Das Gleiche wie die SV (Schülervertretung) an deiner Schule, bloß auf Landesebene.

Die SV deiner Schule entsendet Vertreter in die verschiedenen Gremien der schulischen Organisation (z.B. die Fachschafts-Konferenzen und die Schulkonferenz), wirkt dort an Entscheidungen (z.B. über Anschaffungen, Stundenplan-Gestaltung, außerunterichtliche Aktivitäten etc.) mit und vertritt die Interessen der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung.

Die Landes-SV entsendet Vertreter in die entsprechenden Gremien auf Landesebene (z.B. die Landes-Fachschaften), wirkt dort an Entscheidungen (z.B. über Lehrpläne, Schulausstattung, allgemein Schulpolitik) mit und vertritt die Interessen der Schülerschaft gegenüber der Landesregierung bzw. insbesondere dem Kultusministerium.

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Viele Christen sind aber trotzdem der meinung das man niemals meditieren soll weil das Dämonen anzieht...

Komisch– habe ich noch nie gehört, dass irgendein Christ das gesagt hätte.

Im Gegenteil habe ich sogar zu ersten Mal im Reliigionsunterricht meditiert und später des öfteren in freien Gottesdienstformen wie einer "Liturgischen Nacht" oder auf Exerzitien-Wochenden.

Auch das (zugegeben etwas aus der Mode gekommene) Beten des Rosenkranzes oder von Litaneien ist eine Meditationsform, ähnlich den tibetischen Gebetsmühlen oder dem wiederholten Aufsagen eines Mantras.

Ich rede jetzt nicht von Christlicher Meditation sondern von "normaler" Meditation ...

Da sehe ich keinen Unterschied ...

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Solange es nicht durch die Schulordnung untersagt ist (die kannst Du selber lesen) oder da keine Schilder stehen, die das Betreten des Rasens verbieten, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.

Wenn beides nicht der Fall ist, probier es einfach aus – mehr, als dass Dir die Pausenaufsicht sagt, dass Du das nicht darfst, kann Dir nicht passieren.

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Die Figuren führen teilweise Bewegungen aus, die mit "echten" Lego-Figuren nicht möglich sind.

Daher gehe ich davon aus, dass die Filme zumindest zum größten Teil computer-animiert sind. ("Animiert" sind sie auf jeden Fall, denn auch Stop-Motion ist eine Animation 😉.)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Animation

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Das handhabt jede Firma anders.

Beispielsweise ist meinem jetzigen Arbeitgeber quasi egal, was mit der gestellten (nicht personalisierten) Arbeitskleidung passiert, wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet – zumindest bei langjährigen Betriebsangehörigen: Einem Kollegen, der in Rente ging, wurde gesagt, er könne die Kleidung weiter selber tragen oder verschenken oder in die Altkleidersammlung geben – er möge nur bitte die Firmenlogos zuvor entfernen (das geht bei uns leicht). Ich weiß nicht, wie es bei Leuten gehandhabt wird, die z.B. schon in der Probezeit wieder gehen, deren Dienstkleidung ist ja kaum gebraucht und könnte ohne weiteres an andere, neue Leute weitergegeben werden.

Im Zivildienst im Krankenhaus hatte ich hingegen personalisierte Arbeitskleidung. Die musste ich nach dem Ende der Dienstzeit zurück geben (leider, zumindest einen Satz Hose und Kasack hätte ich gerne behalten, die waren echt bequem und angenehm zu tragen). Die wurden dann tatsächlich an andere, neue Bedienstete mit neuer Personalisierung weitergegeben. Das war da aber recht einfach, da der Name auf die Brusttasche des Kasacks gestickt war – da musste also nur die die Tasche abgetrennt und eine neue mit anderem Namen aufgenäht werden, wie es auch sowieso bei neuer Kleidung gemacht worden wäre.

Langer Rede kurzer Sinn:

Das musst Du also jeweils mit der Firma abklären – oft ist so was auch im Arbeitsvertrag geregelt.

