kann der nachbar feuer im garten verbieten?

7 Antworten

Es ist wie ich weiss Grundsätzlich erlaubt ein Feuer bis zu 1m x 1m x 1m (1³Liter) zu machen.Bei uns in Ludwigsburg (Baden-Württenberg) ist es Grundsätzlicher erlaubt in Kleingärten, Gärten und vergl. in einer Brandschale,Metall-Fass Feuer zu machen. Das Behältnis muß auf Brandsicheren Boden stehen oder auf Steine. Diese Wertung ist wie ein kleines Feuer,nur das nach dem Brennvorgang das Behältnis mit einer Feuer sicheren Blatte,Blech halt aus Metall sicher abgedeckt werden soll.Es dürfen keine Flammen oder Glut auserhalb der Brandstelle, sichbar sein. Die liebe Geruchs oder Rauch Entwicklung ist nach den Umständen zu bemessen. NUR Starke Rauchentwicklung ist zu vermeiden (etw. 10 Meter Abstand ,eine Sichtbeeinträchtigung).Die Geruchsentwicklung ist bei Holz verbrennungen unbedenklich ,da zu gewissen Übergangszeiten auch mit diesen geheizt werden darf und so mit eine hinzunemende leichte Beeindrechtigung besteht.Sollte dessen doch ein Böser unliebsamer Nachbar die Feuerwehr alamieren, ist darauf hinzuweisen das nach §2Abs4 'von demjenigen ,der wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alamiert' der Kostenschuldner ist und die Kosten tragen muß (Feuerwehrsatzung).Ein Ammenmärchen ist das jeder mal so eben die Feuerwehr anrufen kann ,wenn er sich belästigt fühlt,dann zahlt er auch.Die Feuerwehr ist für Schadensfeuer (Brände) und öffentlichen Notstände,die durch Naturereignisse,Einstürze,Unfallsfälle und dergleichen verursacht sind'.Sollten diese doch zu Einsatz kommen ,auch durch zweite Organe ,ist IMMER der AE ,der die Aufforderung zur veranlassung gab, der Kostenträger, solage wie keine Grobe-Fahrlässigkeit den 'Betreibern' nachzuweisen ist z.B 3Meter hohe Flammen neben einen Wald mit Wohnhäusern.

Ich wohne in NRW und hier ist offenes Feuer in Wohngebieten verboten. In sogenannten Feuerkörben oder Feuerschalen allerdings erlaubt.

Verbrannt werden darf auch hier nur unbehandeltes Holz und keinesfalls Gartenabfälle oder sonstiger Müll. Solange keine Belästigung durch Rauch etc. entsteht und das Feuer "kontrolliert" in den o.g. Behältnissen gemacht wird, ist es auch erlaubt. Sonst drohen Bußgelder bei Anzeigen durch Nachbarn.

Nach BGB kann er es tun, wenn von dem Feuer eine direkte Gefahr auf sein Haus zu kommt.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei uns ist Feuer im Garten in einem Feuerkorb oder auf einer Feuerstelle erlaubt, wenn die Maße eingehalten werden. Wenn mich nicht alles täuscht sind das einen Meter im Umfang. Verbrand werden darf nur unbehandeltes Holz.

also feuer darf man im herbst machen zum verbrennen von pflanzenteile, blätter , äste etc machen . im sommer darf man das nicht nur grillen oder terassen Kamin anzünden . aber nur in bestimmten bundesläner also von Bundesland zu Bundesland is das anders