Hecke auf Grundstücksgrenze?

schleudermaxe  22.10.2021, 11:04

Wer ist denn für die Grenze auf dieser Seite zuständig?

IsiGo323 
Fragesteller
 22.10.2021, 11:07

Verstehe die Frage nicht ganz.

8 Antworten

Ja, er hat Recht. Ob und was irgendwann im Einvernehmen mit einem Vorgänger abgesprochen wurde, galt damals. Man kann seine Meinung ändern und notfalls auf das Gesetz verweisen, wo es klare Vorgaben lt. Abstand zur Bepflanzung von Grubdstücksgrenzen gibt.

Userhm  22.10.2021, 10:47

Das gilt in NRW...

Abstandsgesetz Bepflanzung Grubdstücksgrenze

Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen.

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Kann bleiben, die Rüge kommt zu spät, so lese auch ich die Urteile vom BGH.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
IsiGo323 
Fragesteller
 22.10.2021, 11:04

ok, das war auch meine Vermutung.

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Mündliche Vereinbarungen sind heikel, da es keine Beweise dazu gibt. Man kann höchstens von Duldung sprechen, aber diese kann jederzeit ändern.

Zu den Abständen habe ich Folgendes gefunden:

Schau mal hier im Abschnitt 2.) Pflanzabstände

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/nachbarrecht/index.php#7

Ich zitiere:

"Hecken von über 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1 Meter und Hecken bis zu 2 Meter Höhe einen Abstand von 0,50 Meter einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke ausgemessen. Die spätere Seitenausdehnung der Anpflanzung ist daher beim Setzen zu berücksichtigen. Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das NachbG NRW nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ob die über 2 Meter Höhe hinausgehende Anpflanzung noch den Charakter einer Hecke erfüllt."

"Zu beachten ist aber, dass die Abstandsregeln nicht gelten, wenn die Hecke als Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt worden ist. Sie gelten ferner nicht für Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume. Die verringerten Grenzabstände für Hecken werden Eigentümer im Übrigen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn sie die Anpflanzung auch als Hecke halten. In Reihe stehende Bäume und Sträucher, die nicht beschnitten werden, können nicht als Hecken angesehen werden. Mit ihnen ist der für Bäume bzw. Sträucher vorgesehene Abstand einzuhalten."

immer eine Seite ist in der zuständigkeit eines der nachbarn, bei uns ist es die rechte seite, wenn man mit dem rücken zum Hause steht. DORT bin ich für Zaun, Bewuchs etc zuständig, auf der anderen seite meine linke Nachbarin....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ich gehe davon aus, dass der Nachbar recht hat.