Roller nicht gedrosselt fahren,welche strafe?

2 Antworten

Auf jeden Fall gibt es eine anzeige wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Führerschein), Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz und nicht gültiger Betriebserlaubnis (durch technische Veränderung). Da kommt schnell ein dreistellige Summe an Strafen und Umbaukosten usw. Zusammen. Lass es lieber sein.

migebuff  09.08.2020, 18:41
Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz

Ein solcher Straftatbestand existiert nicht. Zitiere bitte den genauen Wortlaut von §6 PflVG. Wenn danach noch Fragen offen sein sollten, kann man erläutern, warum auch der dortige Tatbestand im vorliegenden Fall nicht in Frage kommt.

Da kommt schnell ein dreistellige Summe an Strafen

Woraus schließt du, dass es hier um Erwachsenenstrafrecht geht?

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chman  09.08.2020, 18:44
@migebuff

Ein Mofa muss versichert sein. Wer ein verändertes Mofa fährt, fährt ohne gültige Versicherung. Einfach mal googeln. Gilt schon seit Langem.

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migebuff  09.08.2020, 18:45
@chman

Zitiere bitte den Wortlaut von §6 PflVG.

Einfach mal googeln.

Es geht hier um eine Rechtsfrage. Was soll irgendjemand mit Googlewissen?

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chman  09.08.2020, 18:49
@migebuff

Ich zitiere hier nichts sondern lese regelmässig Nachrichten. Alle Jahre wieder gibt es Artikel zu genau diesem Thema Versicherungsschutz.

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wattdennnu2  09.08.2020, 18:51
@chman
Einfach mal googeln.

Einfach das "googeln" mal vormachen.

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migebuff  09.08.2020, 18:53
@wattdennnu2

Lieber nicht, sonst kommt ein Zitat von einer Contentmill wie Bu**geldkatalog.org und man muss auch noch erklären, warum das wiedermal falsch ist ;)

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chman  09.08.2020, 18:54
@wattdennnu2

Auf eine Beweisführung verzichte ich. Ich hab das schon oft genug gelesen und gehört und gebe hiermit mein Wissen weiter. Wer mir das nicht glaubt, soll das selber recherchieren.

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wattdennnu2  09.08.2020, 18:58
@chman

...sprach der Kfz-Meister, der seit 30 Jahren bei kaltem Motor das Öl wechselt.

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migebuff  09.08.2020, 19:14
@chman

Es wäre toll, wenn du dein Wissen weitergeben würdest. Stattdessen gibst du leider nur deine Vermutungen weiter. Wenn du die Gesetze bereits so oft gelesen hast, kannst du sie doch kurz benennen. Oder zumindest den Wink mit dem Zaunpfahl zur Kenntnis nehmen und den Wortlaut von §6 PflVG lesen, was ca 15 Sekunden deiner Zeit in Anspruch nehmen und im Idealfall jegliche Diskussionen überflüssig machen würde. Im weniger idealen Fall gibt es dann noch kurz die übliche Diskussion über den Unterschied zwischen versichertem Fahrzeug und versichertem Wagnis, falls behauptet werden sollte, dass das in §6 PflVG genannte Konstrukt durch Zauberei nicht mehr existieren würde.

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Wenn du mit dem Roller 60 km/h fährst und damit erwischt wirst, bist du dran wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich deine Prüfbescheinigung nur auf Mofas bis 25 km/h erstreckt. Das wird verflucht teuer, da es ein Strafverfahren nach sich zieht.

Welche Schwierigkeiten dir das später dann beim Führerschein machen kann, das kannst du ja dann in zwei Jahren erfragen.