Müssen die Lehrer es wiedergeben?

7 Antworten

Lies dir diesbezüglich die Informationen in der Schulordnung durch.

Ja, was auch immer dort abgenommen wurde (sofern nicht illegal!) muss zurückgegeben werden. Damit ist nur nicht gesagt, wann das zu erfolgen hat und ob das an den Schüler herausgegeben werden muss. Das fällt in das Schulrecht, welches von den Bundesländern in eigener Verantwortung festgelegt wird und von dort sogar an die Schulen in Eigenverantwortung zur Behandlung durchgereicht wird.

Es kann also durchaus sein, dass nicht der Schüler, sondern seine Eltern das abholen dürfen. Und wenn es zeitlich nicht anders passt, kann das sogar übers Wochenende in der Schule verbleiben...

Kommen wir aber mal zu der von dir nicht angesprochenen Seite:

Mal angenommen, es wird was einkassiert und der Schüler fliegt für den Tag

Es wird etwas einkassiert..... daraus folgt, dass die Nutzung in der Schule generell untersagt ist oder aber der Schüler bereits eine (bzw. mehrere) Aufforderung(en) des Lehrers nicht befolgt hat. Zudem wird er noch für diesen Tag aus dem Unterricht ausgeschlossen. Und da stellt sich doch primär die Frage, ob der Schüler sein Verhalten nicht mal überdenken sollte. (oder auch mal pauschal auf das Verhalten bezogen: Darf der Schüler das?)

Der Schüler hat doch hier bereits den Grund für die Abnahme und den Ausschluss geliefert. Warum dann die Verantwortung auf den Lehrer abwälzen und bei diesem ein Fehlverhalten suchen, wenn die Ursache beim Schüler liegt?

antikerLucifer 
Fragesteller
 29.06.2023, 13:01
daraus folgt, dass die Nutzung in der Schule generell untersagt ist oder aber der Schüler bereits eine (bzw. mehrere) Aufforderung(en) des Lehrers nicht befolgt hat

es gab nie eine Anweisung, meine Lehrerin hat das Schul-iPad einfach weggenommen

oder auch mal pauschal auf das Verhalten bezogen: Darf der Schüler das?

da wir zu der Zeit nichts zutun hatten und keine weiteren Aufgaben haben, hat mein Klassenkamerad die Zeit genutzt, sich ein wenig auf YT inspirieren zu lassen. Meine Lehrerin hat nichts gesagt, sondern ihm wie oben schon gesagt, einfach das iPad weggenommen

Warum dann die Verantwortung auf den Lehrer abwälzen und bei diesem ein Fehlverhalten suchen, wenn die Ursache beim Schüler liegt?

für den Tag geflogen ist er erst zirka 2h danach, und das für ein harmloses versehen. Und da wir nichts zutun hatten und er sich nur inspirieren lassen wollte, gab es keinen Grund, ihm das iPad wegzunehmen und auch keine Verantwortung des Schülers, welche man auf die Lehrerin hätte abwälzen können

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Spätestens am Ende des Schuljahres musst du es wieder bekommen außer es ist ein verbotener Gegestand, wie beispielsweise ein Messer oder eine Pistole oder sowas. Das bekommt dann die Polizei und du mächtigen Ärger. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich
antikerLucifer 
Fragesteller
 29.06.2023, 12:50

Es ging nicht um mich, sondern um nen Klassenkameraden, aber danke

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Jein

wie die anderen schon geschrieben haben wenn es ein verbotener Gegenstand ist geht der an die Polizei.

Bei deinem Eigentum bekommst du es wieder es kann aber an deine Erziehungberechtigten herausgegeben werden

Ja, spätestens am Ende Schultages muss der Gegenstand an den Eigentümer zurückgegeben werden. Ausnahmen sind nur bei Gegenständen zulässig, die auch außerhalb der Schule gesetzlich verboten sind. Dazu zählen Waffen oder Drogen aller Art.

Der Grund für die Pflicht zur Rückgabe ist recht einfach: Es mag Gegenstände geben, die auf dem Schulgelände einem Nutzungsverbot unterliegen. Außerhalb von Schulen gilt dieses Verbot aber nicht. Wenn der Gegenstand über die Schulzeit hinaus dort verbleibt, ist dem Eigentümer die Nutzung aber verwehrt. Und das ist unzulässig.

Als die Handys aufkamen und immer mehr Schüler die Dinger mit in die Schule brachten, wollte man sie dort zunächst verbieten. Das geht aber rechtlich nicht. Man darf die Benutzung teilweise oder ganz verbieten, aber nicht den Besitz. Wenn die Schule vorbei ist, kannst Du mit dem Handy alles machen, was Du möchtest; außer Straftaten begehen. Wäre der Besitz in der Schule verboten, müsstest Du es ja erst von Zuhause holen, um es benutzen zu können.

Gruß Matti

es wird was einkassiert

kommt darauf an was es ist

Ist es ein erlaubter Gegenstand wie z.B dein Handy, dann haben es die Lehrer dir wieder auszuhändigen
ist es ein verbotener Gegenstand für Schüler wie z.B. Zigaretten oder ein Einhandmesser,ect. dann bleibt der Gegenstand in der Verwahrung.

antikerLucifer 
Fragesteller
 29.06.2023, 12:49

War nur das Schul-iPad

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