Muss man als Nachbar auch bei Abwasserrohren, den 3m Abstand einhalten?

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Die vorgeschriebenen Abstandsflächen (je nach Bundesland unterschiedlich, meistens 0,4 x h, aber mindestens 3 m) beziehen sich auf GEBÄUDE, und dieser Begriff ist in den ersten Paragraphen jeder Bauordnung abschließend definiert. Eine Abwasserleitung zählt sicher nicht dazu und darf natürlich innerhalb der Abstandsfläche verlegt werden.

Allerdings sind je nach Art, Durchmesser und Verlegetiefe des Rohrs entsprechende Grabenbreiten vorzusehen, die an der Oberfläche als "Schutzstreifen" von z. B. 1 m Breite freizuhalten sind. Dieser Streifen sollte um Ärger vorzubeugen noch auf dem eigenen Grundstück liegen, das Rohr also z. B. mindestens 0,5 m (besser mehr) von der Grenze entfernt. Hintergrund ist, daß der Nachbar bei notwendigen Aufschachtungen für Reparaturen etc. nicht gefährdet/geschädigt wird, so sollte z. B. nicht der Grenzzaun abrutschen.

elke1941 
Fragesteller
 14.04.2011, 15:46

Ganz herzlichen Dank . Es geht darum, dass unser beider Abwasser auf dem Grundstück des Nachbarn in einem Rohr abläuft., da das Grundstück mal  zum Teil verkauft wurde . Der  (spätere) NAchbar hat direkt daneben seinen Anbau - ohne 3m Abstand ,  fertiggestellt (das ist aber eine andere Geschichte!). Wir kämen  bei Reperaturen, nicht an die Rohre. Das ist noch nicht ,unser Problem. Allerdings  ist der Anschluss an das Hauptrohr der Gemeinde, auf unserem Grundstück . Proble :, der Nachbar möchte uns vom gemeinsamen Abflussrohr abtrennen - aus Bosheit !.  Leider kann man nicht mit ihm reden !

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elke1941 
Fragesteller
 14.04.2011, 15:51
@elke1941

Sorry - ich meine natürlich eine Reparatur !

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architech  15.04.2011, 09:54
@elke1941

Da wird die Sache natürlich etwas komplizierter ;-)

Wenn das von Euch genutzte AW-Rohr über das Grundstück des Nachbarn verläuft, dann stellt das für sein Grundstück eine sog. Baulast (in diesem Fall ein Leitungsrecht) dar.

Diese Baulast muss theoretisch bei Abtrennung/Verkauf des Grundstücks eingetragen werden, mindestens in das sog. "Baulastenverzeichnnis" oder "Baulastenkataster" des zuständigen Bauamtes (Stadt bzw. Landratsamt), bei "schwierigeren" Fällen sogar notariell ins Grundbuch. Wenn diese Eintragung beim Verkauf vergessen wurde, habt Ihr schlechte Karten, denn ein Gewohnheitsrecht ("war doch schon immer so") gibt es hier nicht.

Wenn diese Baulast umgekehrt eingetragen IST, kann der Nachbar sich zwar schwarz ärgern, aber die Leitung muss er bis zum Sankt-Nimmerleinstag liegen lassen und dulden - es sei denn, Ihr stimmt einer Löschung der Baulast zu und laßt Euch das ggf. bezahlen.

Bei Vorliegen eines Leitungsrechts darf die Leitung übrigens auch nicht überbaut werden, eben damit sie für Revisionen etc. zugänglich bleibt. Der entsprechende Anbau könnte somit also sogar illegal sein, was Euch zumindest ein Druckmittel an die Hand geben würde (Tip: wenn es eine Baugenehmigung dafür gab, dann muss die Euch als Grenznachbarn damals zur Kenntnis zugeschickt worden sein, es sei denn, Ihr habt schon vorher schriftlich Euer Einverständnis erklärt).

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elke1941 
Fragesteller
 15.04.2011, 12:58
@architech

Danke - du hast mir wirklich sehr geholfen. Gibt es eine günstige Variante, einen Anwalt zu konsultieren oder zumindest Rechtsauskunft zu bekommen ?

 Es kann auch per Internet und  Email sein ?

 Leider wurde das mit der Nutzung versäumt. Nur -  unser Vorteil ist, dass der  gemeinsame Anschluss (Kurzschließen) am Ende , auf unserem Grundstück liegt.

Man bedenkt man beim  großzügigen Dulden des unerlaubten Anbau des Nachbarn (direkt angebaut ohne Unterschrift) nicht, was trotzdem alles passieren kann . So bläst er uns die Abgase seiner Spritzanlage (Unternehmer) direkt ins Schlafzimmerfenster.. Weil wir das nich dulden  können, er nicht mit sich reden lässt, kümmert sich  das Bau-und Umweltamt darum : Das wiederum lässt ihn auf Rache sinnen. Mann - und davor haben wir uns so gut verstanden ! Leider nur, weil wir nie  wiedersprochen haben !

 Danke  !

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architech  15.04.2011, 22:40
@elke1941

Rechtsanwälte neigen dazu, schon für den Handschlag bei der Begrüßung in die Gebührentabelle zu schauen (sorry ;-), aber so lange es speziell um diese Baufragen geht, ist das örtliche Bauamt (Bauaufsicht im Rathaus, ggf. auch die nächsthöhere Stelle im Landratsamt) schon mal ein kompetenter und normalerweise kostenloser Ansprechpartner.

Im Zweifelsfall überlegt Euch mal folgende Konsequenz, wenn der Baulasteintrag damals vergessen wurde:
schlimmstenfalls müßt Ihr einige Meter Abwasserrohr auf eurem Grundstück neu verlegen (die alte Leitung beim Nachbarn müßt Ihr nicht herausreißen, die gehört ja zu seinem Grundstück ;-) - Ärgerlich, aber noch bezahlbar.

Euer Nachbar bekommt schlimmstenfalls eine Abrißverfügung für seinen Anbau, wenn er dafür (und für die Nicht-Einhaltung der Abstandsfläche) keine Genehmigung vorweisen kann und er auch nicht nachträglich genehmigungsfähig ist. Zusätzlich darf er dann noch einen neuen Abwasseranschluß ans öffentliche Netz bauen, denn seine Einleitung in Euren Übergabe-/Sammelschacht ist dann ja wohl auch nicht als Baulast eingetragen...

Irh habt also einige Argumente auf Eurer Seite, und wenn der Nachbar eine nachträgliche Baugenehmigung anstrebt, ist er zumindest für die Unterschreitung der Abstandsfläche auf Euer Einverständnis angewiesen (und zwar fürs Bauamt schriftlich!) - dafür wird sich doch wohl ein Leitungsrecht als Baulast kostenlos herausschlagen lassen?!

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elke1941 
Fragesteller
 17.04.2011, 01:09
@architech

Vielen Dank  - super !

 Leider wissen die auf der Gemeindeverwaltung nicht viel über diese Rechte . Nur, dass er uns nicht einfach so  abtrennen kann ! Wir werden immer auf einen Anwalt verwiesen - und der kostet, wie du sagst !

LG und nochmals danke, Elke

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