Macht man sich strafbar bei der Beihilfe zum Selbstmord?


23.04.2024, 19:56

besten Dank schon einmal im Voraus für die Antwort/en.

2 Antworten

Eine Verurteilung wegen Mord kommt nicht in Betracht. Einen Straftabestand wegen "passiver Beihilfe zum Suizid" gibt es nicht.

Allerdings könnte eine Verurteilung nach § 238, Abs 3, StGB in Betracht kommen.

Kalorienbombe69 
Fragesteller
 23.04.2024, 20:07

Vielen Dank für diese Antwort.

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Guten Abend!

Hierzu habe ich bereits einen ähnlichen Beitrag verfasst: https://www.gutefrage.net/frage/strafe-fuer-mobber

Der BGH (vgl. BGH 4 StR 168/ 13 und BGHSt 48, 34, 36 f.) hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass ständiges Mobbing und tyrannisieren eine Gesundheitsschädigung, somit eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB sein kann, wenn das Opfer dadurch in Depressionen oder in eine Krankheit verfehlt. Es bedarf eine nicht unerhebliche Abweichung vom Normalzustand. Angstzustände reichen nicht. Begeht das Opfer dadurch Suizid, wäre eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB vertretbar.

Hat der Täter Kenntnis davon, dass das Opfer unter Depressionen oder Suizidgedanken leidet und nutzt der Täter diesen Umstand, das Opfer in den Tod zu treiben, kann ein Totschlag nach § 212 StGB vorliegen.

Das ist aber nicht unumstritten: der Suizid ist nämlich selbst herbeigeführt worden, das Opfer handelte mithin eigenverantwortlich. Fraglich ist, ob die Suizidhandlung des Opfers dem Täter zugerechnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Kalorienbombe69 
Fragesteller
 23.04.2024, 20:08

Besten Dank für diese Detailierte und Ausführliche Antwort.

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