Wer muss eine Hecke der Gemeinde zurückschneiden?
Hallo!
Mich würde die Lösung zu folgendem Sachverhalt interessieren: Unser Garten grenzt an einer Seite an einen öffentlichen Fußgängerweg. Auf diese Grenze hat die Gemeinde (ohne irgendwelche Abstände einzuhalten) eine Hecke gepflanzt, die wächst und gedeiht und sich mittlerweile mit ihren Ästen fast 1 m weit in unser Grundstück hineinstreckt.
Wir haben im Garten genug zu tun und wirklich keine Lust, eine Hecke zurückzuschneiden, die uns nicht gehört. Jedesmal, wenn die Hecke von der Gemeinde zurückgeschnitten wird, geschieht dies jedoch nur von außen bzw. oben. Darum überlege ich, ob ich mich irre, wenn ich denke, die Gemeinde sei für den Rückschnitt auch auf unserer Seite verantwortlich.
Kennt sich jemand damit aus? Nachbarschaftsrecht gilt hier ja wohl nicht, aber welches dann? Habe nichts dazu gefunden...
Vielen Dank schonmal!
3 Antworten
Guten Abend,
Der Überhang wird durch § 910 BGB geregelt.
Auszug:
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Quelle:https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
In diesem Fall können Sie die störenden Äste selbst abschneiden und behalten, müssen erst die Gemeinde zur Beseitigung auffordern.
In diesem Falle müssen Sie der Gemeinde eine Frist setzen. Als ausreichende Frist zur Beseitigung erachte ich 14 Tage, nachweislich per Einschreiben und Rückschein.
Sofern die Gemeinde dann nicht reagiert, steht es ihnen selbst frei tätig zu werden und der Gemeinde dann die Kosten in Rechnung stellen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
KaterKarlo2016
Ich glaube, es geht hier eher darum, daß die Hecke zu nah an das Privatgrundstück gepflanzt wurde und ob sie dort stehen bleiben soll.
Auszug aus meinem "Nachbarrecht" (Bad.-Württ.) : "Die zivilrechtlichen Nachbarvorschriften stehen gleichrangig neben den öffentlich-rechtlichen".
Nach meinem Verständnis ist die Gemeinde zuständig für dem öffentlichen Raum innnerhalb der Gemeindegemarkung. Und somit auch Nachbarn zu Prtvatbesitz. Es ist zwar eine Pflanzung der Gemeinde, aber dennoch eine Pflanzung, die dem Nachbarrecht unterliegen sollte.
Ich würde da mal auf dem Rathaus vorsprechen. Mit oder ohne Nachbarrecht: verantwortlich ist die Gemeinde für ihre Pflanzungen und Rückschnitte sowieso. Wenn da manche Gemeindegärtnereien von Abstandspflichten keine Ahnung haben, würde mich das nicht unbedingt wundern.
Ich denke auch, dass das Nachbarschaftsrecht hier eher nicht greift. Bei uns gibt es hier sogar explizit Ausnahmen für öffentliches Grün (Ausnahme: Anpflanzung an öffentlichen Verkehrsflächen) . Ebenso kann die Gemeinde sehr viele Pflichten per Satzung an die Anlieger übertragen, die findest du auch meistens nicht über Google. Du musst ja auch den Schnee vom Gehweg räumen, obwohl die Gemeinde Eigentümer ist.
Also bitte nicht mit "dicken Armen" im Rathaus einstürmen ;-) . Frag mal höflich nach, vielleicht gibt es ja eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird.
Evtl. kannst du unter deinem Land mal nach Straßen und Wegerecht suchen, vielleicht ist dort unter dem Punkt Unterhaltung etwas ausgesagt, aber ich denke eher nicht.