Muss die Blinkeranzeige bei LED-Blinkern blinken?

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Im deutschen Gesetzestext steht nirgends, dass bei Krädern eine Kontrolleuchte für die Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben ist. In § 54 StVZO steht wörtlich: "Sind Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß die Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt jedoch nicht für Fahrichtungsanzeiger an Krafträdern .........." Es ist also egal ob Blinker mit Birnen oder LED- Blinker am Krad angebracht sind. An Krädern ist nach der StVZO keine Blinkanzeige erforderlich. Hat das Krad aber eine Typgenehmigung nach EU-Recht, so gilt die EG- Richtlinie 93/92/EWG bzw. 2009/67/EWG (ECE- R 53). Diese schreibt vor, das eine Einschaltkontrolle mit grünen Blinklicht und/oder eine akustische Anzeige vorhanden sein muss. Über die Kontrolle muss der Ausfall eines Fahrtrichtungsanzeigers erkennbar sein. Wie gesagt, diese Regelung gilt nur für Zweiräder, die eine Typgenehmigung nach EU- Recht haben.

das ist nicht zulässig, beim tüv wird es probs geben. nur eine blinkende kontrollleuchte macht den unaufmerksmaen fahrer darauf aufmerksam, dass er die rückstelltaste drücken muss. beio dauerlicht merkt man das nicht oder wesentlich später. eigentlich müsste die kontrolleuchte blinken, da es auch beim motorrad ein blinkrelais gibt, das blinker und kontrolle versorgt. wenn die birnen gegen leds getauscht werden, muss ggf. ein neues, angepaßtes relais rein, da die leds mit viel weniger leistung betrieben werden, als eine glühbirne. das wird der grund sein, dass das relais nicht mehr korrekt arbeitet. oder irgend etwas bedim neuen tacho ist nicht richtig angeschlossen.