Darf ich ein 25 kmh mofa das 36 kmh fährt mit autoführerschein fahren?

4 Antworten

Vergiss mal das ganze Gerede von einer Straftat. Hier liegt TBKat Nr. 319500 vor:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

Ist eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld beträgt 50€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen. Die Weiterfahrt kann verboten werden, du erhältst auf jeden Fall eine Mängelkarte und musst das Mofa binnen 14 Tage wieder zurück bauen, beim TÜV vorführen und das der Polizei nachweisen.

livelaugh1977  14.10.2022, 05:33

3 Fälle gibt es: Ohne betriebserlaubnis, ohne führerschein, ohne versicherungsschutz.Habe ein Roller, darf 45kmh.laut tacho knapp 80 kmh.

63 kmh waren es gemessen.900 eu und 6 Punkte für den etwas mit Absicht abgedrehten Distanzring der Variomatik.:-), wegen 18kmh!!!

Bei Roller Mofas gibts kein tut mir Leid.

Auch „unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt.

Wegen 5kmh schneller sagt keiner was.

Allein Vollsynthetiköl brachten 5kmh!

Oder am Besten Fahrrad fahren :-)))))

0
clemensw  14.10.2022, 06:16
@livelaugh1977

Bitte lies die Frage nochmal. Zu den 3 Fällen

Ohne betriebserlaubnis

Liegt vor. Habe ich in meiner Antwort bestätigt.

ohne führerschein

Liegt NICHT vor, da Fahrerlaubnis Klasse B vorhanden.

In DEINEM Fall wäre hingegen mindestens Klasse A1 nötig.

ohne versicherungsschutz

Liegt nur vor, wenn das Mofa GAR NICHT versichert wäre. Bei vorhandener Versicherung ist solches Tuning nur eine Obliegenheitsverletzung, die zu Regress führt, aber NICHT zum Erlöschen der Versicherung.

0

Wie hast du die 36 ermittelt? Da muss schon ein amtliches Messprotokoll vorliegen. Vom Tacho ablesen ist 0.

Du verlierst praktisch die Zulassung des Fahrzeuges. Dann ist es ein nicht zugelassenes, unversichertes Fahrzeug. Das du einen Autoführerschein hast, ist dabei unerheblich.Du müsstest einen Motorradführerschein haben.... Also auch fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das ist auch eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr. Wird teuer.

pony  21.08.2022, 12:58

A fahrerlaubnis ab 46 km/h

1
clemensw  21.08.2022, 13:45
Du verlierst praktisch die Zulassung des Fahrzeuges.

Das ist der einzig korrekte Satz.

Dann ist es ein nicht zugelassenes, unversichertes Fahrzeug.

Falsch. Die Versicherung besteht weiter, kann aber bei einem Unfall bis zu 5.000€ Regress fordern.

Das du einen Autoführerschein hast, ist dabei unerheblich.Du müsstest einen Motorradführerschein haben....

Auch falsch. Klasse AM für Kleinkrafträder bis 45 km/h ist Teil der Klasse B

Also auch fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das ist auch eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr. Wird teuer.

Komplett falsch. Hier liegt kein Straftatbestand vor.

1
Von Experte AlterHaudegen75 bestätigt

es bleibt vorsätzliches fahren mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten kraftfahrzeug. damit ist es eine straftat - wofür das fahrzeug eingezogen und für dich kostenpflichtig verschrottet werden kann.

lediglich die straftat fahren ohne fahrerlaubnis entfällt.