Minderjährig ausversehen Reise gebucht?

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Viele GrüßeKlaus, Support10 von gutefrage

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ok, das mit dem „aus Versehen“ wurde ja schon er- und geklärt.

Dennoch: Du bist nicht geschäftsfähig und kannst damit solche Käufe nicht rechtsverbindlich abschließen. Das heißt, der Vertrag ist schwebend unwirksam. Dass Du gleich auch noch storniert hast, war natürlich blöd, sollte aber nichts ändern.

Was jetzt tun?

Deine Eltern müssen dem Vertrag widersprechen. Eben mit dem Hinweis auf §108 Abs. 1 BGB. Das sollte mit einem Brief (Einwurfeinschreiben!) geschehen. 

Also ausversehen gibts bei sowas nicht. Da steht eindeutig ,,zahlungspflichtig buchen". Und warum wurden die Daten schon eingetragen? Wenn man nur sucht und sich über die Preise informiert, trägt man die nicht ein. Also wenn du soweit gegangen bist war da schon ein Wille zu buchen. Und du musst ja auch eine Uahlungsart auswählen und welche Bankverbindung, Kreditksrte war da drin?

Du bist unter 18 nur beschränkt geschäftsfähig. Damit ist es ein schwebend unwirksames Geschäft. Die bei Check 24 haben da nichts mit zu tun, sie sind nur Vermittler. Deine Eltern sollten beim Reiseveranstalter anrufen, vielleicht ist man da ja Gesprächsbereit. Jedoch ist es so das deine Eltern haftbar sind und sollte die Rechnung auf deine Eltern und nicht auf dich laufen, dann wird es äußerst schwierig den Vertrag anzufechten. Ihr werdet wahrscheinlich nicht drumherum kommen die Rechnung zu bezahlen. Vielleicht könnt ihr das Geld von der Haftpflichtversicherung zurück bekommen.

Immer aufpassen wo man drauf klickt und immer das Kleingedruckte lesen.

Man kann nicht "aus Versehen" eine Reise buchen.

Irgendjemand wird für die Kosten aufkommen müssen, komplett schadlos dürftest Du, bzw. Deine Famlie da nicht 'raus kommen.

Sprich mit Deinen Eltern und zwar schnell.

Wie du gestern geschrieben hast, hast du ja nicht deine Daten eingegeben, sondern die deiner Mutter. Somit hat für den Reiseveranstalter sie die Reise gebucht und müsste jetzt gegenüber dem RV beweisen, dass du es warst. Beichte ihr also die Nummer und sie soll sich beim RV melden. Ich glaube aber nicht, dass man euch da groß entgegen kommen wird. Im Zweifelsfall müsstet ihr euch einen Anwalt nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Oh man..Wie lange liegt denn die verreise Bestätigung schon vor? Eventuell hast du zu spät, versuchst dagegen etwas zu tuhen..

Buraksfan007 
Fragesteller
 12.10.2021, 09:14

Seit gestern Abend.

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