Roller für immer weg von der Polizei beschlagnahmt?
Hallo ich wollte letztens mein Roller verkaufen. Habe eine Person fahren lassen auf einem Parkplatz und mein Fehler war das ich nicht nach dem Führerschein gefragt habe. Der Roller war im Zeitpunkt eigentlich versichert nur das Kennzeichen ist kam erst nächste Tag als es passierte in dieser Zeit war ein altes Kennzeichen von nem Kumpel drauf was nicht mehr versichert war und darauf haben die mein Roller abgeschleppt. Heute als ich bei der Polizei angerufen habe meinten die das ich denn Roller warscheinlich garnicht wieder bekomme! Ist es so oder wie ? Bin 15 Jahre alt
6 Antworten
Neben evtl. anderen Straftaten: Das, was du gemacht hast, dürfte eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) sein. Roller und Kennzeichen ergeben eine zusammengesetzte Urkunde. Gefälschte Urkunden sind zwar Beziehungsgegenstände, unterliegen aber dennoch der Einziehung nach § 282 StGB. Du kannst also durchaus damit rechnen, dass der Roller dauerhaft weg ist. Es kommt aber letztlich auf deinen Richter an.
Tipp: Zeige Reue und Einsicht, vielleicht stimmt das den Richter milde und er verzichtet auf die Einziehung.
Wenn es nur ein Mofaroller war,hast Du noch Glück.
Ansonsten wäre es noch fahren ohne Fahrerlaubnis.( AM 45er ) Das ist eine Straftat.
Fahren ohne Versicherungskennzeichen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein.Fahrlässig begangen,abgelaufen und nur das neue Kennzeichen nicht angebracht,würde ich als Ordnungswidrigkeit sehen.Gar keines gekauft,und gewusst,das das Kennzeichen abgelaufen ist ( Farbe wechselt,immer Ende Februar ) mit Vorsatz,eine Straftat.
Da Du 15 bist,könnte die Polizei das vielleicht nicht so genau wissen wollen,bzw.wegen mangelnder Erfahrung keinen Vorsatz sehen.
Da kein Unfall passiert ist,wird nichts schlimmes auf Dich zukommen.
Der Roller ist sicherlich nur vorübergehend sichergestellt.Da Wiederholungsgefahr besteht bzw.gesehen wird,und als Beweismittel.
Wenn Deine Eltern informiert sind,der Roller jetzt nicht noch getunt war( etc.)
kannst Du beantragen,das nach dem Verfahren der Roller Dir wieder ausgehändigt wird.Es muss schon einen schwerwiegenden Grund geben,wenn nach Verfahrensbeendigung der Roller eingezogen bleibt.
Da kommt einiges zusammen:
https://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html
https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html
Zieh Dich schon mal warm an.
Sicher.Es macht einen Unterschied ob es sich um ein Kraftfahrzeug handelt oder nicht,bzw.um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug.Und das Alter spielt eine große Rolle.Bei einem Erwachsenen ,sieht das Gesetz die Strafe vor,welche Du im Link eingestellt hast.
Es macht einen Unterschied ob es sich um ein Kraftfahrzeug handelt oder nicht,bzw.um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug.
Ähem...
Auch ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug wie z.B. ein Mofa oder ein Roller ist ein Kraftfahrzeug im Sinne das Gesetzes:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug
Aber wie auch immer, der Fragesteller wird schon sehen, was da auf ihn zukommt.
Nein, die dürfen den nicht behalten.
Die müssen die Beweisaufnahme machen und den zurückgeben.
Sehe ich auch so.Außer es wäre eine schwere Straftat mit dem Fahrzeug verübt worden und das Fahrzeug wäre ohne Betriebserlaubnis,bzw.diese wäre erloschen durch Veränderungen.
Ob das so sein wird, das du den nicht wieder bekommst weiß ich leider nicht. Verkehrt würde ich es nicht finden, wenn das teil weg wäre.
Du hast soviel Mist gebaut, das man eigentlich sieht, das du nicht ansatzweise verstanden hast, welche Verantwortung du den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber hast.
Denk´mal drüber nach und lass dir das eine Lehre sein.
Naja,bei einem Mofa,einer nicht versicherten Probefahrt,einem 15 jährigen,wird das ein paar Sozialstunden oder auch nur eine Ermahnung geben.