Es ist eigentlich recht einfach:

Mit dem Kauf eines digitalen Musikstücks über einen GEMA-lizensierten Anbieter erwirbst Du grundsätzlich folgende Rechte:

  • speichern
  • Abspielen zur privaten Nutzung
  • private Sicherungskopie erstellen
  • Abspielen zur gewerblichen Nutzung (z.B. als DJ)

Was Du nicht erwirbst ist das Recht den Titel selbst öffentlich zugänglich zu machen, also z.B. auf YouTube. Dementsprechend kannst Du für die Veröffentlichung eines solchen Mixes in Deutschland sehr wohl abgemahnt werden. Es gibt wenige Ausnahmen, z.B. auf Mixcloud. Diese Plattform hat mit der GEMA ebenfalls einen Lizenzvertrag geschlossen.

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Mein dringender Ratschlag: Lass Dich im Fachhandel beraten!

Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass ein Mischpult nicht das ist, was Du suchst oder benötigst. Produziert wird heutzutage fast ausschließlich digital in einer sogenannten DAW. Hardware benötigt man dafür kaum, und wenn, dann eher eine MIDI-Controller als ein Mischpult.

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Ich kann Deine Argumentation nicht nachvollziehen. Du hast einen externen Sub verbaut. Ich bezweifle deshalb stark, dass das Fahrzeug eine Schallpegelmessung vornimmt und auf deren Grundlage die tiefen Frequenzen beschneidet...

Wenn Du mich fragst, hat der Sub einfach nicht genug Strom und geht in eine Schutzschaltung. Alternativ wird er zu warm und geht deshalb in eine Schutzschaltung. Mit der übrigen Anlage in Deinem Fahrzeug hat das meiner Meinung nach rein gar nichts zu tun.

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Eher gute Erfahrungen

Sorry, aber 26" Zoll ist der Standard, nicht 29" und auch nicht 27,5"! Denn die Zeitspanne, in denen 26"-Laufräder verbaut wurden, ist deutlich länger, als die der anderen Maße!

Möchte man dahin und darüber-rollen, sind 29" ganz nett. 27,5" ist gerade noch akzeptabel in Bezug auf Wendigkeit und Agilität. Mein 26" Bigbike wird mir trotzdem nie jemand schlecht reden können.

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Es gibt professionelle und weniger professionelle DJ-Software. Testversionen sind oft kostenlos, taugen aber nur wenig. Übliche Programme sind:

  • Serato DJ Pro
  • Rekordbox DJ
  • Traktor Pro 3
  • Virtual DJ
  • Mixxx
  • Dejuced
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Hier gibt es eine abschließende Auflistung der Controller, die Rekordbox per Hardware-unlock freischalten:

https://rekordbox.com/en/support/hardware-unlock/

Der DDJ400 schaltet den Performance-Mode frei, die CDJ900 und der DJM750 nicht.

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Dein Zuspieler gibt in der Regel ein Stereosignal aus. Wie der Anschluss an Deinem Zuspieler ist, kann man nur erraten. Fakt ist, dass das Signal von dort in beide Eingänge des Subs sollte (Input). Die zugehörigen Tops werden dann an die Ausgänge (Output) angeschlossen.

Für die Verbindung von Sub und und Tops wäre das Kabel das falsche. Dafür benötigt man ein einfaches Mikrofon-/Lautsprecher-Kabel mit XLR-Anschlüssen, kein Y-Kabel.

Für die Verbindung von Zuspieler zu Sub wäre das abgebildete Kabel auf jeden Fall auch falsch, weil es 1x male auf 2x female bietet.

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Nur wenn man bei Konzert gleiche Geräte mehr als vier auf einem Account in einer Schlange nutzt muss man warten sonst geht man einfach hin und muss weniger als vier warten.

