25er Roller mit 50er Papieren?

2 Antworten

Nicht ohne Papierkrieg, denn Du wirst neue "Papiere" benötigen.

Also muss das Ding vom TüV technisch abgenommen werden, anschließend die Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis, dann ist das Ding ein 25er.

Mit den ursprünglichen Papieren bekommst Du Ärger, wenn Du keinen FS dafür hast, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist sauteuer - und da fragt dann niemand, ob das Ding nur 25 läuft, die Betriebserlaubnis und die dazugehördende Versicherung sind alleine ausschlaggebend. Steht da 50 drin, bisste dran.

migebuff  19.05.2022, 12:22
und da fragt dann niemand, ob das Ding nur 25 läuft, die Betriebserlaubnis und die dazugehördende Versicherung sind alleine ausschlaggebend.

Sehr abenteuerliche Theorie. Heißt also im Umkehrschluss, solange 25 km/h eingetragen sind, kann er das Ding nach Lust und Laune frisieren und mit 150 km/h durch die Gegend fahren, denn die Betriebserlaubnis und die Versicherung sind alleine ausschlaggebend, und da stehen schließlich die 25 km/h, nicht wahr?

In §4 FeV heißt es: "...wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt".

Wo genau hast du hier etwas von der eingetragenen Geschwindigkeit gelesen?

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Jaklardochgenau  19.05.2022, 14:04
@migebuff
Sehr abenteuerliche Theorie. Heißt also im Umkehrschluss, solange 25 km/h eingetragen sind, kann er das Ding nach Lust und Laune frisieren und mit 150 km/h durch die Gegend fahren, denn die Betriebserlaubnis und die Versicherung sind alleine ausschlaggebend, und da stehen schließlich die 25 km/h, nicht wahr?

Nein, denn die Geschwindigkeit muss AUCH stimmen - das ist doch wohl selbstverständlich.

In §4 FeV heißt es: "...wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt".

Richtig

Wo genau hast du hier etwas von der eingetragenen Geschwindigkeit gelesen?

In der Praxis.

Woher weiß ein Polizeibeamter, dass das Ding nur 25 läuft?

Und zwar auf einen Blick und ohne jedesmal erst ein Gutachten anfordern zu müssen?

Eben - nennt sich Betriebserlaubnis. Genau dafür hat man die ja, um das leicht und einfach ersehen zu können und nicht jedesmal raten zu müssen.

Nach Deiner Anmerkung hier könnte einfach jeder alles fahren und einfach maol behaupten das sei ja was ganz anderes. Ist halt nicht.

Und genau deswegen, erstmal einen Drosselsatz MIT GUTACHTEN besorgen. Den einbauen und ab zum TüV. Dort wird geprüft, dass DIESER EINE 50er keine 25er sondern eine 25er ist. Dann ab zur Zulassungsstelle, dort wird die Betriebserlaubnis umgeschrieben und damit wqird auf einen Blick ersichtlich, dieses eine Gefährt ist eine 25er.

Und nur dann kann man damit Prüfbescheinigung statt Fahrerlaubnis herumgondeln.

Findet sich überall, schau mal z.B. in Foren danach, Du wirst feststellen, dem ist so.

Wie kommst Du zudem drauf, dass gerade in Deutschland etwas ganz ohne Bürokratie und Formulare abgeht? Einfach so? Das wär ja mal was total neues.....

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migebuff  19.05.2022, 17:19
@Jaklardochgenau
In der Praxis.

Das beantwortet nicht meine Frage nach der angeblichen Rechtsgrundlage. Wenn du weißt, in welchem Gesetz steht, dass entgegen dem Wortlaut in der FeV die eingetragene statt der tatsächlichen Geschwindigkeit ausschlaggebend ist, dann kannst du das doch auch zitieren. Außer natürlich, deine Aussage war frei geraten.

Woher weiß ein Polizeibeamter, dass das Ding nur 25 läuft? Und zwar auf einen Blick und ohne jedesmal erst ein Gutachten anfordern zu müssen? Eben - nennt sich Betriebserlaubnis.

