Roller für immer weg von der Polizei beschlagnahmt?

6 Antworten

Neben evtl. anderen Straftaten: Das, was du gemacht hast, dürfte eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) sein. Roller und Kennzeichen ergeben eine zusammengesetzte Urkunde. Gefälschte Urkunden sind zwar Beziehungsgegenstände, unterliegen aber dennoch der Einziehung nach § 282 StGB. Du kannst also durchaus damit rechnen, dass der Roller dauerhaft weg ist. Es kommt aber letztlich auf deinen Richter an.

Tipp: Zeige Reue und Einsicht, vielleicht stimmt das den Richter milde und er verzichtet auf die Einziehung.

Mikolajlb 
Fragesteller
 21.10.2020, 20:31

Okey Dankeschön.

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Wenn es nur ein Mofaroller war,hast Du noch Glück.

Ansonsten wäre es noch fahren ohne Fahrerlaubnis.( AM 45er ) Das ist eine Straftat.

Fahren ohne Versicherungskennzeichen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein.Fahrlässig begangen,abgelaufen und nur das neue Kennzeichen nicht angebracht,würde ich als Ordnungswidrigkeit sehen.Gar keines gekauft,und gewusst,das das Kennzeichen abgelaufen ist ( Farbe wechselt,immer Ende Februar ) mit Vorsatz,eine Straftat.

Da Du 15 bist,könnte die Polizei das vielleicht nicht so genau wissen wollen,bzw.wegen mangelnder Erfahrung keinen Vorsatz sehen.

Da kein Unfall passiert ist,wird nichts schlimmes auf Dich zukommen.

Der Roller ist sicherlich nur vorübergehend sichergestellt.Da Wiederholungsgefahr besteht bzw.gesehen wird,und als Beweismittel.

Wenn Deine Eltern informiert sind,der Roller jetzt nicht noch getunt war( etc.)

kannst Du beantragen,das nach dem Verfahren der Roller Dir wieder ausgehändigt wird.Es muss schon einen schwerwiegenden Grund geben,wenn nach Verfahrensbeendigung der Roller eingezogen bleibt.

Rutscherlebnis  19.10.2020, 19:00

Naja,bei einem Mofa,einer nicht versicherten Probefahrt,einem 15 jährigen,wird das ein paar Sozialstunden oder auch nur eine Ermahnung geben.

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Rutscherlebnis  19.10.2020, 19:03
@Multifunction

Sicher.Es macht einen Unterschied ob es sich um ein Kraftfahrzeug handelt oder nicht,bzw.um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug.Und das Alter spielt eine große Rolle.Bei einem Erwachsenen ,sieht das Gesetz die Strafe vor,welche Du im Link eingestellt hast.

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Multifunction  19.10.2020, 19:09
@Rutscherlebnis
Es macht einen Unterschied ob es sich um ein Kraftfahrzeug handelt oder nicht,bzw.um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug.

Ähem...

Auch ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug wie z.B. ein Mofa oder ein Roller ist ein Kraftfahrzeug im Sinne das Gesetzes:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug

Aber wie auch immer, der Fragesteller wird schon sehen, was da auf ihn zukommt.

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Nein, die dürfen den nicht behalten.

Die müssen die Beweisaufnahme machen und den zurückgeben.

Rutscherlebnis  19.10.2020, 18:53

Sehe ich auch so.Außer es wäre eine schwere Straftat mit dem Fahrzeug verübt worden und das Fahrzeug wäre ohne Betriebserlaubnis,bzw.diese wäre erloschen durch Veränderungen.

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frodobeutlin100  19.10.2020, 18:59

Tatmittel dürfen auch eingezogen werden ....

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Ob das so sein wird, das du den nicht wieder bekommst weiß ich leider nicht. Verkehrt würde ich es nicht finden, wenn das teil weg wäre.

Du hast soviel Mist gebaut, das man eigentlich sieht, das du nicht ansatzweise verstanden hast, welche Verantwortung du den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber hast.

Denk´mal drüber nach und lass dir das eine Lehre sein.