Mitschnitte von Online-Vorlesungen erlaubt?
An unserer Uni werden wir regelmäßig darauf hingewiesen, dass Mitschnitte von Online-Vorlesungen per Screencapture-Programme (z.B. OBS Studio) untersagt sind.
Kann die Uni so etwas rechtlich überhaupt verbieten und strafrechtlich verfolgen lassen? Es ist doch meine Sache mit was für Programmen ich auf meinem Bildschirm etwas aufnehme, oder? Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Lage aus?
Bitte um fundierte Antworten und keine Meinungen, Danke!
6 Antworten
Rechtlich ist das wahrscheinlich verboten. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
Fraglich wäre, ob das öffentlich ist.
Aber solange Du dass nur für Dich nutzt, sollte das doch niemanden interessieren.
Die untersagen dies hauptsächlich, damit du das nicht online stellst. So lange du das ausschleßlich für das selbst machst, bekommt das auch niemand mit, Erst wenn du das witer verteils, hätten sie einen zusätzlichen Anspruch gegen dich, da du dann nicht dich herausreden kannst, dass du es nicht gewusst hast.
Ob es legal ist oder nicht, ist egal. Nachweisen kann man es nicht - so lange du es niemanden verrätst und die Aufnahmen nicht weiterverbreitest kann dir nichts passieren.
Also einfach alles aufnehmen und vor den Prüfungen nochmal anschauen.
Natürlich kann die Uni das untersagen. Allein schon der Datenschutz spricht gegen Aufzeichnungen. Aufzeichnungen sind nur erlaubt, wenn alle Beteiligten rechtssicher zustimmen.
Du darfst auch nicht im Hörsaal einfach eine Kamera mitlaufen lassen.
Es ist doch meine Sache mit was für Programmen ich auf meinem Bildschirm etwas aufnehme, oder?
Natürlich.
Aber Du interpetierst da was falsch:
An unserer Uni werden wir regelmäßig darauf hingewiesen, dass Mitschnitte von Online-Vorlesungen per Screencapture-Programme (z.B. OBS Studio) untersagt sind.
Und jetzt lies mal das fettgedruckte.
Der Mitschnitt ist generell verboten, und das ist durchaus zulässig.