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Erstens würde ich empfehlen, bei solchen Fragen erst einmal in die Betriebsanleitung / das Handbuch des Autos zu schauen – dafür ist das Ding da. (Liegt eigentlich bei jedem Auto, auch wenn man es gebraucht kauft, im Handschuhfach.) Da steht unter dem Stichwort "Kontrollleuchte" drin, was jede einzelne Leuchte bedeutet.

Zweitens steht da auch drin, in welchen Abständen eine Inspektion gemacht werden sollte. Das richtet sich meistens nach der Laufleistung (gefahrene Kilometer) und liegt je nach Fahrzeug bei irgendwas zwischen 10.000 und 30.000 km, und falls diese Zahl bis dahin nicht erreicht ist, i.d.R. nach spätestens einem Jahr. Wenn Du also viel fährst, kann es gut sein, dass die nächste Inspektion auch schon nach deutlich weniger als 9 Monaten fällig ist.

(Es ist allerdings auch denkbar, dass Deine Werkstatt bei der letzten Inspektion vergessen hat, den "Zähler" im Bordcomputer wieder auf Null zu setzen – dann könnte der Bordcomputer vorzeitig nach der nächsten Inspektion verlangen. Schau also auf der Rechnung vom letzten Mal, bei welchem km-Stand die Inspektion gemacht wurde, und rechne nach, ob das mit dem aktuellen Stand und dem in der Betriebsanleitung genannten Intervall zusammen passt.)

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Obwohl ich selber Busfahrer bin, weiß ich es ehrlich gesagt nicht wirklich 😉 – ist mir persönlich auch relativ egal, da es zumindest für mich im Grunde keine nennenswerte Konsequenzen (mehr) hat

Nach dem, was ich hier

https://praxistipps.focus.de/unterschied-angestellter-und-arbeiter-alle-infos_100929

lese, denke ich aber, dass der Job als Busfahrer unter "Arbeiter" fällt.

Und hier

https://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/263/wie-unterscheiden-sich-arbeiter-und-angestellte

sind "Kraftfahrer" (das umfasst auch Busfahrer) explizit unter den Arbeitern genannt.

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Das kann man konkret so jetzt nicht beantworten, dafür müsste man die Aufgabe und die angegebene Lösung sehen.

Es ist aber tatsächlich so, dass solche Lösungshefte meist nicht 100%ig fehlerfrei sind – die Leute, die die Lösungen schreiben, sind halt auch nur Menschen 😉.

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"Aufgelaufen" bedeutet, dass der minimale Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Zug erreicht wurde.

Das heißt, kurz vor Euch fährt ein anderer Zug auf der Strecke – vermutlich hat der reichlich Verspätung oder ist sonstwie "aus dem Plan", sonst sollte so was eigentlich nicht passieren.

Auf Schienen kann man nicht so einfach überholen wie auf der Straße – es muss erstmals überhaupt ein zweites Gleis geben, dann braucht man eine Weiche auf das zweite Gleis und schließlich auch noch eine Weiche zurück. Das zweite Gleis ist dann aber eigentlich für die Züge in Gegenrichtung gedacht, und mit denen will man ja nicht zusammenstoßen – man kann also nur überholen, wenn das Gegengleis frei ist. Dass das alles zusammen passt (zwei Weichen im nötigen Abstand UND freies Gleis für die ganze Zeit des Überholvorgangs) ist höchst unwahrscheinlich – dafür müsste man dann meist den Gegenverkehr und den vorausfahrenden Zug anhalten. Das macht man aber nur höchst ungern, weil dadurch dann weitere Verspätungen auf anderen Verbindungen entstehen, und sich das Ganze weit in den gesamten Fahrplan hinein auswirkt.

Daher müsst Ihr erst mal dahinter bleiben – die nächste Möglichkeit zum Überholen ergibt sich oft erst im nächsten größeren Bahnhof mit mehreren Gleisen, wo dann einer der beiden Züge an einem anderen Bahnsteig als dem üblichen halten kann.

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Dass man so schnell reagieren kann und nach dem Blitz noch vor dem Blitzer zum Stehen kommt, halte ich für unwahrscheinlich bis unmöglich – dafür ist die Strecke viel zu kurz, oder man kann allenfalls im Schritttempo unterwegs gewesen sein und dann hätte das Gerät gar nicht ausgelöst.

Nehmen wir trotzdem mal an, die Geschichte stimmt:

Wenn kein Foto von hinten (d.h. vom Kennzeichen gemacht wurde, haben die Behörden keine Chance, heraus zu finden, wer Fahrzeughalter ist (es sei denn, Du fährst z.B. ein absolutes Unikat, das auch ohne Kennzeichen eindeutig zu erkennen wäre - aber selbst dann müssten Behörden das erst mal kennen.)

Demnach ist es nicht zu erwarten, dass da noch was kommt.

Es gibt auch noch eine Erklärung, die auch die Geschichte glaubwürdiger macht: Du bist gar nicht "geblitzt" worden, sondern hast nur irgendeinen Reflex o.ä. wahrgenommen und den für einen Blitz gehalten, weil Du halt relativ nahe am Blitzer warst – aber eben tatsächlich noch deutlich weiter weg, als dass der Blitzer ausgelöst hätte, und deshalb könntest Du noch vorher anhalten.

Wenn Du aber gar nicht geblitzt würdest, kann auch kein Brief kommen.

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Grundsätzlich (theoretisch) kann man JEDEN Schulabschluss in JEDEM Alter nachholen.

Und das müsste meines Wissens nach sogar an jeder entsprechenden Schule möglich sein also z.B. den Hauptschulabschluss an einer Hauptschule. Das müsste man aber, wenn man das will, mit der jeweiligen Schule abklären – und sich vorher gründlich überlegen, ob man sich das antun will, sich mit 25 oder noch älter in eine Klasse mit pubertierenden Halbstarken zu setzen, die vermutlich nichts Besseres zu tun haben als über den "alten Sack" zu lästern.

(Ich hatte in meiner Berufsschulzeit eine zeitlang einen "Umschüler" in der Klasse, der war mehr als doppelt so alt wie wir "normalen" Lehrlinge – ich glaube, das war nicht leicht für ihn.)

Die bessere Möglichkeit wäre dann wohl eher eine Abendschule oder die Volkshochschule.

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Indem Du eine Ausbildung bei einem entsprechenden Betrieb machst – ich nehme mal an, mit der Frage ist der Bau von Schusswaffen gemeint, der Beruf heißt "Büchsenmacher".

https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/buechsenmacherin

https://www.buechsenmacherinnung.de/de/ausbildung/

Wenn es allerdings um die Entwicklung komplexerer Waffensysteme gehen soll, so ist wohl zunächst ein einschlägiges Studium mit entsprechender Spezialisierung notwendig, mit dem man dann als Ingenieur in der Rüstungsindustrie arbeiten kann.

https://www.unibw.de/mb/institute/we2/we22

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  • Ein Pausenclown tritt im Zirkus oder Varieté auf, um Zeiten zu überbrücken, die z.B. für einen Umbau in der Manege oder auf der Bühne gebraucht werden
  • Ein Klassenclown ist ein(e) Schüler(in), der/die im Unterricht Blödsinn anstellt und damit vielleicht zur allgemeinen Erheiterung der Klasse beiträgt, vielleicht aber auch den Unterricht stört.

So zumindest die ursprüngliche bzw. eigentliche Bedeutung. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe aber durchaus auch "im übertragenen Sinne" verwendet und z.B. nicht auf Schule bzw. Zirkus und nicht auf Unterricht bzw. Pause beschränkt.

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Ich weiß gar nicht, ob es dazu konkrete Vorschriften dazu gibt...

Für Hausaufgaben, Mitschriften u.ä. ist die Farbe aber vollkommen egal, interessiert keinen – warum sollten man da nicht schreiben dürfen wie man will?

Anders sieht es bei Prüfungsleistungen (Klausuren, Tests u.ä.) aus: Hier ist Rot unerwünscht / verboten, da das die Standard-Farbe für die Korrektur ist — in Abiturklausuren auch Grün, weil das für die Co-Korrektur vorgesehen ist.

(Ich habe allerdings zu meiner Schulzeit mal mitbekommen, dass ein Mitschüler eine Klausur in Rot geschrieben hat, da hat die Lehrerin in Schwarz korrigiert und nur eine Rüge ausgesprochen – im Wiederholungsfall hätte das dann vermutlich Ärger gegeben.)

