Roller beschlagnahmt wegen vorbesitzer?
Wurde gestern angehalten ohne zu fahren also stand habe den roller erst seit einer Woche jetzt wurde der beschlagnahmt weil damit vom vorbesitzer Straftaten mit begangen wurden
Die polizei hat auch gesagt das ich die ganzen Anzeigen dafür bekomme
Dürfen die das einfach so machen
8 Antworten
weil damit vom vorbesitzer Straftaten mit begangen wurden
Hast du über die Beschlagnahme eine schriftliche Belehrung erhalten?
Die polizei hat auch gesagt das ich die ganzen Anzeigen dafür bekomme
Um welche Anzeigen soll es denn dabei gehen?
Du bist Käufer des Rollers - nicht Beschuldigter einer Straftat - oder?
Wenn Du nachweisen kannst, das Du den Roller zu den Tatzeiten nicht besessen hast (über die Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag) sollte dir eigentlich nichts passieren. Das Du nun in den Focus der Ermittlungen gerutscht bist, ist Pech. Die Polizei ist leider verpflichtet, Ermittlungen gegen dich durchzuführen, um deine Tatbeteiligung zu bestätigen oder auszuschliessen.
Zur Mitnahme des Fahrzeuges:
§94 Abs. 1 StPO
„Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen“
Dürfen sie also.
Da hast du Sch*Pech gehabt, diesen Roller zu kaufen. Ich hoffe, dass du ihn mit einem schriftlichen Vertrag und eventuell sogar mit einem Übergabeprotokoll gekauft hast. Dann kannst du ziemlich einfach nachweisen, dass er dir zum Zeitpunkt der fraglichen Straftaten noch nicht gehört hat. Ansonsten wird es aufwendiger und noch ärgerlicher als es eh schon ist.
Wenn der Roller ein Beweismittel für die Straftaten oder vielleiocht ein Spurenträger ist, dürfen ihn die Ermittlungsbehörden leider auch einfach beschlagnahmen. Auch wenn du absolut nichts mit dem Mist des Vorbesitzers zu tun hast.
Die polizei hat auch gesagt das ich die ganzen Anzeigen dafür bekomme
Aber mit Sicherheit nicht...
Dürfen die das einfach so machen
Das Mitnehmen? Klar, ist ja ein Beweisgegenstand (§§94,98 StPO)
Deswegen wollte er ihn wohl auch schnell los werden. Da kannst du jetzt noch froh sein, wenn du mit diesen Straftaten nicht in Zusammenhang gebracht wirst. Das wird wohl noch geprüft.