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Die Regler nennen sich "Potentiometer" oder kurz "Poti" und die Knöpfe "Caps". Entsprechende Austauschknöpfe dafür werden unter anderem von "DJ Techtools" oder "Reloop" (knob cap set) angeboten. Es gibt diverse Ausführungen. Nicht alle Poti-Caps können getauscht werden. Die Aufnahmen unterscheiden sich. Man müsste also erst einen Cap demontieren um zu sehen, ob ein Tausch möglich ist.

https://www.musicstore.de/de_DE/EUR/DJ/Caps/cat-DJ-DJEZUBCAB

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Du hast immer noch nicht alle Controller durch und keine Entscheidung getroffen!? Bemerkenswert.

Äpfel mit Birnen... Wenn man Apfelsaft braucht, kann man den nicht aus Birnen quetschen. Vielleicht hilft das ja weiter.

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Wie fast immer in diesen Fällen: Ohne zu wissen, was genau damit gemacht werden soll, ist es ein großes Rätselraten. Grundsätzlich gilt aber:

Der TA18 ist ein Bandpass und taugt somit fast ausschließlich für elektronische Musik.

Der DSP18 ist leichter, kleiner, bietet mehr Einstellmöglichkeiten, hat eine höhere Leistungsangabe und dürfte deutlich musikalischer klingen.

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Du verwechselst drei Dinge: Gefühl, Umgangssprache und Rechtssystem.

Wenn dir jemand sagt, dass er Dich bei ausbleibender Zahlung vor Gericht bringt, ist das

  1. gefühlt bedrohlich
  2. umgangssprachlich eine Drohung
  3. strafrechtlich absolut nicht zu beanstanden

Zum Strafrecht: Eine Bedrohung im Sinne des §241 (https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html) ist hier definitiv nicht erfüllt. Kurz gesagt muss das, was dir angedroht wird, verwerflich und rechtlich nicht zulässig sein. Ein (Mahn-)Gericht mit der Eintreibung einer offenen Forderung zu beauftragen ist aber rechtlich absolut zulässig und normal. Insofern ist die Äußerung Dir gegenüber bestenfalls als Ankündigung des nächsten Schritts zu verstehen.

Im übrigen kann man für eine Lüge niemanden anzeigen und den Tatbestand des Rufmords gibt es nicht. Üble Nachrede und Verleumdung (die gibt es widerum) kommen kurz gesagt aber auch nicht in Frage.

Fazit: Entspann Dich. Wenn Du die Forderung verursacht hast, dann zahl einfach. Wenn Du sie nicht verursacht hast, dann widerspreche der Forderung sachlich und schriftlich.

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Tja, wer weiß schon welche Alben Du bislang hast... Spontan fielen mir ein:

  • Dr. Dre - 2001
  • Busta Rhymes - When Disaster Strikes
  • Fugees - The Score
  • De La Soul - De La Soul Is Dead
  • Snoop Dogg -Tha Last Meal
  • A Tribe Calles Quest - The Low End Theory
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Tendenziell nicht so schwierig zu berechnen. Am einfachsten geht es sogar online, z.B. hier:

https://campofant.com/ratgeber/kabelquerschnitt-leitungsquerschnitt-berechnen/

Selbst 10mm² sollten dicke ausreichen. 150W RMS sind nunmal wirklich nicht viel.

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Eine Spende ist klar definiert als eine Zuwendung die ohne Gegenleistung erfolgt. Davon kann im vorliegenden Fall also nicht die Rede sein.

Der Begriff der Spende hat in diesem Fall Einzug gehalten, damit beide Parteien ein besseres Gefühl haben. Der "Spender" hat nicht das Gefühl für eine gesellschaftlich kritisch betrachtete Erotikleistung Geld zu zahlen. Der Empfänger hat nicht das Gefühl sich zu "prostituieren".

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Deine Umsicht ist absolut lobenswert.

Ich würde bei der Verwaltung des Büros anrufen und fragen, ob die Firma dort tatsächlich bekannt ist. Vermutlich zielt die Anfrage aber nur auf das Abgreifen von persönlichen Daten ab. Damit werden dann im weiteren Verlauf Straftaten begangen. Also nichts überstürzen und nicht zu gutgläubig sein.

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Wesentlich sind nur bedingt die Daten der Reifen, sondern die der Felgen.

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