Roller Mofa 25er zu 2. Fahren erlaubt oder doch Verboten??

ElektrikKlaus  28.07.2021, 11:30

Deutschland oder Österreich?

LunaLor 
Fragesteller
 28.07.2021, 11:33

Deutschland

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Durch die zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (10. FeVuaÄndV) wurde bereits am 16.4.2014 §4 Abs 1 Nr 1b FeV eingeführt, welcher das Führen von geschwindigkeitsreduzierten Kleinkrafträdern ohne Begrenzung der Sitzplatzanzahl erlaubt:

In § 4 Absatz 1 Satz 2 wird nach Nummer 1a folgende Nummer 1b eingefügt:
„1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,".

Durch die elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (11. FeVuaÄndV) wurde am 21.12.2016 schließlich auch noch das Wort "einsitzig" beim klassischen Mofa gestrichen, was im vorliegenden Fall aber eher nebensächlich ist, da es kein FmH, sondern ein 25km/h-KKR ist.

§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird das Komma und das Wort „einsitzige" gestrichen.

Bis heute enthalten weder §4 Abs 1 Nr 1 noch §4 Abs 1 Nr 1b FeV irgendwo das Wort "einsitzig".

Das persönliche Fehlverhalten rechtfertigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die Androhung des Amtsmissbrauchs eine Fachaufsichtsbeschwerde.

Nur eine Person darf auf nem Mofa fahren.


LunaLor 
Fragesteller
 31.07.2021, 19:25

Soo ein Update ich hab beim dezonat 13 angerufen (verkehrspolizei) wir haben nichts verbotenes getan und sie sollen ihn anrufen wenn sie uns nochmal anhalten, denn erzählt er ihnen das mal 😅

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Wenn der Roller für zwei Personen zugelassen ist, darfst auch einen mitnehmen.

Seid doch ganz gelassen. Der Polizist schießt sich doch selbst ins Knie...

Es ist leider so, dass (aus eigener, jahrzehntelanger Erfahrung) die rechtliche Ausbildung im Polizeidienst (S-H) wohl nicht das Gelbe vom Ei ist...


LunaLor 
Fragesteller
 28.07.2021, 11:30

Hö steht in mein Profil das ich aus SH komme? Sry hab heute zum ersten mal hier eine frage gestellt 😅 ist das nicht so komplett anonym

Zu den selbst ins Knie schießen, ja klar aber der Herr Vorder mich ja zum Laufen auf dh. Ich muss absteigen und denn zu Fuß weiter bedeutet jedesmal Stress und ich sagte ja das es erlaubt sei, nein sei ihn neu laufen sonst weitere Maßnahmen und der Stress es nervt einfach, egal wo mein Mann jetzt auf hinfährt ständig ist die Polizei in sein Nacken es macht ihn einfach kein Spaß mehr er ist kurz davor die Mofa zu verkaufen und ein neues Fahrrad zu holen

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wattdennnu2  28.07.2021, 12:07
@LunaLor

...die Polizei ist Ländersache. Deshalb kenne ich die Arbeitsweise meines Bundeslandes (S-H) und nicht die Arbeitsweise der Polizei aller Bundesländer. Deswegen habe ich mein Wissen räumlich eingeschränkt.

Wenn der Poizist euch auf die Nerven geht, akann man rechtlich gegen ihn vorgehen. Per Dienstaufsichtsbeschwerde, entweder im Alleingang oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (Fachanwalt für Verkehrsrecht).

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LunaLor 
Fragesteller
 28.07.2021, 12:10
@wattdennnu2

OK denn war das Zufall denn passt das aber ja mit der Aussage mit Sh 😅 ja wir haben jetzt gesagt das wir es drauf ankommen lassen werden und wenn er uns hindern will zu 2. Weiter zu fahren nur zu, wir sind im Recht denn kann er mal sehen wie weit er kommen wird.

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Habe vor 5 Monate meinen Mofaschein gemacht.

Wenn das Gefährt dafür ausgelegt ist, ist es erlaubt

"Einsitzigkeit nicht mehr erforderlich!

Dieser unbefriedigende Zustand wurde mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung beseitigt. Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist. Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern. Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich.

Sozius erlaubt?

Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden. Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist."