Lernt man in der Grundausbildung bei der Bundeswehr beim Thema Wachdienst grundsätzliche Fixiertechniken?

4 Antworten

Soldaten müssen sowas nicht können. Wer militärische Objekte oder Personal schädigen möchte, muss mit Blei in der Brust rechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

pmXDDD 
Fragesteller
 09.10.2021, 22:10

Aber auch in der Grundausbildung geht es hier um die Verhältnismäßigkeit. Ich meine du darfst niemanden erschießen der einen Panzer mit Grafitti beschmiert. Wenn du sowas im Ausland machst und am besten noch mit mehreren zivilen Bürgern dann gute Nacht. Dann löst du vielleicht nicht nur einen Internationalen Konflikt aus sondern begehst eventuell Völkermord.

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Hrimthur  10.10.2021, 11:45
@pmXDDD

Wenn der Kerl wegläuft und nach Aufforderung nicht stehen bleibt, dann darfst du das.

Ein Panzer steht nicht einfach irgendwo rum und wer sich unbefugt in einer Kaserne aufhält, die ein militärischer Sicherheitsbereich ist, dann darf auch geschossen werden.

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pmXDDD 
Fragesteller
 14.10.2021, 21:43
@Hrimthur

Situationsabhängig. Normalerweise darf man unbewaffnete nicht erschießen schick mir doch mal einen Paragraphen. Ich sehe es aber als unverhältnissmäßig an. Selbst die Polizei darf so etwas eigentlich nicht. Warum denkst du dass Polizisten sobald Jemand die Waffe fallen lässt ihre eigene sofort wieder wegstecken müssen ? Weil es sonst eine Überschreitung der Notwehr ist.

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Hrimthur  14.10.2021, 21:47
@pmXDDD

Die Polizei ist nicht die Bundeswehr und Soldaten sind nicht im Festsetzen von Flüchtigen ausgebildet. Eine Situation habe ich dir geschildert. Wenn ein Flüchtiger wegläuft und nicht stehenbleibt, egal ob bewaffnet oder nicht, greift UZwaG.

Bei Notwehr gibt es übrigens keine Verhältnismäßigkeit.

Könnte ja sonst jeder machen, was er will und einfach wegrennen.

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Hrimthur  14.10.2021, 21:57
@pmXDDD

schick mir doch mal einen Paragraphen.

§15 UZwGBw

Um jemanden an der Flucht zu hindern darf von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, wenn dadurch Straftaten gegen die Bundeswehr verhindert werden.

Ein Soldat muss sich nicht selbst in Gefahr bringen und versuchen, jemanden festzunehmen, wenn er sich das nicht zutraut, in dem Fall kann er selbstverständlich den Gebrauch der Schusswaffe ankündigen und wenn nötig auch schießen. Ob die Person eine Waffe hatte, spielt keine Rolle.

Normalerweise darf man unbewaffnete nicht erschießen 

Doch, darf man, wenn die Situation es erfordert. "Normalerweise" gibt es nicht.

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Hrimthur  14.10.2021, 22:01
@pmXDDD
Warum denkst du dass Polizisten sobald Jemand die Waffe fallen lässt ihre eigene sofort wieder wegstecken müssen ?

Denke ich nicht, müssen sie auch nicht. Du hast ein sehr verzerrtes Bild davon, was Polizisten und Soldaten dürfen und was nicht. Ich bin selbst jahrelang Soldat und weiß was ich im Wachdienst darf und was nicht.

In Militärischen Sicherheitsbereichen wird nicht umsonst mit Schildern vor Schusswaffengebrauch gewarnt.

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pmXDDD 
Fragesteller
 16.10.2021, 20:38
@Hrimthur  12 UZwGBw – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

(1) Bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges ist von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges darf nicht durchgeführt werden, wenn der durch sie zu erwartende Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. Die Maßnahme darf nur so lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert.

Doch es gibt eine Verhältnissmäßigkeit

Ich habe selbst Krav Maga gemacht und dort wird immer wieder darüber geredet dass die Notwehr verhältnissmäßig sein muss anscheinend hast du ein verzerrtes Bild

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140648,13

https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/

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Hrimthur  17.10.2021, 03:22
@pmXDDD

Bei der Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Der unmittelbare Zwang ist etwas anderes. Was du meinst ist das relativ mildeste Mittel. Nach der Verhältnismäßigkeit wird bei Notwehr nicht gefragt. Keine Ahnung, bei welchem Verein du Krav Maga gemacht haben willst, von Notwehr haben deine Trainer aber keine Ahnung.

Nein ich habe kein verzerrtes Bild, du nur keine Ahnung, wovon du sprichst.

Wenn ein mutmaßlicher Straftäter flieht und nach mehrmaligem Anrufen und Ankündigung des unmittelbaren Zwanges nicht stehen bleibt, ist es dem Soldaten erlaubt zu schießen. Dabei ist es unerheblich, ob der Flüchtende bewaffnet ist oder nicht, er gilt aufgehalten zu werden und ein Soldat ist nicht ausgebildet jemanden unbewaffnet zu stoppen, einfach laufen lassen kommt nicht in Frage. Ende der Diskussion.

