Mit 15 eigene Wohnung (Jugendamt usw.)?

3 Antworten

Hallo,

das Jugendamt muss sowas nicht genehmigen. Das ist eure Sache, da hat ein Jugendamt nichts mit zu tun. Deine Eltern informieren sich, das Jugendamt wird im besten Falle Tipps geben und fertig.

Deine Eltern entscheiden darüber, ob sie dich reif genug halten und mit deren Erlaubnis kannst du auch mit 15 weiter weg ziehen - es ist doch das gleiche Haus, statt Zimmertüren eben eine Wohnungstür getrennt. Kein Thema. Hatten Freunde bei mir auch mit 14/15, wenn z.B. oben die Großeltern irgendwann raus sind und die Wohnung stand leer, dann sind die Kinder eben "hochgezogen". Deine Eltern werden ja ein Schlüssel für oben haben und du für unten... Ist ja nicht so, dass du Hunderte Kilometer weit weg ziehst. Auch da hätte das Jugendamt nichts zu genehmigen.

Wenn ich dich richtig verstanden haben ist die Wohnung im Haus Eigentum deiner Eltern - richtig?

Ich verstehe das Problem nicht ganz. In einem normalen Reihenhaus sind die Kinderzimmer auch oft auf einer anderen Etage.

Oder muss das Jugendamt zustimmen, weil es eine abgeschlossene Wohnung ist und als eigener Wohnraum zählt.

Mein Tipp:

Sollte es Probleme geben, weil du keine eigene Wohnung bewohnen darfst mit 15 Jahren, nimmst du einfach die Wohnungstür raus und ersetzt sie durch eine Falttür - gibts im jeden Baumarkt für kleines Geld.

Dann dürfte es sich nicht mehr um eine übliche Mietwohnung handeln.

https://www.google.com/search?hs=ExQ&channel=fs&q=faltt%C3%BCr&tbm=isch&source=univ&client=ubuntu&sa=X&ved=2ahUKEwir-cKv_73mAhUSfMAKHVasDV0QsAR6BAgKEAE&biw=971&bih=639

Und wie groß dein Aufenthaltsbereich ist, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.


silentpain04 
Fragesteller
 21.12.2019, 12:39

Meine Eltern wollten es so, dass ich so lebe, als wäre es tatsächlich meine eigene Wohnung. Sie wollen nicht so wie jetzt immer alles kontrollieren, für mich sorgen (Essen, Kleidung usw.) und deswegen fänden sie es "toll", wenn das Jugendamt einen Blick auf meine Wohnsituation wirft.

Sie wollen sich komplett raushalten, aber gleichzeitig möchten sie natürlich auch nicht, dass ich oben lebe wie ein Häufchen Elend... Sie wollen sozusagen das ich selbstständig bin.

Da schreit wohl die Mütterliche Fürsorge aus ihr.

Ursprünglich waren die oberen zwei Wohnungen einzeln zu behausen, mein Vater zog allerdings eine Wand durch das Treppenhaus (Dort gibt es also seit fast 9 Jahren keine Tür mehr). Die aktuelle Tür, welche direkt in die Wohnung meiner Eltern führt, diese soll verschwinden und wird höchstwahrscheinlich durch eine weitere Wand ersetzt und dort wo damals der Durchgang war, da wird dann ein Durchbruch gemacht, damit die Wohnungen getrennt benutzt werden können ohne das ich jedes mal durch ihre Wohnung latschen muss.

Das wird allerdings sowieso erst nach dem Termin mit dem Jugendamt geschehen. :)

Danke!

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heurekaforyou  24.12.2019, 09:40
@silentpain04

Das Problem in dieser Sache wird wahrscheinlich so aussehen:

Meine Eltern wollten es so, dass ich so lebe, als wäre es tatsächlich meine eigene Wohnung.

So weit - so gut.

Das wird allerdings sowieso erst nach dem Termin mit dem Jugendamt geschehen.

Fazit:

Wen, aus welchen Gründen auch immer, das Jugendamt eine Entscheidung treffen muss - ist das Jugendamt auch in der Verantwortung!

In diesem Fall muss das Jugendamt sowohl eine Ablehnung, als auch eine Befürwortung begründen.

Es gibt sicher einige gute Gründe, die für dieses Wohnprojekt sprechen. Das deine Eltern diesen Vorschlag begrüßen und unterstützen wollen, ist schon mal viel wert.

Gut möglich, dass es auch zu einer Kompromiss-Lösung kommt.

Individueller Sachverhalt = Individuelle Entscheidungen!

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Soweit ich weis, darf man mit der Genehmigung der Eltern ab 16 Jahren ausziehen.

Natürlich gibt es Sonderfälle. Wie weit das auf dich zutrifft kann ich dir nicht sagen.

Das einem die Unterbringung in einem betreuten Wohnen mit anderen Jugendlichen abgeraten wird, liegt daran, dass die dort lebenden meist viel größere Probleme als man selbst hat, wodurch die Gefahr hoch ist, dass man abrutscht.

Wenn deine Eltern aber versichern können, dass du in deiner eigenen Wohnung unter ihrer regelmäßigen Aufsicht stehst, denke ich, dass es möglich sein könnte.