Es gibt Möglichkeiten das zu überarbeiten. Dafür muss der Softlack runter, dann schleifen, grundieren, lackieren. Für einen Laien ist es aber schwierig ein gutes Ergebnis zu erzielen. Deshalb lieber die Teile neu kaufen und tauschen. Vieles gibt es als günstige Nachbauten auf eBay und Co.
So viele unterschiedliche Antworten kann es darauf eigentlich nicht geben.
- Die JRX218S besitzen keine Frequenzweiche. Um tatsächlich alle vier Lautsprecher an einer Endstufe betreiben zu können benötigt man so eine, die sowohl die nötige Leistung, vier Kanäle als auch eine interne Frequenzweiche besitzt. Ich gehe mal stark davon aus, dass das Budget sowas nicht her gibt.
- Die JRX218S haben eine RMS-Belastbarkeit von gerade mal 300W bei 4 Ohm. Die zugehörige Endstufe müsste die Möglichkeit haben bei 100Hz zu trennen und sollte 330W RMS an 4 Ohm liefern.
- Die JRX 215 vertragen 250W an 8 Ohm. Eine Frequenzweiche ist ebenfalls nicht verbaut. Die Endstufe muss also wieder aktiv trennen können und sollte 275W RMS an 8 Ohm liefern.
Meine Meinung: Dieses Setup ist ziemlich old-school. Deine Frage zeigt, dass Du wenig oder gar keine Erfahrung mit PA-Technik und kein riesiges Budget hast. Deshalb rate ich dringend zu einer aktiven PA. Die ist nicht nur vom Aufbau und Transport deutlich einfacher, sondern für Anfänger auch viel einfacher zu bedienen. Man kann weniger falsch machen.
Das geplante Setup würde grob 2.500€ mit Endstufe(n), Kabeln und Distanzstangen kosten. Hüllen gibt es glaube ich gar nicht, was auch ungünstig ist. Und die Endstufen sollten dringend in Cases, was noch mal ca. 200€ verschlingen würde. Für dieses Budget würde ich eindeutig zu etwas anderem greifen.
Als Anfänger würde ich z.B. eine LD Systems Dave 15 oder 18 G4 wählen.
Was bitte ist denn der Unterschied, ob ich den Sync-Button nutze, oder die angezeigten BPM händisch anpasse??? Der Unterschied ist gar keiner, außer dass es länger dauert! Denn für beide Varianten muss man die akustische Anpassung zweier unterschiedlich schneller Tracks nicht beherrschen.
Bei Vinyl mit DVS geht das im übrigen genauso, also auch per Sync-Funktion im relativen Modus.
In meinen Augen macht es in fast keinem Fall Sinn die BPM händisch anzupassen. Die wenigen Ausnahmen behalte ich für mich. ;-) Auf einem Gig habe ich auch einfach gar keine Zeit dafür jeden Track händisch zu Beatmatchen und kenne inzwischen auch nur noch einen DJ, der das macht (aufgrund von echter Vinyl).
Jeder, der diese Funktion verflucht, hängt leider gedanklich in den 90ern fest.
Eine Lichtmaschine ist ja quasi ein umgekehrter Elektromotor. Elektromotoren, also Lichtmaschinen, benötigen in diesen Fällen aber weder Einfahrzeit noch Wartung.
Vermutlich wurde auch ein neuer Riemen verbaut. Dieser sollte sich eigentlich nicht nennenswert längen. Trotzdem ist eine Kontrolle der Riemenspannung beim nächsten Service empfehlenswert.
In dem Zustand und mit den Reifen mit etwas Glück vielleicht 400-500€.
Ich persönlich mag den Kontrast zwischen der technischen Optik des Imprezas und dem Industriestil klassischer Firmengebäude. Falls verfügbar den Subi also auf einem Fabrikgelände oder vor einem alten Bahnhof ablichten. Hab ich auch schon mal so gemacht und fand die Optik sehr gut.
Das Endrohr dient lediglich der Optik. In Bezug auf Klang oder Leistung wirst Du in Deinem Fall keinerlei Unterschied feststellen. Der Endschalldämpfer muss eine ABE oder ein E-Prüfzeichen haben. Andernfalls benötigt er ein Teilegutachten und muss vom TÜV abgenommen werden (eher selten der Fall). ABE oder E-Prüfzeichen muss zu Deinem Fahrzeugtyp passen.
- Du willst den Rucksack nirgendwo sonst hin stellen.
- Du willst den Gurt auf dem Beifahrersitz nicht ins Schloss stecken.
- Der Gurtwarner lässt sich natürlich nicht ausschalten.
Fazit: Dann musst Du damit leben.
Mein erster Tipp wäre auch das Ausrücklager gewesen.
