Mit Cousine/Cousin Kinder haben?

5 Antworten

Warum besteht denn eine große Gefahr dass diese Behindert oder schwer Krank werden?

Diese Gefahr besteht nur, wenn Cousins und Cousinen über mehrere Generationen Kinder zeugen. Sollte das nicht der Fall sein, ist das Risiko kaum größer als bei Nichtverwandten.

Cousin und Cousine dürfen sogar heiraten.

Die meisten Erbkrankheiten werden nicht dominat vererbt und können nur dann ausbrechen, wenn beide Elternteile dieselbe genetische Information für „krank“ in sich tragen und beide diese identische Information an dasselbe Kind weitergeben.

Typische Erbkrankheiten sind z.B. Mukoviszidose, Phenylketonurie, Albinismus, Galaktosämie, Sichelzellanämie….

Syndrome (z.B. Formen von Trisomie, bei denen sich nicht die übliche Zahl an Chromosomen findet) sind keine Erbkrankheiten, da sie zumeist spontan erst bei der Zellteilung des Embryos auftreten.

Das durchschnittliche Risiko für die Vererbung einer Erbkrankheit beträgt bei nicht blutsverwandten Partnern rund 3 Prozent, da die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass beide dieselbe kranke Erbinformation in sich tragen. 

Gehören aber beide Partner einer Familie an, in der die Erbanlage für eine Erbkrankheit vorhanden ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind von beiden Elternteilen die Erbkrankheit übertragen bekommt.

Bei Partnern, die Cousin und Cousine 1. Grades sind, liegt das Risiko für die Vererbung einer vorhandenen Erbkrankheit bei 6% (also doppelt so hoch wie bei nicht blutsverwandten Eltern) und mit einem blutsverwandten Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester bei 25%.

Bei der sogenannten Cousinenehe I. Grades stammen 1/8 der Gene von einem gemeinsamen Vorfahren: 6,25 Prozent aller Gene sind auf beiden Chromosomen identisch. Jedes rezessive Merkmal kann dann zu einer Erkrankung führen. Eine mögliche Manifestation sind Fehlbildungen.

Die Verwandtenheirat ist nicht unüblich (geschätzte 20% der Weltbevölkerung bevorzugen eine Verwandtenehe) und in vielen Ländern gesetzlich geregelt.

In Deutschland erlaubt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade. Verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil/Kind, Großelternteil/Enkelkind) und zwischen Geschwistern.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Weil man einen ähnlicheren Genpool besitzt, als mit einer nicht verwandten Frau. Also werden behinderungen nicht von fremder Genetik "überschrieben" sage ich jetzt mal. Und wenn diese Gene von beides Seiten vererbt werden, entstehen Behinderungen

Mit der Cousine ist die Genetik aber nicht so gleich, wie mit Geschwistern. Dennoch ist die gefahr höher als bei einer fremden Frau

Da besteht eben keine so große Gefahr deswegen ist es erlaubt. Trotzdem noch ein kleines Risiko da sich die Wahrscheinlichkeit auf eine Krankheit in der Familie erhöht