Quereinsteiger?

4 Antworten

Grundlos kann man Dir mit oder ohne Ausbildung grundlos kündigen, wenn Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist oder in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest. In diesen Fällen greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen.

Da du in der Probezeit bist, kann es passieren, dass du vom Chef wieder rausgeschmissen wirst.

Nein das ist kein Unterschied. Nach Ablauf der Probezeit bist du genauso unkündbar wie eine ausgebildete Kraft

Wenn du einen unbefristeten Vertrag hast kannst du nicht so einfach gekündigt werden

Was ist den der Grund für die Kündigung einfach so geht nicht