Notar, Zahlung bestätigen, aber wie?

5 Antworten

Nein E- Mail genügt nicht!!! Brief oder Fax

Sofern du den Vordruck des Notars nicht mehr hast:

Betreff: UrkundenNummer beurkundet am, Vertragsbeteiligte, sofern du auf einem Anschreiben noch die Sachbearbeiterin findest auch ergänzen.

Ich bestätige die vollständige Bezahlung zu oben genannter Urkunde.

Kontoauszug kannst du beifügen, musst du aber nicht.

In erster Linie so, wie es im Vertrag bestimmt wurde. Meist ist dort die Form vorgegeben. Wenn nicht, dann genügt das normalerweise auch per E-Mail. Reicht das nicht, werden die sich schon melden.

Du kannst dem Notar eine Email (oder Fax oder Brief) schreiben, mit folgendem Inhalt:

  • UR-Nummer
  • Objekt (Grundstück, Haus, Adresse)
  • Überweisungssumme
  • Zahlungdatum
  • Auf welches Konto du gezahlt hast

Zusätzlich am besten noch den von der Bank abgestempelten Überweisungsträger oder einen Kontoauszug (in Kopie) beifügen.


Janaina1990 
Fragesteller
 09.05.2020, 09:27

Es dreht sich darum, dass ICH eine Zahlung erhalten habe. War ein wenig missverständlich erklärt.

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miezepussi  09.05.2020, 09:30
@Janaina1990

ah. okay. dann wie folgt:

  • UR-Nummer
  • Objekt (Grundstück, Haus, Adresse)
  • Überweisungssumme
  • Zahlungeingangsdatum

Kopie Kontoauszug

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Ronox  09.05.2020, 21:42
@miezepussi

Aus welchem Grund sollte er einen Kontoauszug beifügen? Es reicht vollkommen aus, wenn er bestätigt, die Kaufpreiszahlung vollständig erhalten zu haben und das Aktenzeichen angibt. Das Konto geht den Notar nichts an. Sollte das regional gängig sein, halte ich das für datenschutzrechtlich bedenklich. Denn das Risiko der Bestätigung liegt beim Verkäufer. Das hat der Notar inhaltlich nicht auf Richtigkeit zu überprüfen.

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miezepussi  10.05.2020, 10:11
@Ronox

Wenn es so dem Notar reicht, ist das doch auch ok. Man kann ihn eben auch mit allen infos versorgen.

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Vorab eine Mail und anschließend per Post...


miezepussi  09.05.2020, 08:50

Mail reicht. Es muss nicht doppelt gemoppelt werden.

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Capatron  09.05.2020, 08:50
@miezepussi

Doch muss doppelt gemoppelt werden...hier geht es nicht um ein paar Gurken...

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miezepussi  09.05.2020, 08:51
@Capatron

Das weiß ich wohl. Wir moppeln das nur doppelt, wenn wir kurz vor knapp bezahlen. Ansonsten reicht einfach.

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Capatron  09.05.2020, 08:54
@miezepussi

Für die schnelle Abwicklung st die Mail ok...um sich ab zu sichern reicht das nicht, da sollte man die drei Minuten und 80 Cent opfern und das zusätzlich per Brief machen... und warum?...

Die meisten hier beschrieben Probleme aus dem Umfeld entstehen durch schlechte Beweisbarkeit..."habe angerufen"..."hatte ich gemailt"...

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kabbes69  09.05.2020, 15:18
@miezepussi

meine Notare schreiben mir alle und immer, dass eine Bestätigung per Mail nicht ausreichend ist.

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miezepussi  09.05.2020, 16:19
@kabbes69

Die brauchen den Beleg (Kontoauszug). Das ist klar. Den kann man auch einscannen und mailen.

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kabbes69  09.05.2020, 16:32
@miezepussi

den Kontoauszug wollte noch nie einer :-). Eine Mail ist keine gesicherte Zustellung.

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miezepussi  09.05.2020, 16:58
@kabbes69

Womit hast du dann die Zahlung / den Zahlungseingang belegt?

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Üblicherweise übersendet der Notar nach der Beurkundung mit der Ausfertigung des Kaufvertrages einen Vordruck auf dem du den Kaufpreiseingang bestätigst.

Dieser Vordruck kann Missbrauch verhindern, nämlich gefälschte Bestätigung durch den Käufer. Dann bist du dein Eigentum los und kannst dem Geld hinterherlaufen.