Fixogum88 am 03.06.2009 um 8:16 Uhr
Ich habe seit einigen Wochen eine neue Arbeitsstelle. Meiner Chefin habe ich vorher mitgeteilt, dass ich Urlaub gebucht habe für einen Zeitraum von 3 Tagen und dass ich da frei haben muss. Sie meinte, dass das kein Problem wäre. Heute wollte ich dann meinen Urlaubsantrag stellen, aber auf dem Zettel steht folgender Satz:
"Wir behalten uns den Widerruf der Urlaubserteilung vor."
Bei einigen Kollegen ist es vorgekommen, dass sie echt am Tag ihres Urlaubs angerufen wurden. Die mussten dann ganze Reisen stornieren.
Ist das rechtlich korrekt? MUSS ich diesen Zettel so unterschreiben und hinnehmen...? Ich kann die Reise nicht stornieren, die habe ich von meiner Familie geschenkt bekommen und die haben Jahre dafür gespart um mir die schenken zu können und das ist ein Lebenstraum. Ich möchte nicht die Sorge haben müssen, dass dieser zerstört wird.
Außerdem find ich es irgendwie nicht in Ordnung. Habe noch nie von so etwas gehört..
Liebe Grüße und DANKE für Eure Hilfe...!
Selbstverständlich hat der Arbeitgeber das Recht, einem Arbeitnehmer den bereits genehmigten Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwehren. Aber genauso selbstverständlich muss der Arbeitgeber dafür auch triftige (betriebliche) Gründe anführen können. Stornokosten, die dem Arbeitnehmer durch kurzfristiges Verwehren eine Urlaubes entstehen, muss in solchen Fällen regelmäßig der Arbeitgeber übernehmen.

Nun bist Du in einer schwierigen Lage.
Was ist Dir wichtiger?` Arbeit oder die 3 Tage Urlaub?
Gruß aus Hagen
WOLF1961 am 3. Juni 2009 08:22 http://www.super-illu.de/reisen/Arbeitsrecht_724797.html ist ein interessanter Artikel darüber.
Der Arbeitgeber. Andernfalls kann der Mitarbeiter sich weigern, seinen Urlaub zu verschieben (Hessisches LAG, Az. 11 Sa 966/95). Aber Achtung, wer sich selbst beurlaubt, riskiert eine fristlose Kündigung!
WOLF1961 am 3. Juni 2009 08:27 Danke für DH.

Soweit ich weiß kann ein Arbeitgeber aus "wichtigen betrieblichen Gründen" deinen Urlaub streichen. In dem Fall muss er aber für die Kosten der Stornierung der Reise aufkommen.
Fixogum88 am 3. Juni 2009 08:24 Vielen Dank für Eure Antworten! Dann weiß ich bescheid.
BirgitAltmann am 3. Juni 2009 08:37 schreib doch auf den Antrag drauf: "wie bei Einstellung besprochen gebuchter Urlaub" Und leg die Buchungsbestätigung bei.

Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?
Bei großen Firmen (VW, Bayer, BASF …) ist Urlaub im allgemeinen kein Thema. Vereinzelt sind 3 Wochen Sommerurlaub (Werksstillstand) geplant über den Rest kann man einigermaßen frei verfügen.
Auch kleine Firmen dürfen ihre MA nicht schickanieren. Wenn am Urlaubstag ein Anruf von der Firma kommt, solltest Du nicht drangehen und nach dem Urlaub sagen, Du seist schon weg gewesen.
Urlaub soll im beiderseitigen Einvernehmen gewährt werden. Dabei haben AGs häufig die „Drohung“ mit Entlassung „in petto“. Es kommt hier auf die Art Deines Jobs an. Wenn Du aus arbeitstechnischen Gründen eine Reise stornieren mußt, solltest Du dem AG klarmachen, daß er Dir die Reise ersetzen muß. Nicht nur der AG muß planen, sondern auch ein AN. Wenn Firmen auf die Dauer keine guten MA bekommen, sollten die Chefs sich Gedanken machen, was an ihrem Führungsstil nicht stimmt.
Noch bessere Auskünfte bekommst Du in Foren, die sich mit Arbeitsrecht befassen.
Fixogum88 am 3. Juni 2009 08:52 Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Naja, die einzige Mitarbeiterin bin im Moment ich. Aber das ändert sich hier eh ständig. Kann dir dazu nichts genaues sagen, da ich dieses System nicht verstanden habe. ;)
Ans Telefon gehen? Niemals. Hier ist so viel vorgefallen in der kurzen Zeit, da hab ich schon wunde Ellenbogen vom rumkämpfen! :/

und noch eins das froh sein um den job seh ich auch !
jedoch dem arbeitgeber alles zu genehmigen ist falsch arbeitsvertäge die die übelsten klauseln beinhalten werden deshalb unterschrieben!
da ist es klar das die sich alles rausnehmen und den arbeitnehmer richtig ausnehmen.
wenn man solche verträge unterschreibt verschlechtert man automatisch die arbeitsbedingungen!

