Darf mein Nachbar unseren Hund auf unserem Grundstück fotografieren?
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Heute war meine fast Volljährige Tochter mit unserem Hund im Garten zum toben...
Dabei hat der Hund auch gerade sein Geschäft erledigt. Dabei hat unsere Tochter gesehen, wie der Nachbar von seinem Balkon aus unseren Hund, der gerade auf unserem Grundstück sein Geschäft erledigt hat fotografiert hat. Als der Nachbar unsere Tochter dann gesehen hat, ließ er die Kamera verschwinden. Meine Frage:
Darf der NAchbar das denn so ohne weiteres?
Wir waren nicht auf den Bildern sondern rein nur unser auf unserem Grundstück kackender Hund.....
Lg Sally
15 Antworten
Also der Hund darf fotografiert werden, aber das Grundstück nur aus dem "öffentlichen Raum" also so wie man es von der Strasse aus sieht (incl Hund).
Wenn nun vom Nachbargrundstück eacht wird, kann das scher kompliziert werden, Einriff in die Privatsphäre ist es ja nicht (Foto ins Schlafzimer), öffentlicher Rum ist das Nachbargundstück auch nicht, aber der Nachbar draf sicher in seinem Garten Fotografieren, auch wenn der Nachbarhund und das Nachbarhaus zu sehen ist. Aber eigentlich lächerlich sowohl das fotografieren wie das sich drüber aufregen.
Bestimmt einer dieser Nachbarn, die Beweise sammeln.
Damit sie später irgendwo Beschwerde machen können:
"Deren Hund sche*ßt regelmäßig eine Riesenehaufen auf deren Grundstück.
Der Gestank zieht zu uns rüber und macht unser Leben unerträglich!"
Auf eurem Grundstück?
Was hat der Nachbar denn da von?
Vielleicht sammelt er Fotos von kackenden Hunden?
Schreib Datum, Uhrzeit in Kalender, falls er mit dem Bild ne Anzeige erstattet und er auch solchen Rasen hat und das Foto abschneiden kann, dass man nur Rasen drauf sieht.
Als Vorsichtsmassnahme notieren in Kalender und zur Beruhigung!!!
Hi,
darf er nicht - es geht nicht darum, den Hund zu fotografieren, sondern euer Grundstück und da gilt folgendes
"Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. von der Straße oder von einem öffentlichen Park. Dies folgt aus der sog. "Panoramafreiheit". Der öffentliche Raum umfasst dabei aber nur die Straßenperspektive. Sobald ein Gebäude oder Privatgelände betreten wird, gilt die Panoramafreiheit nicht mehr und es bedarf der Zustimmung des Eigentümers bzw. Inhabers des Hausrechts."
lg
Der Hund ist egal, es ist euer Grundstück und niemand hat das Recht irgendwelche Fotos davon zu machen
doch natürlich, JEDER darf davon ganz einfach und legal Fotos machen ... nur diese dürfen nicht veröffentlich werden - aber fotografieren darf man grundsätzlich erst einmal immer und überall und alles
Hallo,
woher weist du das ?.
Hast du die Bilder gesehen ?.
Vielleicht hat er nur seine Kamera eingestellt, und deshalb mal durchgesehen.
Gruß