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Betreutes wohnen ohne zustimmung der Eltern?

Frage von gelbvogel17 gelbvogel17

Hallo, mein Vater möchte mit seiner neuen freundin und ihren Kindern zusammen ziehen. Ich bin 19 Jahre alt und kann weder seine freundin noch ihre Kinder leiden, auch die beziehung zu meinem Vater ist nicht die beste wir streiten nur noch und der versteht nicht wieso ich nicht mitziehen möchte und wieso ich seine freundin und ihre kinder nicht leiden kann. Nun habe ich üb er betreutes wohnen nachgedach und mir auch schon einen Termin beim Jugendamt gemacht. Nun habe ich aber die Angst das mein Vater sagt ich kann doch bei ihm wohnen und es ist doch alles nicht so schlimm. Ich will aber keinesfalls mitziehen da ich in den letzten Jahren jedes Jahr umgezogen bin.

Kann ich trotzdem betreutes wohnen haben auch wenn mein Vater sagt ich kann bei ihm bleiben?

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Antworten (7)

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    Antwort von Korinna Korinna

    Hallo Gelbvogel, normalerweise ist das Jugendamt nur bis zur Volljährigkeit zuständig (gibt nat. Ausnahmen). ABer da du eh schon einen Termin fixiert hast, würde ich mich auf alle Fälle beraten lassen. Auch wenn du kein "Fall" mehr für das JA bist, können sie dir doch sagen, was du tun kannst. LG und alles Gute, Korinna

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    Antwort von jockl jockl

    Mit 19 hoffentlich selbst kinderlos, wird das mit betreutem Wohnen wohl nichts mehr werden.

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    Antwort von Poserin Poserin

    Ähm du bist 19... also volljährig! Du kannst machen was du willst - genieß das leben :D

    Kommentar von gelbvogel17 gelbvogel17

    ja :D aber ich kann doch selbst keine wohnung finanzieren kerr :D

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    ja, das ist verständlich, aber auch da gibt es mittel und wege. du kannst ausbildungsbeihilfe bekommen. dein kindergeld kann an dich ausgezahlt werden, deine eltern sind unterhaltspflichtig, bis du eine ausbildung abgeschlossen hast. darüber hinaus kannst du auch bei der arge eine einzelfallentscheidung zu deinen gunsten bekommen, wenn du glaubhaft machen kannst, daß das zusammenwohnen mit der familie für dich unmöglich ist.

    Kommentar von Poserin PoserinPoserin

    Dann musst du wohl arbeiten gehen. wer das eine will, muss das andere mögen ;)

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Na ja, mitunter ist es vielleicht nicht so sinnvoll, dass ein junger Mensch seine Ausbildung abbricht und arbeiten geht, weil das Leben zu Hause unhaltbar ist. Aber das muss natürlich gegeben sein. Streit gibt es zwischen 2 Generationen in jedem Haushalt mal. Das ist natürlich kein Grund sich auf Steuerkosten eine Wohnung bezahlen zu lassen.

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    Antwort von Cerealie Cerealie

    Die Plätze im Betreuten Wohnen sind sehr knapp und denen Vorbehalten, denen ein Zusammenleben mit ihrer Familie unzumutbar ist ...

    ich fürchte, nur weil du nicht mit der neuen Familie deines Vaters zusammen leben möchtest, wird da nicht ausreichen, um dir einen Platz zu sichern ...

    Kommentar von Cerealie CerealieCerealie

    aber du bist ja schon 19, da kannst du ohne die Zustimmung deiner Eltern jederzeit hinziehen, wohin du möchtest (so lange du dich selbst unterhalten kannst) ...

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Und genau daran hapert es offensichtlich!

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    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Du bist volljährig. Wenn du zum Jugendamt gehst und plausibel machen kannst, dass das unter keinen Umständen geht, dann werden die zu deinem Wohle entscheiden. Geh einfach mal hin und lass dich beraten.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    bei volljährigen hat das jugendamt nix zu entscheiden!

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Entscheiden nicht, aber helfen wenn es Schwierigkeiten im Elternhaus gibt!

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    Antwort von Terezza Terezza

    da du volljährig bist, kommt betreutes wohnen nicht in frage. du kannst tun und lassen was du willst und brauchst von niemandem eine zustimmung!

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Ich weiß nicht, ober der/die Fragesteller/in noch in der Ausbildung ist. Da gibt es durchaus betreute Wohneinheiten vom Jugendamt.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    ich wüßte nicht, daß das jugendamt für volljährige bürger zuständig wäre. außerdem sind die plätze so knapp, daß sicher betreueungswürdige jugendliche zuerst bedient werden. keine chance für den frager!

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Wie betreungsbedürftig der Frage ist, weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht wie krass die Streitigkeiten z. B. mit dem Vater sind. Das wird dann das Jugendamt vorher klären müssen. Natürlich kann nicht jeder Jugendliche, der keinen Bock mehr auf zu Hause hat, eine staatlich finanzierte Wohnung bekommen!

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    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Das muss das Jugendamt klären.

    Ein Pauschaltipp wäre unseriös, ohne die genauen Umstände zu kennen.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    ja, pauschalantworten wie deine sind zwar nicht unseriös, aber nicht hilfreich, wenn man sich noch nicht mal die mühe macht, die frage zu lesen. der frager ist volljährig! nix jugendamt!

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    Terezza - Ich gebe dir voll kommen Recht, dass diese Antwort nicht hilfreich ist. Aber Gott sei Dank hört das Jugendamt nicht auf, sich um Jugendliche zu kümmern, wenn sie volljährig sind. Wenn sie z. B. noch zur Schule gehen und sich also keine Wohnung leisten können, dann gibt es durchaus WGs, die dann auch betreut werden, da manche ja noch nicht gelernt haben, wie man neben Schule oder Ausbildung selbständig einen Haushalt führt.

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