Bis zum Jahr 1798, als von den Franzosen eine einheitliche Frankenwährung (französisch: «franc de Suisse») eingeführt wurde, war die Ausgabe von Geld Sache der Kantone, Städte, Abteien und einzelner Herrschaften. Die neue Währung war in 10 Batzen oder 100 Rappen unterteilt und ein Franken entsprach 10 bernischen Batzen oder 1,4597 französischen Franken. Batzen war die alte Währung der Schweiz, die ersmals in Bern geprägt wurde.
Mit der Mediation von 1803, also der Zeit, in der die Schweiz nur noch ein französischer Vasallenstaat war, ging die Münzhoheit an die Kantone zurück, allerdings legte die Tagsatzung den Schweizer Franken als einheitliche Währung fest. Nun war er auf 6,77025 Gramm Feinsilber oder 1,5 französische Francs festgesetzt.
Der Bund war erst wieder für die Währung zuständig, nachdem 1848 die Schweiz als Bundesstaat geschaffen worden war. Schnell entschloss sich der Bund den Franken als Währung der Schweiz einzuführen und erließ am 7. Mai 1850 das «Bundesgesetz über das eidgenössische Münzwesen». Der Franken orientierte sich seit da am französischen (Silber-)Franc. Noch im gleichen Jahr 1850 wurden neue Münzen geprägt und im Jahr darauf herausgegeben.
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