Welche Folgen könnte es haben, wenn ich das Kennzeichen von einen Roller auf den anderen gemacht habe?

5 Antworten

Hallo 123polizei456,

sollte man Dir nachweisen können, dass Du mit einem Roller am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat und der:

  1. nicht versichert war, sondern
  2. mit dem Versicherungskennzeichen eines anderen Rollers

ausgestattet war, hast Du mit der Fahrt gleich drei Straftatbestände erfüllt:


§ 22 Straßenverkehrsgesetz  - Kennzeichenmißbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht 

  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, 

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


§ 267 StGB - Urkundenfälschung 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar. 

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
  3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4)Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.


§ 6 Pflichtversicherungsgesetz  

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. 

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Sollte Dir noch nachgewiesen werden, dass Dein 50´er Roller 80 fährt und Du nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis bist, hast Du den vierten Straftatbestand erfüllt:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz  - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.) 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Neben den in den von mir genannten Gesetzen angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafen, droht Dir gem. § 69 StGB der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, wenn sich aus der Tat ergibt dass Du zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist.

Hast Du keine Fahrerlaubnis, kann logischerweise nur die Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Das sind halt die möglichen Folgen, wenn Dir die Fahrt mit einem unversicherten Roller, der zudem mit einem anderen Kennzeichen ausgestattet war und der zusätzlich statt der in der Betriebserlaubnis angegebenen 25 bzw. 45 km/h mit 80 km/h läuft.

Schöne Grüße
TheGrow

siggibayr  05.10.2015, 13:12

An einem 50 er Roller könnten auch Versicherungskennzeichen vorhanden sein (mit 80 gefilmt heißt nicht, dass das auch die bbH ist). Bei Versicherungskennzeichen fällt dann der Kennzeichenmißbrauch nach § 22 StVG weg, da Versicherungskennzeichen keine amtlichen Kennzeichen i.S.d. Zulassungsrechts sind.

Ansonsten hast du dir wieder viel Mühe mit dem Zusammensuchen der rechtlichen Vorschriften gemacht.

0

Leider wird der Film des Herrn nicht als Beweismaterial für die Geschwindigkeitsüberschreitung Verwendung finden.

Falls du aber wirklich Polizeibesuch bekommst und die den Kennzeichenmißbrauch erkennen, wirds unangenehm.

123polizei456 
Fragesteller
 02.10.2015, 13:26

Welche Folgen könnten auftreten? 

0

Unterscheiden sich die Roller den merklich von einander? Die Urkundenfälschung (Versicherungskennzeichen fallen nicht unter Kennzeichenmißbrauch!) kann eigentlich nur über die Fahrgestellnummer nachgewiesen werden. Wenn die Polizei vor Ort sich richtig Mühe gibt, kommen die und checken deine beiden Roller, aber nur aufgrund eines Videofilmes? Hängt von der Tagesform ab.

4 Punkte, 600,-€ und 4 Monate Fahrverbot. Der Roller wird sichergestellt und einen Führerschein darfst du erst nach einer MPU machen.

Vielleicht!

123polizei456 
Fragesteller
 02.10.2015, 13:19

Welche Folgen könnte es haben? 

0