Mein Hund hat ein Kind umgeworfen?
Ich war heute bei REWE und habe meinem Hund draußen an einem Hundeplatz angeleint damit er auf mich wartet. Als ich wieder kam hat mir ein Herr mit einem kleinen Kind gesagt, dass mein Hund sein Kleinkind umgeworfen hat. Mein Hund ist nicht aggressiv und so entspannt, dass er nur liegt und schläft. Wahrscheinlich ist der Herr mit seinem kleinen Kind zu dem Hund gegangen und der hat sich erschreckt.
Mein Hund ist auch ziemlich groß (50 kg) und manchmal ziemlich grob in seinem Verhalten.
Bin ich jetzt schuld? Oder der Herr?
9 Antworten
Wenn ein Schaden entstanden ist, haftest du voll.
Ich kenne diverse Hunde die alles und jeden anspringen, wenn man nur irgendwie in ihre Nähe kommt.
Wie viel Leine ein angebundener Hund hat ist nicht immer einzuschätzen.
Wenn nicht nachweislich jemand mutwillig deinen Hund gereizt hat, bist du immer voll und ganz für alle entstandenen Schäden verantwortlich und haftbar.
Als Hundehalter darfst du niemals davon ausgehen, dass Fremde einen Hund einschätzen können.
Du kannst dich nie darauf berufen, dass man nicht so nah an deinen Hund hätte gehen dürfen etc.
Nur du musst deinen Hund einschätzen können. Passanten missen das nicht können!
Hunde irgendwo anzubinden und weg gehen ist keine gute Idee. Ich habe schon so oft mitbekommen, dass Hunde geärgert oder geklaut wurden.. Geh besser ohne Hund einkaufen.
Ich würde auch von einer Teilschuld ausgehen.
Der Halter ist für alle Schäden, die sein Hund anrichtet, verantwortlich. Aber genausogut kann ich als Fremder davon ausgehen, dass ein mir unbekannter Hund evtl. eine Gefahr darstellt.
Sind Forderungen gestellt worden? In dem Fall würde ich tatsächlich mal einen Anwalt fragen, bevor ich mit der Haftpflicht rede.
Der Herr! Er sollte wissen, dass man sich keinem fremden Hund nähert, auch nicht, wenn er angeleint ist. Du hast alles richtig gemacht. Wahrscheinlich hat er sich gedacht: So ein lieber Hund, den wollen wir streicheln!
Wie blöd kann man eigentlich sein?
Ja ... mein Hund würde sowas nicht einfach ohne Grund machen.!
Naja, vermutlich eine Teilschuld.
Du hast Schuld, weil es dein Hund ist, davon geht eine theoretische Grundgefahr aus, der andere Herr, weil er offensichtlich bewusst auf einen nicht betreuten Hund, den er nicht kannte und einschätzen konnte, mit seinem Kleinkind zugegangen ist.
Werden denn irgendwelche Forderungen gestellt?
Beide, meiner Meinung nach.
Rechtlich habe ich das hier gefunden: https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/vorm-laden-wartende-hund-beisst-kein-schmerzensgeld.html - Kein Schmerzensgeld für einen Jungen, der von einem vor einem Laden angeleinten Hund gebissen wurde, den er streicheln wollte.
Ich glaube der Herr hat keine Ahnung von Hunde 🤷🏼♀️