Damit sind wir wieder bei meinem Beispiel mit dem frisierten Roller. Wenn die Betriebserlaubnis entscheidend ist, darf er ihn wohl beliebig frisieren, denn der Polizeibeamte muss sich ja angeblich nach der BE richten.

Und genau deswegen, erstmal einen Drosselsatz MIT GUTACHTEN besorgen. Den einbauen und ab zum TüV. Dort wird geprüft, dass DIESER EINE 50er keine 25er sondern eine 25er ist. Dann ab zur Zulassungsstelle, dort wird die Betriebserlaubnis umgeschrieben

Das ist allgemein bekannt und niemand hat etwas anderes behauptet.

Findet sich überall, schau mal z.B. in Foren danach,

In Foren finde ich Vermutungen ohne Rechtsgrundlage, die belangloser nicht sein könnten. Wir schauen bitte in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen anstatt darauf, welche Vermutungen 15-jährige Schulkinder auf dem Pausenhof aufgeschnappt haben und weiterverbreiten.

Wie kommst Du zudem drauf, dass gerade in Deutschland etwas ganz ohne Bürokratie und Formulare abgeht? Einfach so? Das wär ja mal was total neues.....

Auch hier muss man sich wieder wundern, wie du zu dieser Behauptung kommst. Gegenstand der Diskussion ist, ob ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt, wenn ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug geführt wird, welches auf dem Papier noch ein 50er ist, und nicht, ob die Änderung eingetragen werden muss oder nicht.

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Jaklardochgenau  21.05.2022, 19:17
@migebuff

Mhmmmmm Du bist anscheinend einer, Dein Ding zählöt, erzählst Du auch noch so dermaßen einen Quark hoch 20.

Also gut, dass Du wirder schlafen kannst - du hast Recht.... dem lieben Frieden zuliebe. Der Klügere gibt ja bekanntlich nach.

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migebuff  21.05.2022, 19:30
@Jaklardochgenau
erzählst Du auch noch so dermaßen einen Quark hoch 20.

Ich gebe den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen wieder.

Du kannst für deine Behauptungen keine Rechtsgrundlage nennen, maßt dir gar an, die Fahrerlaubnisverordnung für ungültig zu erklären, bezeichnest deren Inhalt als "Quark hoch 20" und begründest deine gesamte Argumentation mit Behauptungen, welche du im Internet gelesen hast.

Du hast somit bereits wiederholt mehr als ausreichend unter Beweis gestellt, dass du nichts zielführendes zu dieser Diskussion beitragen kannst. Danke, dass du nicht weiter versuchen wirst, den Fragesteller mit frei erfundenen Behauptungen und Mutmaßungen zu verunsichern.

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Wenn Du mit einem Kleinkraftrad mit bauartlich zulässiger Höchstgeschwindigkeit > 25 , aber < 45 ( modern ) laut ABE unterwegs bist , so wäre das ohne die dazu nötige Fahrerlaubnis A(M) oder B "Fahren ohne Fahrerlaubnis" für Dich . ( unabhängig davon , wie schnell Du selber damit dann fährst )

Für die meisten halbwegs modernen Motorroller mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum gibt es in der Regel aber typengenehmigte Drosselkits auf max. 25 KM/h , die sich mit den richtigen Werkzeugen und Sachkenne auch relativ einfach einbauen lassen .

Mit den zugehörigen ABE-Dokumenten für das Drosselkit dann noch zum TÜV für Abnahme und Umtypisierung von jemandem mit der nötigen Fahrerlaubnis fahren lassen , und das ganze dann noch von der Kraftfahrzeugstelle abschließend "besiegeln" lassen .

Schon hast Du ein sauber typisiertes MoFa , mit dem Du dann auch mit einer "MoFa - Prüfbescheinigung" ganz legal fahren dürftest .

Aber halt erst drosseln , technisch abnehmen und "umschreiben" lassen von Kleinkraftrad 50 ccm auf MoFa bis max. 25 KM/h . ( der Motorhubraum bleibt unverändert )