Grenzbebauung von 3 Meter uneingeschränkt einzuhalten?

3 Antworten

Am besten einen Architekten fragen...oder zum Bauamt gehen.Die können verbindlich Auskunft geben.

Den Mindestabstand sollte man eigentlich durchgehend einhalten, es gibt aber Ausnahmen.

Wie weit der Nachbar sein Haus entfent stehen hat spielt nur eine Rolle, wenn dein Nachbar bereit ist eine Baulast über die Grenzüberschreitung des Neubaus bei sich ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Sie müssen sich ander Ihrer Grenze zum Nachbarn orientieren und nicht an dessen Baufenster; notfalls erreichten Sie Ihren hoffentlich baurechtlich genehmigten wohnwirtschaftlich nutzbaren Anbau in einer Weise schräg und fensterlos, dass der 3m-Abstand stets gegeben ist.

Mit Fenster brauchen Sie die Genehmigung einer Baulast vom Nachbarn.

Ohne richtigen Grenzabstand und Schwarzbau reißen Sie Ihr Bauwerk bald wieder kostenpflichtig ab.

Bei Garagen ohne wohnwirtschaftliche Nutzung gilt hinsichtlich der Grenzbebauung weiteres.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
der Rest wäre nur gut einem Meter von der Grenze entfernt.

Dann müssen sie eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen einholen. Sinnvollerweise sollte man die Einwilligung des Nachbarn beim Antrag mit anfügen.

Der Nachbar hat sein Haus allerdings erst in ca. 10 m Entfernung zur Grenze

Solange das Haus nicht bereits auf der Grenze verläuft, hilft ihnen das erstmal wenig.