Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers vs. zulässige Anhängelast?

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Bei der zulässigen Anhängelast (ebenso wie bei der Stützlast) handelt es sich um Realwerte. Bedeutet: Nicht das, was auf dem Papier steht gilt, sondern das, was der Anhänger in diesem Moment tatsächlich wiegt. Fazit: Ja, Du darfst den Anhänger ziehen (sofern Du auch die passende Fahrerlaubnis hast).

Zur Erklärung: Es geht dabei um technische Daten. Sprich, das Auto kann technisch eben maximal Anhängelast XY sicher ziehen und bremsen.

Anders ist es übrigens beim Fahrerlaubnisrecht. Dort geht es um theoretische Werte bei den Massen, also z.B. 3.500kg zulässige Gesamtmasse bei Klasse B.

Als Anhängelast gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Solange es nicht die zul. Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs überschreitet, darf man damit fahren.

die eingetragenen ANgaben sind hier maßgeblich, wenn mich nicht alles irrt

Sprich Anhängelast von 1400kg, darf auch nur Hänger mit max zulässigem Gesamtgewicht von 1400kg ziehen, wie im Schein eingetragen

Und ja, wenn der Anhänger leer ist und 1400kg wiegt, dann darfst ihn leer anhängen, aber nicht beladen

DjTilDawn  25.02.2023, 11:28

Da hat es Dich wohl doch geirrt.

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Was die technische Anhängelast des Zugfahrzeuges betrifft, geht es um das tatsächliche Gewicht. Sprich, du darfst auch einen Anhänger mit höherem zGG anhängen, sofern du ihn nicht schwerer belädst als die Anhängelast.

Du dürftest also in beiden Beispielen deinen Wohnwagen anhängen.

Bei der Fahrerlaubnis gilt das zGG.

die zulässige anhängelast darf nicht überschritten werden.du könntest den anhänger auch ablasten lassen bei tüv dann hat eben weniger zuladung.wichtig ist auch die führerscheinklasse,bei B ist bei 3,5 tonnen schluß auto plus anhänger beide zulässigen gesamtgewichte laut papieren