Gedrosselten Roller mit Mofa Führerschein?
Darf man einen auf 25kmh gedrosselten Roller mit einem Mofa Führerschein fahren?
2 Antworten
Hallo Emmsiii
ja, wenn die Drosselung in den Papieren eingetragen worden sind, die Sitzbank einsitzig gemacht worden ist (durch anbringen von Seitentaschen oder einer Helmbox) und die hinteren Fußrasten entfernt wurden.
dann darfst du den Roller mit deiner Prüfbescheinigung fahren
Den darfst Du dann fahren, wenn in die Papiere eine Mofa-Zulassung eingetragen wurde.
Klar reicht das aus. Ohne deine überflüssigerweise geschriebene Abhandlung würde der gar keine Mofa Zulassung bekommen haben.
ich weiß zwar nicht warum du so unfreundlich zu mir bist, aber dem TÜV interessiert nur die Drosselung.
. Ohne deine überflüssigerweise geschriebene Abhandlung würde der gar keine Mofa Zulassung bekommen haben.
schau mal du Schlaumeier
http://www.hagebau.de/PKW-und-Zweirad/Mofas-und-Motorroller/Mofas/sh19573331
alles Mofas mit Mofazulassung und Sitzbank!!
tja, damit hast du bewiesen, dass du keine/ nicht viel Ahnung hast
Sitzbank ist nicht gleich Sitzbank. Eine Sitzbank muss einsitzig sein, damit das Zweirad als Mofa gelten kann. Wenn eine zweite Person auf der Sitzbank mitfahren könnte, heißt das noch lange nicht, dass die Sitzbank nicht einsitzig ist. In der "alten StVZO" wurde die Länge der Sitzbank genau in Zentimeter definiert. Erst wenn die Sitzbank diese Maße überschritt, galt das Fahrzeug nicht mehr als einsitzig. Außerdem: es wird viel verkauft und beworben, was sich später als "nicht ganz richtig" heraus stellt. Schau mal allein im Internet, wie oft unzulässige Teile für Pkw verkauft werden. Es geht den Verkäufern allein ums verkaufen und nicht nur auf die Zulässigkeit der Benutzung. Wird der Roller also gedrosselt und mit einer Sitzbank ausgrüstet, die als "Einsitzig" gilt, dann gibt es eine neue Betriebserlaubnis/Typgenehmigung und diese ist Voraussetzung, dass das gedrosselte Fahrzeug als Mofa gilt.
. In der "alten StVZO" wurde die Länge der Sitzbank genau in Zentimeter definiert.
in der derzeit gültigen StVZO wird eine einsitzige Sitzbank so beschrieben:
mindestens 350 mm und höchstens 450 mm
einige der Mofas im Link haben aber 480 mm (oder sogar 680 mm wie beim zweiten Mofa) und haben trotzdem eine Mofazulassung bekommen
Außerdem: es wird viel verkauft und beworben, was sich später als "nicht ganz richtig" heraus stellt
eben!
und deswegen muss
die Sitzbank einsitzig gemacht worden ist (durch anbringen von Seitentaschen oder einer Helmbox) und die hinteren Fußrasten entfernt wurden.
und deswegen beinhaltet meine Antwort auch keine
überflüssigerweise geschriebene Abhandlung
wie du unsinnigerweise geschrieben hast
Bauartkriterien für MOFAS finden sich nur in § 4 Abs. 1 FeV. In fahrzeugtechnischen oder Zulassungs- Vorschriften wie der StVZO, der FZV oder der EG-FGV sind MOFAS nicht definiert. Die von Ginatilan** angegebenen Längenmasse sind Maße, die aus dem Zulassungsrecht der -alten- StVZO herführen. Zwischenzeitlich ist das aber überholt, da die Zweiräder nun i.d.R. eine EG- Typgenehmigung haben und im EG- Recht gibt es keine Einsitzigkeit. Die EU kennt in ihrem Recht keine MOFA-Einstufung. Genaue Bestimmungen für die Ausführung der geforderten Einsitzigkeit von MOFAS sind demnach in keiner fahrzeugtechnischen Vorschrift, amtlichen Richtlinie oder Verlautbarung festgelegt.
Daraus ergibt sich:
1) Sind an MOFAS zwei separate Sitze oder Sättel angebaut, ist dies nicht mehr als MOFA einzustufen. Ausnahme Kindersitz gemäß FeV.
2) Ist an MOFAS eine Sitzbank angebaut, kann mangels rechtsverbindlicher Definition eine Einsitzigkeit nicht in Frage gestellt werden. Unzulässig wären allerdings offensichtliche Ausrüstungen zur Zwei- oder Mehrsitzigkeit wie z.B. ein zweites Paar Fußrasten, außer wenn die Fußstützen eine gemeinsame Plattform mit den Fahrerfußstützen bilden oder nicht demontierbar sind. Gleiches gilt für Haltegriffe.
Wann also eine Sitzbank einsitzig ist, wurde im EU- Recht nicht definiert, folglich kommt es nur darauf an, ob das Mofa auch nur einsitzig betriebn werden kann. Um das zu zeigen, werden z.B. diese "Satteltaschen", die allerdings jederzeit demontiert werden könnten, angebracht. "Satteltasche" und Sozius gleichzeitig ist nun mal nicht möglich.
Wesentlich ist also nur der einsitzige Betrieb des MOFAS.
das alleine reicht noch nicht aus:-)