Mit 50er Roller angehalten wurden jedoch besitze ich nur eine Mofa Prüfbescheinigung?

3 Antworten

...ja, schätzungsweise bekommst Du solch ein Gutachten (nach Prüfung) beim TÜV.

Aber Dein größeres Problem dürfte das Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis werden! Dich erwarten Führerscheinsperre und eine nicht unerhebliche Geldstrafe! So etwas wird in der Regel nicht als "Kleinigkeit" abgetan.

Ich wurde zum ersten Mal angehalten und würde jetzt gerne alles regeln..

dafür ist es zu spät, du hast eine Straftat begangen, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. für den 45iger Roller bräuchtest du mind. AM, und KEINE Prüfbescheinigung. § 21 StVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Drossel einbauen, vom Tüv abnehmen, und bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen

KPCN91  28.06.2022, 17:50

Viel Glück- ich habe als Ersttäter damals mit 19. 600€ Bußgeld- 1 Jahr Führerscheinsperre( so konnte ich den richtigen Führerschein erst 1 Jahr später machen)

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Als erstes mal kassiert du eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dafür das du den Roller erdrosselt hast. Also genauer gesagt wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis weil die erloschen ist.

Wenn ein Roller gedrosselt wird gibt es darüber von der Dekra, TÜV usw. ein Gutachten was man mit sich führen muss. Solltest du keines haben musst du nachdem du die Drossel wieder eingesetzt hast zur Dekra, TÜV usw. um dir mit dem Gutachten bestätigen zu lassen, dass deine Karre wieder nicht mehr als 25 km/h fährt. Zumindest dann wenn du vor hast weiterhin mit dem Roller zu fahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing