Darf man bei dieser Verkehrsschildkombination (siehe Bild) mit einem 45er Roller durchfahren?

Schild an einer Brücke über den Kocher - (Deutschland, KFZ, Roller)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich darfst du durchfahren.

Die Bezeichnung "Roller" gibt es im Zulassungsrecht nicht. Du fährst sicherlich ein Kleinkraftrad.

Das angebrachte Zusatzzeichen 1022-11 bedeutet: "Kleinkrafträder und Mofa frei".

Im Gegensatz dazu das Zeichen 1026 - 31: dort steht nur "Mofa frei" (dieses Schild ist aber nicht angebracht)

claushilbig  12.08.2016, 23:58

Hm ...

Woher hast Du diese Information? - Ich halte die für falsch!

Laut mehrerer Quellen im Internet, z. B.

http://www.verkehrszeichen-online.org/verkehrsschilder_in_deutschland_stvo.pdf

http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeichen_zusatzzeichen2.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_von_1992_bis_2013#1020.E2.80.931039_Gruppe_der_.E2.80.9Efrei.E2.80.9C-Zusatzzeichen

bedeutet auch Zusatzzeichen 1022-11 nur "Mofas frei",

Und laut §39 StVO (z. B. unter http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) steht das verwendete Sinnbild auch nur für "Mofas", nicht für "Kleinkrafträder und Mofas".

Den Begriff "Kleinkrafträder" finde ich nur im Zusammenhang mit Zusatzzeichen 1022-12, das ist hier aber eindeutig nicht gegeben.

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siggibayr  15.08.2016, 11:19
@claushilbig

Die Definition für Mofa ergibt sich aus § 4 FeV. Mofas sind aber i.S.d. EU- Rechts geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder. Aus diesem Grund wurde § 4 Abs. 1 um den Absatz 1b FeV ergänzt.

Geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder sind deshalb Mofas im Sinne des nationalen Rechts. Macht es Sinn, die Erlaubnis nur auf einsitzige Mofas (die eigentlich KKR i.S. der 2002/24/EG sind) zu beschränken, genau so langsam fahrende Kleinkrafträder,  aber nicht?

Ich habe deshalb seit 4 Wochen eine Anfrage an das Verkehrsministerium laufen, wobei es auch um die Radwegbenutzung außerhalb geschlossener Ortschaften geht (§ 2 Abs. 4 letzter Satz StVO). Mofas dürfen hier den Radweg benutzen, genau so schnell fahrende KKR müssen die Fahrbahn benutzen. Macht keinen Sinn? Es bedarf einer Klarstellung und Anpassung der StVO durch den Gesetzgeber.

(in den "alten" Kommentaren und Erläuterungen gab es nur die einspurigen, einsitzigen FmH als Mofa. Zwischenzeitlich wurde das Zulassungsrecht dem EU- Recht angepasst, die StVO dabei "vergessen")

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siggibayr  15.08.2016, 11:25
@siggibayr

.....die Frage ist deshalb: wie unterscheidet man in der StVO zwischen einem KKR 25 (L1e/b) und KKR 45 (L1e).

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claushilbig  17.08.2016, 10:15
@siggibayr

Das mag so sein - ändert aber nichts daran, dass es m. E. zwischen den Zusatzzeichen 1022-11 und 1026-31 keinen Bedeutungsunterschied gibt ...

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Eichbaum1963  04.02.2017, 21:53

Wieder mal eine "Hilfreichste Antwort" die alles andere als dies ist - naja das Verwarngeld zahlt ja denn eh der Fragesteller. :D

Das angebrachte Zusatzzeichen 1022-11 bedeutet: "Kleinkrafträder und Mofa frei".

Nein! Sowohl Z 1022-11 als auch 1026 - 31 bedeuten eben nur: "Mofas frei". Und als Mofa gelten eben nur einspurige Fahrzeuge mit max. 50 ccm..., welche nicht mehr als 25 km/h fahren dürfen.

Die Definition "Kleinkrafträder" bezieht sich aber auf
einspurige Fahrzeuge mit max. 50 ccm und max. 45 km/h, bzw. also über 25 km/h.

Denn: auch Kleinkrafträder welche erlaubterweise auf 25 km/h gedrosselt wurden, gelten als Mofa.

Fazit: mit einem Kleinkraftrad darf bei dierser Schilderkombi nicht durchgefahren werden!

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siggibayr  08.02.2017, 08:56
@Eichbaum1963

Ich "spinne" jetzt noch weiter:

Wenn man die nationalrechtliche Definition aus § 2 Nr. 11 a FZV zu grunde legt, dann sind sogar Pedelecs "Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb" (der sich bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h selbstständig abschaltet).

Nach der juristischen Fiktion des § 1 Abs. 3 StVG gelten aber Pedelecs als Fahrräder und unterliegen bei Ausschilderung mit Zeichen 237 der Radwegbenutzungspflicht.

rechtliche Konsequenz aus diesem "Mischmasch": Kleinkräfträder nach der FZV unterliegen der Radwegbenutzungspflichtig.

Und wir diskutieren darüber, ob Mofas (die es zulassungsrechjtlich nur in Deutschland gibt) und auf bbH 25km/h gedrosselte Kleinkrafträder im Sinne der StVO nicht gleichberechtigt sein sollten.

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schwarzerkicker  25.11.2020, 22:50
@siggibayr

Es geht ja jetzt mit diesen E-Scootern 🛴 noch weiter. Die sind juristisch ein Mischmasch aus Kleinkraftrad (Versicherungspflicht) und Fahrrad (Radwegpflicht) – dabei dürfen sie maximal 20 km/h fahren, also weniger als ein Mofa.
Es wäre interessant zu wissen, ob das Zusatzschild „Mofas frei“ daher auch auf die neuen E-Scooter angewendet werden kann.

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Mofas dürfen maximal 25km/h fahren. Also darfst du mit deinem Roller da nicht mehr durch.

Nein darf man nicht.

Das Schild besagt das man mit Fahrzeugen aller Art nicht durchfahren darf.

Außer eben mit Fahrrädern, diese, und nur diese, sind durch das Zusatzschild erlaubt.

Kuestenflieger  13.07.2016, 09:00

das zeichen ist kein fahrrad , es ist ein moped , daher der tank am rahmen !

daher darf er dort angemessen fahren.  aber kein fahrrad - das hat man vergessen.

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Nein,
ein Roller, Fahrzeug was 45 km/H fahren kann, ist ein Moped und kein Mofa.