Die Frage ist einzig und allein, wie die Kamera mit Strom versorgt wird. Erhält sie ihren Strom vom Zündungsplus, kann sie die Fahrzeugbatterie gar nicht negativ beeinflussen.
Warum sollten getrennte Karten für getrennte Räumlichkeiten verkauft werden, wenn man dann doch frei zwischen den Räumen wechseln kann. Macht ja keinen Sinn. Ein Wechsel wird also nicht möglich sein.
Die Lösung liegt in der BOKraft. Du benötigst mindestens noch einen Personenbeförderungsschein. Die Schlüsselnummer 95 hat eher für LKW-Fahrer eine Bedeutung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/
- Ich finde es immer extrem respektlos, wenn der Fragesteller sich nicht mal die Mühe macht Satzzeichen und Groß-/Kleinschreibung zu beachten. Das solltest Du Dir eindeutig wieder abgewöhnen. Es strengt beim lesen extrem an, zeugt nicht von guter Bildung und macht keine Lust darauf eine Antwort zu geben.
- Eine Anhörung im Strafverfahren ist nur im Beisein Deiner Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten zulässig.
- Die Anzeige habt ihr deshalb bekommen, weil ihr aufgefordert wurdet zu gehen, aber nicht gegangen seid. Andernfalls läge in diesem Fall kein Hausfriedensbruch vor.
- Für solch einen "Kinderquatsch" braucht niemand einen Anwalt.
- Wenn eine Anzeige erstattet wurde, muss die Polizei dem Beschuldigten Gelegenheit geben sich zu äußern. Normalerweise kann man sich in solchen Fällen schriftlich äußern. Das geht aber nicht, weil Du noch minderjährig bist. Wenn Du nicht möchtest, musst Du aber gar nicht aussagen.
- Zeige Dich im besten Fall einsichtig und entschuldige Dich. Nachdem alle Beschuldigten in der Sache angehört worden sind, geht die Anzeige zur Staatsanwaltschaft. Die wird bei solch einem relativ harmlosen Vorfall das Strafverfahren zu 99% einstellen, es sei denn, Du hast schon zig Anzeigen bekommen. Trotzdem solltest Du Dir bewusst sein, dass der Vorfall gespeichert bleibt. Verhalte Dich in Zukunft also so, wie es korrekt ist.
Mir fällt dazu Haftung aufgrund von Ingerenz ein. Der Betreiber stellt grundsätzlich sicher, dass Kinder den Spielplatz nicht unkontrolliert verlassen können. Diese Art "gelockerte Aufsicht" wird durch die Mitarbeiter ausgeübt. Darauf verlassen sich die Eltern. Werden Kinder also unbegleitet aus dem Spielplatz entlassen und verunglücken im Anschluss, halte ich eine zivil- und strafrechtliche Haftung durchaus für möglich.
https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/ingerenz/
Es ist weder untypisch, dass es einen gewissen Achsversatz gibt, noch dass der TÜV etwas einträgt, was doch nicht komplett kompatibel ist.
Pauschale Antworten sind, wie so oft, nicht möglich. Letztlich liegt die Entscheidung nicht alleine beim DJ, sondern auch beim Betreiber, Veranstalter oder Booker. Ich habe aber noch nie erlebt, dass das Thema war. Im Ergebnis kann ich für mich aber sagen, dass das eher nicht zusammen passt.
Lohnt sich
- für wen?
- welche Vorlieben?
- welchen Musikstil?
- für welchen Anwendungszweck?
- usw.
Für mich hat das nichts mit der Preisklasse zu tun. Gute Tabletop-Setups gibt es meiner Meinung nach erst ab ca. 4.000€.
Ich wüsste nicht, dass es dazu eine Pflichtregelung gibt. Das ist aber meine Aussage als Laie! Solche Messungen unterliegen meiner Einschätzung nach der allgemeinen Pflicht zur Gefahrenabwehr und sind lediglich eine Ergänzung zur eigentlichen Schadenseindämmung. Eine Pflicht würde vermutlich schon alleine daran scheitern, dass viele kleine oder sehr ländliche Kreise gar nicht über eine entsprechende Ausstattung verfügen.
In solchen Fällen gibt es diverse Foren und andere Seiten, die reichlich Informationen zur Verfügung stellen. Ein googeln nach "bmw e36 buyers guide" bringt reichlich Input.
Der Unterhalt bestimmt sich im wesentlichen nach den Versicherungsbeiträgen. Dabei sind aber neben der Schadensfreiheitsklasse vor allem die gewählten Leistungen entscheidend (Vollkasko, Teilkasko, etc.) Die Steuerlast lässt sich online hier berechnen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html
Achtung, krasser Fact: Die Verarbeitungsqualität der beiden Controller desselben Herstellers aus derselben Preisklasse ist dieselbe! Es unterschieden sich nur Layout, Funktionsumfang und Größe der Bedienelemente.