Mein Chef lügt mich an?

5 Antworten

Was Dein Chef meint, weiß ich nicht.

Wenn im Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB vereinbart ist, gilt diese auch. Was das mit "Geld bekommen" zu tun haben soll, weiß ich nicht.

Dein AG muss Dich bis zum letzten Tag der Betriebszugehörigkeit bezahlen. Davon abgesehen gibt es keinen 31. November. Man kann nicht an diesem Tag noch zu diesem Termin kündigen

Willst Du mit der Frist von vier Wochen kündigen willst, geht das jetzt sowieso erst zum 31. Dezember. Zum 15. November könntest Du nur mit der verkürzten Probezeit von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB kündigen.

Allerdings kann man dort zu jedem beliebigen Termin kündigen und nicht nur zu einem 15. oder Monatsende

chrisuna 
Fragesteller
 27.10.2019, 05:48

Bin seit 1 Jahr dort.

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Hexle2  27.10.2019, 05:52
@chrisuna

Dann beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Wie schon geschrieben, Du kannst jetzt frühestens zum 31. Dezember kündigen.

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chrisuna 
Fragesteller
 27.10.2019, 05:52
@Hexle2

Ich verstehe gar nichts mehr.man wird nur betrogen heutzutage.wunderbar.zum verzweifeln

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Hexle2  27.10.2019, 05:58
@Hexle2

Sorry, ist wohl noch zu früh für mich, wir haben ja noch Oktober ;-((

Du kannst selbstverständlich frühestens zum 30. November kündigen. Wenn Du das Arbeitsverhältnis zum 15. Dezember beenden möchtest, ist das auch möglich, ob das Deinem AG passt oder nicht.

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Antitroll1234  27.10.2019, 05:54
Wie schon geschrieben, Du kannst jetzt frühestens zum 31. Dezember kündigen.

Warum nicht zum 30.11. ?

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Wenn du selbst kündigst, bekommst du sehr wahrscheinlich eine Sperre beim ALG1. Diese kann bis zu drei Monate dauern. Hier solltest du also genau überlegen, wie du diese Zeit finanziell überbrückst oder - noch besser - dir erst einen neuen Job suchen, mit dem du anfängst, sobald deine Kündigungsfrist rum ist.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass du immer zum 15. oder letzten Tag eines Monats kündigen kannst. Willst du also zum 30.11. kündigen, also wenn das dein letzter Arbeitstag sein soll, muss deine Kündigung schriftlich (!!!) deinem Arbeitgeber spätestens am 02.11. vorliegen (!!!). Bereits am 3.11. wäre erst wieder eine Kündigung zum 15.12. möglich.

Dein Gehalt bekommst du natürlich bis zum letzten Tag ausgezahlt. Kündigst du zu einem 15., dann natürlich nur die Hälfte für den Monat, da du ja auch nur die Hälfte es Monats noch dort tätig warst.

Ebenfalls müssen wir deine restlichen Urlaubstage sowie eventuelle Überstunden ausgezahlt werden, sofern du sie nicht während der Kündigungsfrist noch nehmen konntest. In der Regel wird es dann zwischen AG und AN bei einer Kündigung eher so gehandhabt, dass Urlaub und Überstunden in den Wochen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufgebraucht werden. Aber wenn das nicht geht, dann muss das eben mit dem letzten Gehalt ausgezahlt werden.

Vielleicht nicht eine Frage nach der anderen rausdrücken, sonst verliert man den Zusammenhang.

Ich beziehe mich auf deinen vorigen Beitrag, du glaubst das du nur 2 Wochen Kündigungsfrist hast, da du aber ein Jahr dort arbeitest stimmt das nicht.

Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen , entweder vom letzten des Monates an oder vom 15. des Monats, aber ab dann immer 4 Wochen. Wenn du zum 15.11. raus willst, kannst du nur auf einen Aufhebungsvertrag hoffen und der muss von beiden zugestimmt werden. Wenn du einfach zum 15. gehst, weil du nur denkst das du richtig gekündigt hast, braucht er dir ab dann nichts mehr zahlen, er kann sogar im Gegenteil noch Schadensersatz verlangen.

Du solltest dich etwas mehr mit der Rechtssprechung auseinander setzen und weniger nur das Opfer spielen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

auch wenn Du zum 15. kündigen tätest, stünde Dir das anteilsmäßige Gehalt zu und wäre einklagbar

chrisuna 
Fragesteller
 27.10.2019, 05:44

Sehe ich auch so.nur das dieser Spinner.ehrlich gesagt ist er zum kotzen es einfach nicht einsieht und mich länger quälen will.gegen meinen Willen.

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Wenn Du 4 Wochen Fist hast, dann kannst jetzt zum 15.11. nicht mehr kündigen.

chrisuna 
Fragesteller
 27.10.2019, 05:43

Gesetzliche heißt aber 2.Also 15 oder 31.

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Antitroll1234  27.10.2019, 05:45
@chrisuna

Gesetzlich hast Du 4 wochen Frist.

Außer in einer Probezeit, da 2 Wochen, aber zu jedem Tag.

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ChristianKlaus  27.10.2019, 05:45

lies Dir bitte genau die Frage mal durch

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Antitroll1234  27.10.2019, 05:48
@ChristianKlaus

Geld bekommt er eh bis zum letzten Arneitstag, kündigen kann er dennoch jetzt nicht mehr zum 15.11, außer er ist in der Probezeit.

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