Puuh wo fang ich an? Das mit dem wegschupsen und der nötigung sich einen unzulässigen Sitzplatz anzueignen obwohl einer der gemäß gewisser Vorschriften gültig ist vorhanden wäre ist eine Verletzung der Aufsichts und Fürsorge Pflicht. Würde es einen Unfall geben wäre es Verletzung von Schutzbefohlenen und Fahrlässige Körperverletzung. Und das Offensichtlichste: Nötigung. Und das mit der Taschenkontrolle. Es ist eine Persöhnlichkeitsverletzung.

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Also dann mal los:
1. Schüler haben Rechte und Pflichten. So ist die Pflicht die Schule sauber zu halten bzw einen gesunden Umgang zu haben. Das kleine Papier was einfach mal da war geht in Ordnung. Falls es immer der selbe Lehrer beim selben Schüler macht sollte man ihn Fragen, warum der Lehrer es selber nicht aufhebt. Oder der Müll, der am Boden liegt extrem stinkt etc wäre es Körperverletzung und Nötigung dich dazu zu zwingen es aufzuheben, da es die Aufgabe des Hausmeisters ist. Oder dir werden bestimmte Geräte gegeben wie ein Besen, Gummi-Handschuhe, aber dann könnte man das schon als Zwangsarbeit ansehen. Darüber kann man noch viel streiten.
2. Baut einer Mist, werden Unschuldige bestraft - Das ist ganz klar eine Kollektivstrafe. Wenn es dem Lehrer sagen will, der sowas macht, sollte man ihn zu erst fragen, ob es eine Strafe ist. Meistens kommt da ein klares Ja. Dann sollte man darauf eingehen. Die meisten, bei denen diese Frage nicht am Anfang gestellt wurde sagen, dass es ja nur der Unterrichtsstoff ist und keine Bestrafung. Kollektivstrafen sind unzulässig.
3. Wenn die entsprechende Zeit verloren gegangen ist, was aber indirekt auch eine kollektiv Strafe wär, es sei denn, alle haben den Unterricht gestört. Auch muss gewährleistet werden, dass die Schüler ihre rechtmäßige Pause bekommen. Ansonsten dürfen Lehrer 1-3 Minuten überziehen. Falls danach ein anderes Fach kommt, ist der Lehrer selber Schuld und muss es mit dem anderen klären. Bei der letzten Stunde muss der Lehrer gewährleisten, dass die Schüler ihren Bus bekommen, da es eine Verletzung der Aufsichtspflicht wäre. Ein frühers Entlassen wäre verboten. Ein püntkliches erlaubt. Ein Spätes auch verboten.
4. Wenn es die Ehre des Schülers verletzt wäre dies eine öffentliche Demütigung, was § 185 StGB ensprechen würde. Nämlich Beleidigung und dies wäre eine Straftat.
5. Sobald unterrichtsferne Gegenstände den Unterricht stören dürfen sie vom Lehrer beschlagtnahmt werden und am Ende Stunde zurückgegeben werden. Bei Wiederholungstätern müssen die Eltern das Handy abholen. Bei Lehrern müssten sie sich rein theoretisch das Handy selber abnehmen. Da es aber meistens eher zum Unterricht beträgt als zu stören, dürfen die schon in gewissen Maßen ihr Handy benutzen. Schüler auch mit de Erlaubnis des Lehrers.
6. Sicher wollen die Lehrern den Schülern Manieren bebringen. Aber man hat in Deutschland die Möglchkeit das Anzuziehen (vorrausgesetzt es verstößt gegen keine Gesetze) was man will. Das fällt unter freier Entfaltung der Persönlichkeit und steht sogar im Grundgesetz. Es sei denn die Sachen stören den Unterricht was ich bezweifle.

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Kommt auf das Bundesland an. Nach RSO in Bayern und wahrscheinlich überall in Deutschland wird eine Lehrerkonferenz berufen, wo alle Mitglieder dabei sein müssen. Dort wird dann diskutiert, welche Schüler von der Schule verwießen werden. Diese werden einberufen wenn zB ein Schüler eine hohe Anzahl an Verweißen eingesammelt hat oder großen Regelverstoß begangen hat. Also bleib ruhig. Sowas kann niemals automatisch passieren.

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Wenn du Landesverrat begehst und oder einen Angriff auf Deutschland im Ausland planst kannst du auch in Deutschland bestraft werden.

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