Motoroller abgeschleppt?

2 Antworten

Warum war kein Kennzeichen angebracht? Hast du es verloren oder besteht kein Versicherungsvertrag? In letzterem Fall erwartet dich eine Anzeige wegen einem Verstoß gegen §6 PflVG, Geldstrafe oder bis ein Jahr Haft, da auch das Abstellten im öffentlichen Verkehrsraum zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehört.

Warte ab, was dir alles vorgeworfen wird, dann kannst du dir überlegen, wie du darauf reagierst. Die ganze Telefoniererei und irgendwelche mündliche Aussagen bringen nichts.


Jason140 
Fragesteller
 09.06.2021, 22:14

aber der war im privatgelände abgestellt zwar nicht mein privatgelände aber ich bin ihn ja nicht gefahren

0
migebuff  09.06.2021, 22:40
@Jason140

Die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks spielen keine Rolle. Es kommt darauf an, ob das Grundstück zum öffentlichen Verkehrsraum gehört oder nicht. Sofern es nicht abgesperrt ist, gehört es zum öffentlichen Verkehrsraum. Da sowohl die Polizei als auch der Abschleppdienst auf das Grundstück gelangen konnten, war es wohl nicht abgesperrt.

Ebenso belanglos ist, ob du gefahren bist oder nicht, da auch das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum einen Gebrauch darstellt, für den eine Versicherung bestehen muss.

0

Das ist ja hammerhart, was haben die mit dem Kennzeichen gemacht?

Was bedeutet erwischt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung