Österreich: Wenn man einen alten abgemeldeten Wohnwagen hat, darf man diesen bei einem Traktor anhängen, weil er dann als Anhänger gilt?

5 Antworten

Also in D kann man einen LOF-Anhänger mit einem Folgekennzeichen fahren, wenn der Schlepper eine grüne Nummer hat und ein 25 Schild am Anhänger ist. Man darf dann aber auch nur 25 fahren. Ein Wohnwagen hat wohl in den seltensten Fällen einen LOF-Zweck. Daher ist diese Regelung schon mal ausgeschlossen. Der WW muß also zugelassen sein, TÜV haben... Und darf von einem Schlepper mit grünem Kennzeichen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Und ohne zu wissen, wie die Rechtslage in A da aussieht, bin ich mir sicher, daß die ziemlich ähnlich ist. Also ohne Zulassung wirst den WW auch in A nicht mit einem Schlepper auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen.

Ein Wohnwagen bleibt ein Wohnwagen. Egal ob er abgemeldet ist oder mit welchem Zugfahrzeug er bewegt wird. Da er von einem Fahrzeug gezogen wird, gilt er sowieso als Anhänger.

Und ich denke nicht, dass es da andere Regelungen in Österreich gibt, als in den Nachbarländern.

Das ist eine interessante Frage. Generell gilt in Österreich:

Klassifizierung als Anhänger: Ein abgemeldeter Wohnwagen kann als Anhänger gelten, wenn er die technischen Voraussetzungen dafür erfüllt und nicht mehr als Wohnwagen genutzt wird. Das bedeutet, er darf nicht mehr zum Wohnen oder Übernachten verwendet werden.

Nummernschild: Ja, jeder Anhänger, egal ob ein ehemaliger Wohnwagen oder nicht, benötigt ein eigenes Nummernschild. Dieses muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkung: Mit einem Traktor darfst du in Österreich grundsätzlich nicht schneller als 40 km/h fahren, es sei denn, es handelt sich um einen "schnellen Traktor" (diese können bis 60 km/h zugelassen sein). Beachte aber, dass du mit einem Anhänger (inklusive ehemaliger Wohnwagen) nur so schnell fahren darfst, wie es technisch sicher und gemäß der Zulassung des Anhängers erlaubt ist.

Technische Überprüfung: Der Wohnwagen sollte in gutem Zustand sein und alle technischen Voraussetzungen erfüllen, um als Anhänger verwendet zu werden. Es könnte sein, dass du den Wohnwagen technisch überprüfen lassen musst, bevor du ihn als Anhänger verwenden darfst.

Den darfst du anhängen, und ihn auf privatem Gelände herumziehen.

Ein Wohnwagen ist immer ein Anhänger.