Was passiert wenn man einen Mofa (25kmh) Führerschein hat und mit 60kmh von der Polizei erwischt wird welche Folgen wird das haben?

5 Antworten

Das wäre dann fahren ohne führerschein. Das dürfte sich auf deinen bisherigen auswirken. Punkte Fahrverbot Geldbuße. Alles möglich

verreisterNutzer  25.03.2018, 01:45

Keine Geldbuße, ausgeschlossen, sondern ein Geld- STRAFE oder auch Haftstrafe (allein für fahren ohne Fahrerlaubnis sind hohe Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren möglich)

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Rudi86  25.03.2018, 01:50
@verreisterNutzer

Ich bin jetz mal davon ausgegangen das er noch u 18 ist und alles etwas milder ausfällt.

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verreisterNutzer  25.03.2018, 05:10
@Rudi86

In dem Fall würde er weder Geldbuße noch Geldstrafe bekommen sofern er Ersttäter ist. Dann hat er nur erzieherische Maßnahmen zu erwarten und bleibt vor allem vorstrafenfrei, abgesehen von Fahrverbot und Führerscheinsperre

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Da dürfte man sich eine Verhandlung vorm Jugendgericht einhandeln und das entscheidet über die Strafe.

Hallo Denisnies,

mit der "Ausbildungs- und Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" darfst Du nur Fahrzeuge führen die bauartbedingt max. 25 km/h erreichen. Nach gängiger Rechtsprechung sind hier 20 % = 5 km/h Überschreitung zu tolerieren, wenn keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind.

Bauartbedingt bedeutet, die Messung ergibt:

  • auf gerader Strecke und
  • ohne Wind

25 km/h, wobei wie gesagt bei einem unveränderten Fahrzeug bis zu 30 km/h nicht zu beanstanden sind. Wie schnell das Fahrzeug bergab oder mit Wind läuft ist irrelevant.

Zu beachten ist dabei, dass nicht das zählt, was das Tacho anzeigt, sondern die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit.

Von der gemessenen Geschwindigkeit sind wiederum je nach Messverfahren mindestens 3 km/h bis ca. 10 % an Messtoleranz abzuziehen, da unter Umständen auch ein Messergebnis etwas höher ausfallen kann. Diese mögliche Fehlerquote wird durch diese Toleranz gleich mit berücksichtigt.

Ergibt das Messergebnis nach Abzug der Toleranz, dass

  • ein unverändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 30 km/h oder
  • ein verändertes Fahrzeug bauartbedingt schneller als 25 km/h

läuft, leitet die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zudem könnte und wird auch die Polizei aller Wahrscheinlichkeit den Roller zur Beweissicherung sicherstellen und einem Gutachter zur Feststellung über Veränderungen am Fahrzeug und welche Geschwindigkeit das Fahrzeug nun erreicht, beauftragen. Die Kosten für die Sicherstellung, Transport und Begutachtung müsstest Du zahlen.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

möglich, wenn Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine 

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.

Möglich ist aber, dass auch gegen den Halter der Mofa ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Aber in der Regel wird das Verfahren gegen den Halter eingestellt, wenn dieser vom Tuning nichts wusste

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Schöne Grüße

TheGrow 

deruser1973  26.03.2018, 08:34

Wow, das sollte man oben anpinnen, für diejenigen, die wiedermal diese Frage stellen. Top Antwort !!

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Roller wird still gelegt und einkassiert. Dann kommt er zum TÜV und wird komplett auf links gedreht. Je nachdem was dabei rumkommt wird die Strafe angemessen. Das kann ein Bußgeld, aber auch eine Führerscheinsperre oder Sozialstunden sein.

Da kommt einiges zusammen

  1. Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis
  2. Bewegen eines Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum
  3. Fahren ohne Versicherungsschutz

Jeder einzelne der drei Fakten ist keine Ordnungswidrigkeit sondern jeweils eine Straftat. Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt noch gefährliche Körperverletzung dazu. (ein Fahrzeug für das keine Betriebserlaubnis besteht, ist bei personenschaden gleich einer Waffe)

Zu der Gesamtstrafe kommt im Falle eines Unfall noch der gesamte Personen und Sachschäden dazu und das kann ein vielfaches dessen sein was da an Strafe auf dich zukommt

migebuff  25.03.2018, 10:40
Fahren ohne Versicherungsschutz

Zitiere doch bitte kurz mal den Wortlaut des §6 PflVG. Evtl kommst du dann selbst drauf.

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