Das Ticket gilt bis 06.00 Uhr. Das bedeutet, ab 06.00 Uhr hast du kein gültiges Ticket mehr und müsstest austeigen oder ein anderes Ticket lösen.

Du solltest also um 06.00Uhr dein Ziel erreicht haben.

Du darfst dich mit den vergünstigten Tickets eben nur in dem vorgegebenen Zeitrahmen bewegen. Und dieser Zeitrahmen endet nun mal um 06.00 Uhr.


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 Ein Ölverbrauch findet immer dann statt, wenn Öl durch Kolbenringe, Kurbelgehäuseentlüftung und Ventilführungen in den Brennraum gelangt und dort verbrannt wird. Und ein gewisser Eintrag in den Brennraum ist durch die beweglichen Teile innerhalb des Motors nicht vermeidbar. Der Begriff Ölverbrauch ist aber keineswegs mit dem Thema „Ölverlust“ gleichzusetzen.

Denn beim Ölverlust geht es vornehmlich um einen umweltschädlichen Austritt von Öl aus dem Motor.

Heutzutage mag der von dir angegebene Wert viel zu hoch zu sein.

Beim höchst zulässigen Ölverbrauch (einen gesetzlich festgelegten Wert gibt es nicht) gehen die Meinungen sehr stark auseinander: der momentan angegebenen Mittelwert liegt bei Fahrzeugen mit einem Alter von höchstens zwei Jahren bei ca. 0,02 Litern/1000 Kilometer. Allerdings treten auch Werte von um die 50 Milliliter bis zu einem viertel Liter pro 1000 Kilometer auf. Je nach Fahrzeugtyp, Fahrweise, Fahrleistung und Jahreszeit kann das durchaus normal für viele Fahrzeuge sein.

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Im EU- Zulassungsrecht gibt es keine Angaben von Sitzplätzen bei Zweirädern. Folglich könnten -rein theoretisch- so viel wie möglich Personen mitgenommen werden (zGM beachten!).

Dem steht aber der § 61 StVZO entgegen! Danach muß für den Beifahrer ein Haltesystem, sowie Fußrasten vorhanden sein.

Da Beides bei deinem genannten Motorrad nicht vorhanden ist, darf keine 2. Person mitgenommen werden (unabhängig von einer geeigneten Sitzgelegenheit).

 

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KB3086255 deaktiviert den Windows-Dienst, der den Treiber secdrv.sys steuert.

Die Antwort auf deine Frage findest du hier:

http://www.pcwelt.de/news/Sicherheits-Update-blockiert-viele-Spiele-auf-Windows-7-und-8.1-Patch-Day-Problem-9800098.html


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Du darfst nur dort eine Fahrerlaubnis erwerben, dort wo du mehrheitlich aufhältst. Diese Verwaltungsbehörde ist sachlich zuständig.

Deshalb darf dir aufgrund der Rechtsvorschriften keine Fahrerlaubnis in Köln ausgestellt werden, wenn du z.B. in Berlin wohnst/aufhältig bist.

In deinem Fall kommt es nicht darauf an, wo du gemeldet bist. Es kommt einfach darauf an, in welchen Staat du dich aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr aufhältst.

Geregelt ist das europaweit in Artikel 12 der 3. EU- Führerscheinrichtlinie.


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Natürlich darfst du durchfahren.

Die Bezeichnung "Roller" gibt es im Zulassungsrecht nicht. Du fährst sicherlich ein Kleinkraftrad.

Das angebrachte Zusatzzeichen 1022-11 bedeutet: "Kleinkrafträder und Mofa frei".

Im Gegensatz dazu das Zeichen 1026 - 31: dort steht nur "Mofa frei" (dieses Schild ist aber nicht angebracht)

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Das Prüfpersonal (nicht Zugbegleiter) ist kein Lern- Beruf im eigentlichen Sinne. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Es erfolgt regelmäßig eine 8 wöchige Ausbildung beim jeweiligen ÖPNV- Betreiber und die Bezahlung erfolgt nach den jeweiligen Tarifverträgen ( http://oeffentlicher-dienst.info/tv-n/ ).

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Beim Umrüsten einer Bremsanlage erlischt regelmäßig die Betriebserlaubnis. Die Bremsanlage wurde werkseitig mit ABS ausgelegt bzw. gebaut, eine Veränderung ist nur nach Einzelabnahme/Gutachten durch einen aaSoP möglich.

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