Hallo, mein Vater möchte mit seiner neuen freundin und ihren Kindern zusammen ziehen. Ich bin 19 Jahre alt und kann weder seine freundin noch ihre Kinder leiden, auch die beziehung zu meinem Vater ist nicht die beste wir streiten nur noch und der versteht nicht wieso ich nicht mitziehen möchte und wieso ich seine freundin und ihre kinder nicht leiden kann. Nun habe ich üb er betreutes wohnen nachgedach und mir auch schon einen Termin beim Jugendamt gemacht. Nun habe ich aber die Angst das mein Vater sagt ich kann doch bei ihm wohnen und es ist doch alles nicht so schlimm. Ich will aber keinesfalls mitziehen da ich in den letzten Jahren jedes Jahr umgezogen bin.
Kann ich trotzdem betreutes wohnen haben auch wenn mein Vater sagt ich kann bei ihm bleiben?
ja :D aber ich kann doch selbst keine wohnung finanzieren kerr :D
ja, das ist verständlich, aber auch da gibt es mittel und wege. du kannst ausbildungsbeihilfe bekommen. dein kindergeld kann an dich ausgezahlt werden, deine eltern sind unterhaltspflichtig, bis du eine ausbildung abgeschlossen hast. darüber hinaus kannst du auch bei der arge eine einzelfallentscheidung zu deinen gunsten bekommen, wenn du glaubhaft machen kannst, daß das zusammenwohnen mit der familie für dich unmöglich ist.
Dann musst du wohl arbeiten gehen. wer das eine will, muss das andere mögen ;)
Na ja, mitunter ist es vielleicht nicht so sinnvoll, dass ein junger Mensch seine Ausbildung abbricht und arbeiten geht, weil das Leben zu Hause unhaltbar ist. Aber das muss natürlich gegeben sein. Streit gibt es zwischen 2 Generationen in jedem Haushalt mal. Das ist natürlich kein Grund sich auf Steuerkosten eine Wohnung bezahlen zu lassen.