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Antwort
Da kommt einiges zusammen
- Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis
- Bewegen eines Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum
- Fahren ohne Versicherungsschutz
Jeder einzelne der drei Fakten ist keine Ordnungswidrigkeit sondern jeweils eine Straftat. Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt noch gefährliche Körperverletzung dazu. (ein Fahrzeug für das keine Betriebserlaubnis besteht, ist bei personenschaden gleich einer Waffe)
Zu der Gesamtstrafe kommt im Falle eines Unfall noch der gesamte Personen und Sachschäden dazu und das kann ein vielfaches dessen sein was da an Strafe auf dich zukommt