Nachbarschaftsrecht: Kennt sich hier jemand aus?

5 Antworten

Ich wüsste nicht, wie Bauherr (genauer: Eigentümer) 1 rechtlich etwas gegen einen Zaun auf der Grundstücksgrenze tun könnte, wenn dieser sein Grundstück nicht beeinträchtigt oder die Kantensteine beschädigt. Sollten die Kantensteine komplett auf Grundstück 2 sein, könnte ggf. Bauherr 2 sogar Eigentum an ihnen erworben haben.

Daneben könnte sich Bauherr 2 tatsächlich noch überlegen, gegen den Überbau vorzugehen. Neben Rückbau gibt's nämlich auch die Möglichkeit einer Entschädigung durch Geldrente.

DieNeugierigen 
Fragesteller
 08.09.2020, 23:23

Die Kantensteine befinden sich ja nur zur Hälfte auf Grundstück 2. Und dann geht es genau um den Punkt der Beschädigung der Kantensteine. Wenn Bauherr 2 daran seinen Zaun befestigen möchte, müsste er ja Löcher hineinbohren.

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Himawari84  08.09.2020, 23:34
@DieNeugierigen

Hmm... Da weiß ich auf Anhieb nicht, wie die genaue Rechtslage ist. Ggf. haben beide Miteigentum an den Steinen (wegen § 946 BGB). Aber bei Miteigentum darf man natürlich auch nicht einfach etwas beschädigen.

Besteht keine Möglichkeit, die Zustimmung des Nachbarn für den Zaunbau zu erlangen?

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Paddelfan  09.09.2020, 11:53
@DieNeugierigen

Solange die Löcher sich noch immer auf Deinem Grundstück befinden, kann er das nicht untersagen. Es ist DEIN Grundstück und damit auch zur Hälfte (der überragende Teil) DEINE Steine, völlig Wurscht wer die mal bezahlt hat. Wenn er ungefragt auf Deinem Grundstück baut, hat er auch das hälftige Eigentum an den Steinen aufgegeben.

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DieNeugierigen 
Fragesteller
 09.09.2020, 20:41
@Paddelfan

Vielen Dank für Deine Antwort. Aus dem Bauch heraus hätte ich mir das auch so gedacht. Außerdem habe ich die Steine indirekt längst bezahlt, denn er überlässt mir das Schneiden seiner Hecke auf meiner Seite. Hat mich in den Jahren schon einige Euros gekostet!

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DieNeugierigen 
Fragesteller
 09.09.2020, 20:56
@Himawari84

In mir sträubt sich alles, nochmal mit diesem Mann zu reden. Und wenn man es genau nimmt, hat er mir eigentlich bereits seine Zustimmung erteilt. Eine seiner Kommentare war: "Wenn Sie das stört, müssen Sie was tun."

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Dein Ordnungsamt kennt sich aus, wie es bei Dir zu händeln ist.

Bei und muss so etwas mit Abstand gemauert werden, auch Hecke benötigt den.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dokumentiere den Laubblaseangriff (Dein eigenes Grundstück darfst Du ungefragt knipsen und filmen) und schreibe ihm per Einwurfeinschreiben dies künftig zu unterlassen. Kündige ferne an, dass Du im Widerholungsfalls auf seine Kosten hin Abwerhmaßnahmen (z.B. der erwähnte Zaun) errichten lässt.

Wenn er dann weiter bläst, baust Du den Zaun und stellst ihm die Kosten in Rechnung. Wenn Du alles sauber dokumentiert hast, wirst Du bei Zahlungsverweigerung auch erfolgreich klagen können. Optimal wären natürlich auch weitere Zeugen die ihn beim blasen beobachten.

zaun?

ich würde erstmal fordern, dass er den überbau rückbaut

und ihn darauf verklagen

zaun kommt später

als mauer

DieNeugierigen 
Fragesteller
 08.09.2020, 21:10

Leider ist Bauherr 1 ein sehr unangenehmer Zeitgenosse, so dass Bauherr 2 fürchtet, mit solch einer Forderung nur noch mehr Ärger zu provozieren.

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Steuerpreller  08.09.2020, 21:11
@DieNeugierigen

ja, natürlich proviziert man damit ärger

ist bauherr 2 ein weichei?

lässt sich sein grundstück stehlen, den müll in seinen garten pusten?

dumm?

sofort auf rückbau verklagen

bauherr 2 bekommt eh keine ruhe

du bekommst durch nachgeben keine ruhe, weil man dann weiß, dass man von dir alles haben kann

und dann macht man einfach weiter

sofort verklagen, damit er weiß, wo der hase im pfeffer liegt

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DieNeugierigen 
Fragesteller
 08.09.2020, 21:18
@Steuerpreller

Du hast ja Recht! Vielleicht auch damit, dass Bauherr 2 ein Weichei ist. Vielleicht ist Bauherr 2 aber auch nur sehr friedliebend.

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Steuerpreller  08.09.2020, 21:20
@DieNeugierigen

si vis pacem, para bellum!

du bekommst keinen frieden durch apeasement, dafür gibt es unzählige historische beispiele

er fühlt sich dann bestärkt und macht immer weiter und weiter

du musst grenzen setzen

aber mach halt, wie du meinst

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Paddelfan  08.09.2020, 22:46

Ich denke das geht nach 5 Jahren nicht mehr. Die Klagefrist ist längst abgelaufen. Es gibt bei Immobilien auch so was wie Gewohnheitsrecht. Einmal hingenommen, immer hingenommen.

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Steuerpreller  08.09.2020, 22:50
@Paddelfan

nein, ist nicht so

außerdem greife ich dann auch zur selbsthilfe, ich ruppe seine steine raus und setze meine steine

worauf will er dann klagen?

auf seine selbst gesteckte grenze?

niemals, das grundbuch und alle pläne sind anders

und dazu besorge ich mir paar russen, die den totschlagen

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Ja natürlich darfst du einen Zaun hinter die Kirschlorbeerhecke setzen, ist doch dein Grundstück.

DieNeugierigen 
Fragesteller
 08.09.2020, 22:45

Ja. ist schon klar. Aber darf man den Zaun, aus Platzgründen, an den mittig gesetzten Kantensteinen befestigen? Die Kantensteine hatte ja Bauherr 1 gesetzt und bezahlt.

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Paddelfan  09.09.2020, 11:46
@DieNeugierigen

Ja, natürlich darfst Du den Zaun auch an Gebäudeteilen befestigen, die auf Deinem Grundstück stehen. Wer diese Gebäudeteile mal errichtet hat ist unrelevant. Relevant ist lediglich, dass Du nur auf Deinem Grundstück bleibst. Wär ja noch schöner, dass er mit seinen wilden Bauten sogar in Deine Grundstücksrechte eingreift.

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