Mit Roller fahren ohne TÜV, bis der TÜV Termin ist?

2 Antworten

Nein.

Schaumal in das Teilegutachten.

sinngemäß: "Durch die vorgenommene Änderung erlischt die BEtriebserlaubnis nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme gem §19(3) StVZO durchgeführt wird."

Diese ist aber noch nicht erfolgt, und zudem ist das erst ein Mofa, wenn die zulassungsstelle die Betriebserlaubnis auf Mofa 25 geändert hat.

Der Prüfingenieur des TÜV / DEKRA bestätigt Dir nur, dass für den Drosselsatz ein Prüfzeugnis vorlag und die Änderung ordnungsgemäß eingebaut ist.

Das Gutachten des Prüfingenieur gilt NICHT als neue Betriebserlaubnis 25km/h

Die neue Betriebserlaubnis erteilt erst die Zulassungsstelle.

Solange die neue BE nicht erteilt ist, ist es rechtlich ein 45er Roller mit erloschener Betriebserlaubnis.

I.d.R kopiert die Zulassungsstelle den Eintragungsvorschlag des Prüfingenieur und heftet den ans CoC und siegelt das ab. Erst dann ist es rechtlich ein Mofa.

Jein,

Hast du ein Teilegutachten für die Drossel geht das so halb. Gilt als Ordnungswidrigkeit und ist quasi Grauzone. Kann sein, dass du dann die Karre vorführen musst, was unnötige Kosten sind. Hast du aber noch keinen anderen Führerschein, bzw. nicht die Fahrerlaubnis für 50ccm wird das schwieriger.

Grüße

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre selber Supermoto und Rennmaschinen