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Zu enge Verwandtschaft (zu große Ähnlichkeit der Gene) kann die Wahrscheinlichkeit für genetische Schäden bei gemeinsamen Kindern erhöhen.

Bei Cousins / Cousinen scheint nach aktuellem Stand der Wissenschaft aber bereits keine signifikant erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür zu bestehen. Daher sind solche Beziehungen in den meisten Kulturen legal.

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Wer 2006 geboren ist, wurde gerade mal oder wird gar erst 18 – damit ist man zwar volljährig, aber noch längst nicht erwachsen. Viele gehen da noch zur Schule, fast alle wohnen bei und leben von ihren Eltern. (Im Galle einer Straftat wird meist noch nach Jugendstrafrecht geurteilt.)

Wer 1996 geboren ist, ist inzwischen 27–28 – da sind die meisten Menschen schon "voll im Leben angekommen", haben ihre Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, verdienen eigenes Geld, haben eine eigene Wohnung, vielleicht sogar ein Haus gekauft, sind verheiratet.

Was Deine Verwandtschaft sagt, ist keine Frechheit, sondern schlicht und einfach die Realität.

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Welches "schwarze Teil" meinst Du?

Dieses?

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Das sieht nach einer Kamera aus. Die erfasst, wieviele Fahrzeuge an der Ampel stehen, und danach wird die Ampel bedarfsgerecht geschaltet.

Oder dieses?

Bild zum Beitrag

Das ist eine zusätzliche Ampel, die in dieser Position ziemlich sicher einen grünen Pfeil nach rechts zeigt. Wenn die leuchtet, darf man nach rechts abbiegen, auch wenn die Hauptampel auf rot steht.

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Sagen wir es mal so:

Ich habe es im ersten Anlauf geschafft 😉.

Viele Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse darauf an, und ich empfehle dringend, einen solchen zu besuchen!

Hier wird zum einen daran gearbeitet, dass die Verfehlungen, wegen derer die MPU angeordnet wurde, tatsächlich in Zukunft vermeiden werden können, zum anderen daran, wie man die Prüfer davon überzeugt, dass man diese Verfehlungen in Zukunft nicht mehr begeht. Z.B. erfährt man typische Fragen und was man auf keinen Fall darauf antworten sollte. Entscheidend ist aber, dass das dann nicht "auswendig gelernt", sondern tatsächlich eigene Überzeugung wird – die Prüfer sind nicht doof, die erkennen, wenn man ihnen etwas vorspielt.

Unter einer anderen Antwort, in der von Selbstbeurteilung die Rede ist, lese ich Deinen Kommentar "Keinen Bock drauf" — mit dieser Einstellung, ohne echte Einsicht in Deine Fehler kannst Du es vergessen, eine MPU zu bestehen!

(Ein Vorbereitungskurs kostet was, klar – aber mehrfaches Durchfallen kostet mehr ...)

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Bei Bussen ist das sehr verschieden, je nach Einsatzart.

Die Linienbusse, die ich bislang gefahren bin, hatten verschiedene Tankgrößen von 180 bis 350 Liter. Tanks über 300 Liter sind aber schon selten, und es gibt auch noch kleinere als 180 Liter – das ist i.d.R. kein Problem, mehr als 200 km am Tag fährt ein Linienbus oft gar nicht, und danach wird dann sowieso wieder im Betrieb voll getankt.

Bei Reisebussen sieht das ganz anders aus, da wird man kaum etwas unter 400 Liter Tankvolumen finden, aber dafür dann auch mal bis 1200 Liter und mehr.

Zu LKW habe ich selber keine Erfahrung, aber das wird dort ähnlich aussehen: Die Tankgröße variiert je nach Kundenwunsch bzw. Bedarf des Kunden: Für einen LKW, der z.B. nur im lokalen Lieferverkehr eingesetzt wird, genügen 200 Liter, für einen Fernfahrer, der regelmäßig z.B. zwischen Schweden und Italien pendelt, braucht's schon etwas mehr.

Man muss bedenken: Je größer und damit je schwerer der volle Tank ist, desto weniger Zuladung (Nutzlast) bleibt vom zulässigen Gesamtgewicht.

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