Sicher ist das korrekt, aber im Falle des Rückrufes aus einem gebuchten Urlaub, muss der AG die Stornogebühren tragen. Den Satz müsste der AG meines wissens gar nicht schreiben, der AG kann den AN in der Regel immer aus dem Urlaub holen! Wennst aber z.B. imAusland bist muss der AG die dadurch entstehenden Kosten komplett übernehmen.

Ja, der Arbeitgeber darf den Urlaub aus wichtigen Gründen widerrufen. Solltest du allerdings zu diesem Zeitpunkt etwas gebucht haben, kann sich aus dem Widerruf eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers ergeben.

frag mal bei der gewerkschaft nach ! oder streich den zusatz uns schau was passiert! wenn es schon so anfängt lass es sonst lernen die nie das man auch noch wo anders was bekommt
also bei uns ist es im betrieb genauso und der Arbeitgeber hat das recht wenn er dich betrieblich braucht dir den urlaub zu streichen aber bei uns wurde von Anfang an geraten auch bei geschenkten Reisen ect. eine Rücktrittsversicherung mitzunehmen da er keine Kosten der Stonierung zahlt. Und da wir es wissen ist er sogar aus dem schneider. Du kannst dann evtl. die Kosten vom Arbeitgeber wegen Stonierung wieder holen aber wie erfreut er darüber sein wird kannst dir denken und eigentlich wird man ja einiges tun um das Arbeitsverhältnis so angenehm wie möglich zu gestalten und ist froh wenn man arbeit hat
Wenn der Antrag genehmigt ist und dringende, unerwartete betriebliche Gründe erfordern dein Erscheinen, muss der AG zumindest für die entstandenen Kosten des Reiserücktrittes aufkommen. Ist ein Storno nicht möglich, muss er die gesamte Reise bezahlen. Aber in deinem Fall hast du die A-Karte, weil du sicherlich noch in der Probezeit bist und er dich deshalb massiv unter Druck setzen kann.

Frag einfach nochmal höflich bei deiner Chefin nach!Sonst musst du dir überlegen,was dir wichtiger ist.Job oder 3 Tage Urlaub! Viel Erfolg!

Das ist zwar nicht fair. Jedoch sei froh das du ein Job hast. Das sollte für dich das wichtigste sein!
ja, lasst euch brav immer alles gefallen, und bald haben wir wieder slavenarbeit in deutschland.
Fixogum88 am 3. Juni 2009 08:53 Im Moment fühlt sich das auch ein wenig so an!
Eismannx am 3. Juni 2009 09:11 Sklavenarbeit? Hallo, in Deutschland muss niemand hungern und jeder der möchte hat ein Dach über dem Kopf! Wir jammern auf hohen Niveau! Wenn es dir nicht passt, kündige und mach Platz für jemanden der deinen Job wirklich haben möchte und würdigt!
Fixogum88 am 3. Juni 2009 10:18 Mein lieber junger Freund,
ich würdige meine Arbeit und bin froh, dass ich eine habe. Davon hat auch keiner gesprochen.
Aber: Wenn ich fair zum Arbeitgeber bin, dann verlange ich auch, dass er fair zu mir ist. Und unabhängig von dieser Urlaubssache, sind einige Dinge geschehen, wo auch einem Menschen wie mir der Geduldsfaden reisst und ich hier täglich sitzen muss mit dem Gedanken: "Was soll das? Was kommt als nächstes?"
Würdest du dir keine Sorgen machen? Würdest du einfach da sitzen und alles hinnehmen, abends nach Hause kommen, die Hände über deinem Kopf zusammenschlagen und darauf warten, welche Katastrophe jetzt wieder einschlägt? Ich glaube kaum. Ich habe jedes Recht, mir um mein Leben und meine Gesundheit, körperlich und geistlich, sorgen zu machen und mich darum zu kümmern, dass es mir gut geht. Denn wenn es mir gut geht, bringe ich auch Opfer und so weiter. Also unterstelle hier keinem Undankbarkeit.
Und dass in Deutschland keiner hungern muss stimmt nicht, denke bitte an die vielen Kinder, die nichts in ihren Bäuchen haben weil es nicht genug Mittel gibt, ihnen zu helfen. Die können sich nämlich nicht selbst helfen.
Ich danke allen, die mir eine Antwort gegeben haben! Thema kann beendet werden.