MUSS ich das unterschreiben und hinnehmen? Urlaub kann widerrufen werden?
Ich habe seit einigen Wochen eine neue Arbeitsstelle. Meiner Chefin habe ich vorher mitgeteilt, dass ich Urlaub gebucht habe für einen Zeitraum von 3 Tagen und dass ich da frei haben muss. Sie meinte, dass das kein Problem wäre. Heute wollte ich dann meinen Urlaubsantrag stellen, aber auf dem Zettel steht folgender Satz:
"Wir behalten uns den Widerruf der Urlaubserteilung vor."
Bei einigen Kollegen ist es vorgekommen, dass sie echt am Tag ihres Urlaubs angerufen wurden. Die mussten dann ganze Reisen stornieren.
Ist das rechtlich korrekt? MUSS ich diesen Zettel so unterschreiben und hinnehmen...? Ich kann die Reise nicht stornieren, die habe ich von meiner Familie geschenkt bekommen und die haben Jahre dafür gespart um mir die schenken zu können und das ist ein Lebenstraum. Ich möchte nicht die Sorge haben müssen, dass dieser zerstört wird.
Außerdem find ich es irgendwie nicht in Ordnung. Habe noch nie von so etwas gehört..
Liebe Grüße und DANKE für Eure Hilfe...!
12 Antworten
Ja, der Arbeitgeber darf den Urlaub aus wichtigen Gründen widerrufen. Solltest du allerdings zu diesem Zeitpunkt etwas gebucht haben, kann sich aus dem Widerruf eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers ergeben.
Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?
Bei großen Firmen (VW, Bayer, BASF …) ist Urlaub im allgemeinen kein Thema. Vereinzelt sind 3 Wochen Sommerurlaub (Werksstillstand) geplant über den Rest kann man einigermaßen frei verfügen.
Auch kleine Firmen dürfen ihre MA nicht schickanieren. Wenn am Urlaubstag ein Anruf von der Firma kommt, solltest Du nicht drangehen und nach dem Urlaub sagen, Du seist schon weg gewesen.
Urlaub soll im beiderseitigen Einvernehmen gewährt werden. Dabei haben AGs häufig die „Drohung“ mit Entlassung „in petto“. Es kommt hier auf die Art Deines Jobs an. Wenn Du aus arbeitstechnischen Gründen eine Reise stornieren mußt, solltest Du dem AG klarmachen, daß er Dir die Reise ersetzen muß. Nicht nur der AG muß planen, sondern auch ein AN. Wenn Firmen auf die Dauer keine guten MA bekommen, sollten die Chefs sich Gedanken machen, was an ihrem Führungsstil nicht stimmt.
Noch bessere Auskünfte bekommst Du in Foren, die sich mit Arbeitsrecht befassen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Naja, die einzige Mitarbeiterin bin im Moment ich. Aber das ändert sich hier eh ständig. Kann dir dazu nichts genaues sagen, da ich dieses System nicht verstanden habe. ;)
Ans Telefon gehen? Niemals. Hier ist so viel vorgefallen in der kurzen Zeit, da hab ich schon wunde Ellenbogen vom rumkämpfen! :/
Sicher ist das korrekt, aber im Falle des Rückrufes aus einem gebuchten Urlaub, muss der AG die Stornogebühren tragen. Den Satz müsste der AG meines wissens gar nicht schreiben, der AG kann den AN in der Regel immer aus dem Urlaub holen! Wennst aber z.B. imAusland bist muss der AG die dadurch entstehenden Kosten komplett übernehmen.
Nun bist Du in einer schwierigen Lage.
- Neu in der Firma und
- das Recht des Arbeitgebers "wichtige betriebliche Gründe" auszurufen.
Was ist Dir wichtiger?` Arbeit oder die 3 Tage Urlaub?
Gruß aus Hagen
http://www.super-illu.de/reisen/Arbeitsrecht_724797.html ist ein interessanter Artikel darüber.
Wer übernimmt dann die Stornogebühren für die geplatzte Reise?
Der Arbeitgeber. Andernfalls kann der Mitarbeiter sich weigern, seinen Urlaub zu verschieben (Hessisches LAG, Az. 11 Sa 966/95). Aber Achtung, wer sich selbst beurlaubt, riskiert eine fristlose Kündigung!
Soweit ich weiß kann ein Arbeitgeber aus "wichtigen betrieblichen Gründen" deinen Urlaub streichen. In dem Fall muss er aber für die Kosten der Stornierung der Reise aufkommen.
schreib doch auf den Antrag drauf: "wie bei Einstellung besprochen gebuchter Urlaub" Und leg die Buchungsbestätigung bei.
Vielen Dank für Eure Antworten! Dann weiß ich bescheid.