Nachweiss der Namenaenderung?
ich bin 1988 (mit 3 Jahren) nach deutschland als spaetausiedlerin von Polen augewandert. Auf meiner Polnischen Geburtsurkunde steht mein vollstaendiger polnischer Name. 1988 wurde der name dann in Deutschland eingedeutscht. Bis zum heuten datum hatte ich keine probleme mit meinen eingedeutschen namen. In deutschland konnte ich ohne probleme meine personalausweisse oder Reisepaesse immer problemlos beantragen. Ich lebe auf einer Insel in Portugal und bin heute zum deutschenkonsultat meinen neuen Reisepass zu beantragen. Da kam das problem auf das ich einen nachweis brauche, dass mein Name iengedeutscht worden ist: da man ansonsten mir meinen Polnischen Namen gibt, den ich 34 jahre lang nicht trug und cih auch unfreiwillig besitzen will. Woher bekomme ich dieses Dokument? Wie kann ich nachweisen, das der Name eingedeutscht worden ist? Eltern wurden schon gefragt, ohne erfolg. Auch das Registrierungsschein wurde nicht anerkannt. Ich weiss leider nicht was ich da machen kann und verusch schon im Internet zu rechechieren.
2 Antworten
Deine Eltern haben vermutlich beim Standesamt eine Erklärung nach § 94 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) abgegeben. Dies erfolgt gewöhnlich an dem nach der Einreise zuerst genommenen Wohnsitz im Bundesgebiet. Dort wird dann eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung ausgestellt. Auch nachträglich ist auf Anforderung eine solche Bescheinigung erhältlich. Ersatzweise kannst du dich auch an die Behörde wenden, welche deinen ersten Personalausweis ausgestellt hat. Damals muss ebenfalls eine derartige Bescheinigung vorgelegen haben.
bin mir nicht sicher, aber vielleicht hilft dir ein Staatsangehörigkeitsausweis weiter: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis#
das hab ich heute gemacht aber die konnten mir nicht weiterhelfen// auch das deutschekonsulat hat heute bei der stadt wo ich gemeldet war angerufen aber leider ohne erfolg.
danke ich schau da mal rein