Chef hat mitbekommen dass ich einen neuen Job gefunden habe. habe aber noch nicht gekündigt. kann er mich nun von sich aus vorher rausschmeißen?
Hallo Leute,
habe einen neuen Job ab 1.1.2020. sollte eigentlich schon ab 1.12 sein aber klappt nun doch nicht. habe einer Kollegin erzählt dass ich heute meinen Vertrag unterschreiben werde, und Chef heute die Kündigung in die Hand drücken. nun ist bei meiner neuen Chefin leider was dazwischen gekommen und wir müssen die vertragsunterzeichnung verschieben. dann schaffe ich das aber mit der Kündigungsfrist nicht und somit haben wir es um 1 Monat verschoben, da ich nicht kündigen will ohne den neuen Vertrag in der Hand zu halten. kann er mich nun rausschmeißen wenn er schon wissen sollte dass ich nächsten Monat kündigen werde? habe im inet nichts genaues gefunden.
LG dani
6 Antworten
kann er mich nun rausschmeißen wenn er schon wissen sollte dass ich nächsten Monat kündigen werde?
Stelle Dir einfach die Gegenfrage - was sollte es ihm bringen Dir eine Kündigung auszusprechen? Eine Kündigungsschutzklage Deinerseits? Eine von Dir beabsichtigte Kündigung stellt für Deinen Arbeitgeber noch keinen Kündigungsgrund dar.
"...weil dem Arbeiter die Arbeitsstelle egal geworden ist."
Das ist eine grundlose Unterstellung und kein Grund für eine Kündigung. Und was der Chef will, spielt keine Rolle. Es gibt einen Arbeitsvertrag und den hat er einzuhalten. Oder mit einem berechtigten Grund kündigen. Den sehe ich hier aber nicht.
Nur 3 Angestellte hat der Betrieb. Der Arbeiter war seit März 2019 dort beschäftigt. Gültig sind 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15.12.19 oder
30 11.19.
kann er mich nun rausschmeißen wenn er schon wissen sollte dass ich nächsten Monat kündigen werde?
Das kann er machen, wenn Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist oder Du in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest. Hier greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Bist Du schon länger als sechs Monate im Betrieb und Du arbeitest nicht in einem Kleinbetrieb, kann Dein AG Dir nicht so einfach kündigen. Er braucht dann einen Grund für eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung.
Sollte er eine Kündigung aussprechen, obwohl das Kündigungsschutzgesetz greift, muss er keinen Grund angeben, man sollte dann allerdings Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (innerhalb von drei Wochen).
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein AG so etwas tut, nur damit der AN einen Monat früher weg ist.
Kann der AG ohne Angabe von Gründen kündigen, ist es aber möglich, dass sich ein AG überlegt, dass er den AN dann nicht mehr für die Weihnachtstage bezahlen muss und sich so die Entgeltfortzahlung bei Feiertagen "spart".
Davon jetzt mal abgesehen, egal ob Deine Kollegin dem AG jetzt erzählt, dass Du kündigen willst oder nicht, man sollte so etwas erst dann den Kollegen erzählen, wenn es mit der Kündigung so weit ist.
Es ist immer besser, der AG erfährt davon zuerst von Dir und nicht vom "Flurfunk".
"Was du nicht willst, das dein Feind erfährt, erzähle es auch nicht deinem besten Freund."
Sprichwort
Grundsätzlich schon.
Nicht mit diesem Grund, dann muss er einen suchen.
Falls er einen Grund benötigt, also der Fragesteller länger als 6 Monate beschäftigt oder der Betrieb mehr als 10 Vollzeitangestellte hat.
Aber auch dann bleibt es nur bei der Möglichkeit.....
Er müsste sich dann auch schon an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten oder riskiert eine Kündigungsschutzklage (die dann in Abfindung endet). Das macht keiner mit vernünftigem Verstand.
Theoretisch schon unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Aber warum sollte er?
Der Chef will mit der Person nicht mehr zusammen arbeiten oder befürchtet große Fehler, weil dem Arbeiter die Arbeitsstelle egal geworden ist.