Wer muss eine Hecke der Gemeinde zurückschneiden?

3 Antworten

Guten Abend,

Der Überhang wird durch § 910 BGB geregelt.

Auszug:

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Quelle:https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html

In diesem Fall können Sie die störenden Äste selbst abschneiden und behalten, müssen erst die Gemeinde zur Beseitigung auffordern.

In diesem Falle müssen Sie der Gemeinde eine Frist setzen. Als ausreichende Frist zur Beseitigung erachte ich 14 Tage, nachweislich per Einschreiben und Rückschein.

Sofern die Gemeinde dann nicht reagiert, steht es ihnen selbst frei tätig zu werden und der Gemeinde dann die Kosten in Rechnung stellen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Blumenacker  23.06.2016, 17:50

Ich glaube, es geht hier eher darum, daß die Hecke zu nah an das Privatgrundstück gepflanzt wurde und ob sie dort stehen bleiben soll.

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Auszug aus meinem "Nachbarrecht" (Bad.-Württ.) : "Die zivilrechtlichen Nachbarvorschriften  stehen gleichrangig neben den öffentlich-rechtlichen".

Nach meinem Verständnis ist die Gemeinde zuständig für dem öffentlichen Raum innnerhalb der Gemeindegemarkung. Und somit auch Nachbarn zu Prtvatbesitz. Es ist zwar eine Pflanzung der Gemeinde, aber dennoch eine Pflanzung, die dem Nachbarrecht unterliegen sollte.

Ich würde da mal auf dem Rathaus vorsprechen. Mit oder ohne Nachbarrecht: verantwortlich ist die Gemeinde für ihre Pflanzungen und Rückschnitte sowieso. Wenn da manche Gemeindegärtnereien von Abstandspflichten keine Ahnung haben, würde mich das nicht unbedingt wundern.

kabbes69  23.06.2016, 18:33

Lies dir mal § 21 Nachbarrecht BW durch. 

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Ich denke auch, dass das Nachbarschaftsrecht hier eher nicht greift. Bei uns  gibt es hier sogar explizit Ausnahmen für öffentliches Grün (Ausnahme: Anpflanzung an öffentlichen Verkehrsflächen) . Ebenso kann die  Gemeinde sehr viele Pflichten per Satzung an die Anlieger übertragen, die findest du auch meistens nicht über Google. Du musst ja auch den Schnee vom Gehweg räumen, obwohl die Gemeinde Eigentümer ist. 

Also bitte nicht mit "dicken Armen" im Rathaus einstürmen ;-) . Frag mal höflich nach, vielleicht gibt es ja eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. 

Evtl. kannst du unter deinem Land mal nach Straßen und Wegerecht suchen, vielleicht ist dort unter dem Punkt Unterhaltung etwas ausgesagt, aber ich denke eher nicht.