Zu zweit auf einem 25km/h (50ccm) Roller?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ja 50%
Nein 25%
Mit Bedingungen (im Antwortenbereich zu finden) 25%

3 Antworten

Mit Bedingungen (im Antwortenbereich zu finden)

Das kommt darauf an, Was in den Papieren zu diesem Roller steht und ob der Roller auch entsprechend den Papieren ist.

Von der Fahrerlaubnis her (bzw ist das nur ne Prüfbescheinigung) darf man auch 25Km/h-Roller zu zweit fahren. ABER dieser Roller muß auch für 2 Personen sein! Es muss also eine Sitzmöglichkeit, eine Festhaltemöglichkeit und Fussrasten vorhanden sein und in den Zulassungspapieren müssen auch 2 Sitzplätze eingetragen sein.

Ich habe auch gehört, dass 2020 ein neues Gesetz raus kam

Nein, es hat sich 2020 nichts geändert.

Es wird bereits seit 2013 zwischen geschwindigkeitsreduziertem Kleinkraftrad bis 25 km/h ohne Beschränkung der Sitzplatzanzahl (§4 Abs 1 Nr 1b FeV) und regulärem, damals noch einsitzigem Fahrrad mit Hilfsmotor (§4 Abs 1 Nr 1 FeV) unterschieden. Davor war es tatsächlich so, dass gedrosselte 50er als Mofa zählten und der zweite Sitz abgedeckt sein musste. 2016 wurde der Form halber noch das Wort "einsitzig" bei der Definition des Mofas gestrichen, spielt für dich aber keine Rolle, außer dein Roller fuhr wirklich bereits ab Werk nur 25 km/h, dann wäre er tatsächlich ein Mofa statt einem 25km/h-KKR.

Wenn in deiner Betriebserlaubnis "Anzahl der Sitzplätze: 2" oder in deinem CoC "Number of Seats: r1:1c;r2:1c" steht, handelt es sich um einen Zweisitzer. "r1:1c" wäre hingegen ein Einsitzer.

Auch wenn du Zweisitzer fahren darfst, kannst du nicht einfach eine zweite Person auf einem Einsitzer transportieren. Das wäre eine Owi, Mitnahme einer Person ohne geeignete Sitzgelegenheit, kostet 5€. Du kannst auch nicht nach Belieben bei einem alten Einsitzer die Sitzbankabdeckung entfernen, da das Fahrzeug dann nicht mehr mit der Betriebserlaubnis übereinstimmt. Sie erlischt zwar dadurch nicht, aber es folgt eine Mängelkarte und du musst das Fzg beim TÜV vorführen, entweder rückgebaut oder zur ordnungsgemäßen Eintragung.

Ja

kein Problem wenn der Roller im Originalzustand ist und in der Betriebserlaubnis 2 Personen eingetragen sind.

mit 15 und der neuen Gesetzgebung ist für den AM, die Bundesländer entscheiden alleine.