Stimmt es das die Polizei wenn sie dich verfolgt und du abhaust dir nix kann auch wenn sie dekn Kennzeichen haben?
Hallo zusammen, ich habe mitbekommen, dass wenn man verfolgt wird und vor der Polizei abhaut mit Roller etc sie dir nichts kann auch wenn sie dein Kennzeichen haben, da sie dich in diesem Zeitpunkt noch vom/aus dem Fahrzeug holen müssen. Stimmt das?
9 Antworten
Wenn sie dein Kennzeichen haben, bist du dran.
In anderen Ländern (z.B. Schweden)muss die Polizei Verkehrsteilnehmer tatsächlich auf frischer Tat ertappen und stellen. In Deutschland ist das nicht der Fall.
Schon mal daran gedacht, dass das Nummernschild Auskunft über die Adresse gibt?
Das ist in Schweden so, weswegen der Ghostrider der polizei immer davon gefahren ist. Hier in Deutschland ist das nicht so
Naja, sagen wir mal so. Sie müssen Dich zweifelsfrei identifizieren können. Da man auf einem Zweirad normalerweise einen Helm aufhat, ist das schwierig.
Wenn sie Dich dannach mithilfe des Kennzeichens ermitteln und fragen, wer gefahren ist, kannst Du die Aussage dazu verweigern, denn Du musst Dich nicht belasten.
Ein Nachteil darf einem nicht entstehen, wenn man von diesem Recht Gebrauch macht.
Durch eben diese Regelungen könnte ein Verfahren durchaus im Sande verlaufen.
Nein.
... ja, denn die sind doch für nix kann auch gar nicht zuständig.
Auch bei uns machen das die Ordnungsämter oder Gerichte, je nach "Vergehen".
Inwiefern kann anhand des Kennzeichens auf den Fahrer geschlossen werden?