Mofa zu schnell fahren Klasse B

5 Antworten

Du veränderst den technischen Zustand. Dadurch erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis und du verlierst den Versicherungsschutz. Das ist dann fahren mit einem manipulierten Fahzeug ohne Versicherungsschutz. Das ist auf jeden Fall strafbar und kann dich für eine Weile den Führerschein kosten.

Alternativ kannst du die Drosseln entfernen, das Fahrzeug auf 45km/h bringen und dem TÜV vorführen, der ein Gutachten erstellt und auch eine Betriebserlaubnis ausstellen kann. Kostet zwar etwas, aber du bist damit auf der legalen Seite.

Crack  10.05.2014, 12:49
und du verlierst den Versicherungsschutz.

Nein, der besteht weiterhin.

Das ist auf jeden Fall strafbar und kann dich für eine Weile den Führerschein kosten.

Stimmt nicht.

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Kinderschreck1  10.05.2014, 13:14
@Crack

Na Cracki scheint Erfahrung mit frisierten Mofas zu haben,halt dich weiterhin an ihn. Der hat bestimmt noch andere Tipps auf Lager wie du straffrei ausgehst wenn du mit dem Ding aufgrund mangelnder Bremsleistung einen Menschen platt fährst...

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magni64  11.05.2014, 07:54
@Crack

Das heißt also, Richter, Staatsanwalt und Anwalt wußten nicht wovon sie reden, als mein Sohn deswegen vor Gericht stand? Wenn das Fahrzeug nicht der ABE entspricht, gilt die Versicherung nicht. Das gilt übrigens auch für andere Fahrzeuge. Kollege hatte jetzt einen Unfall wegen eines defekten ABS-Sensor. Für den Schaden mußte er selbst aufkommen, weil die Versicherung nicht zahlte. Er hätte so garnicht losfahren dürfen.

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Melde ihn doch winafach auf 45 an und hol bem TÜV ne neue aber kostet max 150€

In diesem Fall entfällt zumindest der Punkt "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Das Gefährt besitzt aber keine Betriebserlaubnis mehr, d.h. hier wird nach dem neuen Bußgeldkatalog nur noch ein Bußgeld fällig, Punkte gibt es keine mehr (früher wären das noch 3 Punkte gewesen!)

TBKat Nr. 319500

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Kostet 50€ zzgl. 28,50 Gebühren und Auslagen. Zählt in der Probezeit als B-Verstoß.

Vorsicht: Bei einem Unfall ist mit Regressforderungen der Versicherung bis zu 5.000€ zu rechnen!

Strafbar,keinen Versichungsschutz,Verkehrsgefährdung

bist du sicher das du schon einen Autoführerschein hast? Die Frage kann man sich eigentlich selber beantworten....

clemensw  10.05.2014, 12:32

Nicht strafbar, sondern ordnungswidrig.

Versicherung zahlt, fordert aber bis 5.000€ Regress.

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Crack  10.05.2014, 12:48
Strafbar,keinen Versichungsschutz,Verkehrsgefährdung
  • Keine Straftat - eine Ordnungswidrigkeit
  • Versicherungsschutz besteht
  • Verkehrsgefährdung sicher nicht allein dadurch das gefahren wird
Die Frage kann man sich eigentlich selber beantworten....

Aber nicht so wie Du das machst...

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Dann kann es sein dad du deinen Führerschein abgeben musst das Gefährt darf nur so schnell fahren wie es im fahrzeugbrief steht Jedoch no Risk no fun

Crack  10.05.2014, 12:46
Dann kann es sein dad du deinen Führerschein abgeben musst

Stimmt nicht.

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