Mischbatterie defekt , Mieter oder Vermieter kosten?
Defekt in dem Sinne, das der Duschkopf immer tropfen tut. hab extra schon ein neuen gekauft und trotzdem tropft es. ich gehe mal davon aus, das die mischbatterie veraltet ist? sobald ich ganz minimal die schalter bewege tropft es gleich sehr viel mehr.
Wer trägt jetzt die kosten dafür, falls diese wirklich defekt sein sollte?
Sind ja bestimmt mehrere Liter im Jahr die dadurch flöten gehen.
5 Antworten
Sind ja bestimmt mehrere Liter im Jahr die dadurch flöten gehen.
Wieviel kostet bei Dir ein Liter Wasser/Abwasser?
Angenommen 1 m³ Wasser kostet 5 €, dann kosten Dich 5 Liter im Jahr 2,5 Cent.
Falls bei Euch ein stark kalkhaltiges Wasser ist, sind eher die Kalkspuren ein Problem, das der tropfende Duschkopf hinterlässt.
Ob nun der Vermieter zuständig ist oder Mieter, hängt davon ab, was in Deinem Mietvertrag zum Thema "Kleinreparaturen" steht. Kann der Vermieter die Mischbatterie selbst austauschen und kauft dazu ein "gutes Stück" im Baumarkt, könnte die Reparatur ohne weiteres noch innerhalb einer Kleinreparatur liegen. Vielleicht wird auch nur eine Kartusche ausgetauscht, dann ebenso.
Lies nochmal genau nach. Jährlich 200 € bei mehreren Reparaturen wäre ok. Aber 200 € schon bei der ersten Reparatur? Das würde wohl kein Gericht in Deutschland als gültige Klausel akzeptieren. Was steht für den Maximalpreis für eine Kleinreparatur? Die Klausel in Standardmietverträgen besteht immer aus zwei Teilen.
1x Obergrenze für eine Reparatur
1x Gesamtobergrenze für 1 Jahr
200 € schon für eine Reparatur hätte sicher keinen Bestand vor Gericht und somit wäre dann wohl die ganze Klausel unwirksam.
dort steht was von 50 € für kleinreperaturen , aber dann auch wieder was von 200 euro jährlich, da blick ich nicht ganz so durch
Na, da hammers doch! 200 € sind der Max.-Betrag eines Jahres.
Jede einzelne Kleinreparatur gilt nur dann als Kleinreparatur, wenn der Rechnungsbetrag 50€ nicht übersteigt.
Eine neue Armatur vom Fachhandwerker fällt da niemals drunter.
Eine neue Armatur aus dem Baumarkt allenfalls dann, wenn der Vermieter sie selbst beschafft und einbaut.
Der Austausch einer Kartusche, um eine Markenarmatur wieder neu abzudichten könnte durch den Vermieter selbst ebenfalls noch für unter 50 € gemacht werden.
Sobald aber ein "fremder", also Handwerker oder Hausmeister dran geht, wird es teurer. Ein halber Stundensatz ist schnell "verbraten", das Ersatzteil und dessen Beschaffung kostet auch Geld und ein Handwerker berechnet auch die Anfahrt. Somit sind 50 € fast nix.
Was steht in deinem Mietvertrag über kleinreparaturen und wer die zahlt
das bis zu jährlich 200 euro dafür bezahlt werden, falls irgendwas kaputt ist
Lies nochmal genau nach. Jährlich 200 € bei mehreren Reparaturen wäre ok. Aber 200 € schon bei der ersten Reparatur? Das würde wohl kein Gericht in Deutschland als gültige Klausel akzeptieren.
ja also bei mehreren, ich meine 200 euro steht jährlich anscheind immer zur verfügung für reperaturen
Da der Schaden den vertraglichen Mindestbehalt übertreffen dürfte, wäre das Sache des Vermieters.
Da der Schaden den vertraglichen Mindestbehalt übertreffen dürfte, wäre das Sache des Vermieters.
Der Satz müsste eher so lauten:
Wenn der Schaden den vertraglichen Mindestbehalt übertrifft, wäre das Sache des Vermieters.
Das ist Sache des Vermieters. Der Austausch einer Dichtung könnte schon ausreichen. Melde es und warte ab, was sich tut.
Da die zur Wohnung gehört, ist das Sache des Vermieters.
weiß ich nicht ,nervig ist es dennoch. im vertrag steht was mit 200 euro jährlich aber nicht mehr als 8 % der kaltmiete, also würden die das übernehmen notfalls?