Und nochmal, weil du nicht darauf eingegangen bist: Polizisten haben ihre Dienstwaffe nicht zur Notwehr, sondern zur Anwendung des Unmittelbaren Zwangs und müssen ihre Waffe nicht wegstecken, wenn der andere seine Fallen lässt und dürfen sie auch anwenden, wenn er keine Waffe trägt! Deine ungeeigneten Gesetzestexte kannst du dir in die Haare schmieren.

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Hrimthur  17.10.2021, 03:33
@pmXDDD Keine Prüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft?

Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine  Abwägung der sich  gegenüberstehenden Rechtsgüter. Hier darf beispielsweise das  Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des  Rechtsgutes Lebens verteidigt werden. Diese Abwägung wird als  Verhältnismäßigkeit bezeichnet.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet bei  Notwehr und Nothilfe jedoch gerade  keine Anwendung. Es wird nicht danach gefragt, inwieweit sich die gegenüberstehenden Rechtsgüter in ihrer Wertigkeit entsprechen oder eben nicht entsprechen. Eine Körperverletzung kann indes, je nach Einzelfall, durch eine tödliche Notwehrhandlung gerechtfertigt sein, sofern sich der Angriff eben nicht auf eine andere Art und Weise beenden lässt und somit angemessen und geboten ist. Gleichermaßen kann sich jemand  mittels körperlicher Gewalt gegen einen Diebstahl schützen, obschon das Rechtsgut der körperlichen Integrität im Vergleich zum Eigentum ein höherer Rang beizumessen ist.

Vielleicht liest du deine Quellen einfach selbst mal.

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pmXDDD 
Fragesteller
 17.10.2021, 09:53
@Hrimthur

Dann nenn es eben Abwägung der Rechtsgüter. Wir hatten im Training beispielsweise folgende Situation "Agressor packt mich am Arm" damit ist grundsätzlich noch nicht die Situation gegeben dass ich ihn zu Brei schlage. Wenn mich jedoch Jemand am Hals packt wird dies als tötlicher Angriff gewertet. Das bedeutet ich kann darf dem Angressor zum Beispiel in die Eier kicken etc. Stell dir mal vor dich kuckt Jemand nur agressiv an willst du mir ernsthaft sagen, dass dies ein Grund wäre diese Person zu erschießen ? Laut dir gäbe es ja keine Verhältnissmäßigkeit. Oder soll man als nächstes Kinder die Obst klauen erschießen ? Es gibt ja keine Verhälnißmässigkeit und es wird ja das Rechtsgut des Eigentums verletzt.

Was ist Notwehrüberschreitung?

Notwehr gilt nicht schrankenlos. Der Verteidiger muss gewisse Grenzen der Notwehr einhalten, um nicht selbst zum Straftäter zu werden. Missachten Sie diese Beschränkungen bei der Abwehr eines Angriffs auf Ihre Person, liegt ein Fall der Notwehrüberschreitung (auch Notwehrexzess) vor und dieser kann strafrechtliche Folgen haben.

Was sind die Grenzen der Notwehr?

Das Notwehrrecht definiert zwei verschiedene Grenzen der Notwehr: Die Grenzen des Tatbestandes und die Grenzen der Folgen. Das bedeutet, Sie können sich als Verteidiger entweder über die Voraussetzungen der Notwehrlage irren (extensiver Notwehrexzess) oder über das angemessene Maß der Abwehr (intensiver Notwehrexzess). Auch das Überschreiten beider Notwehrgrenzen ist möglich. Bei einem sogenannten Putativnotwehrexzess übertreten Sie gleich in zweierlei Hinsicht die Grenzen der Notwehr. Sie schätzen das Bestehen einer Notwehrsituation falsch ein und verwenden zusätzlich unerlaubte Mittel der Verteidigung.

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit gilt als Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit von Notwehrhandlungen. In anderen Worten: Werden Sie als Verteidiger von Ihrem Angreifer wegen Körperverletzung angezeigt, wird das Vorliegen einer Notwehrsituation nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bewertet. Es wird geprüft, ob Sie Grenzen der Notwehr überschritten haben und dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an. Zum einen muss der Zweck Ihrer Abwehr (Schutz der eigenen Person) legitimiert sein und die ergriffene Maßnahme zum Erreichen des Zwecks dienen. Zum anderen wird beurteilt, ob mildere Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung standen und wie die Vorteile Ihrer Handlung mit den Nachteilen im Zusammenhang stehen.

Verhältnismäßigkeit bei Beurteilung der Notwehrlage

Bei Einschätzung der Verhältnismäßigkeit der Notwehrlage zählen die Umstände während des Eintritts der Notwehrhandlung. Ist der Angriff bereits abgeschlossen oder hat noch gar nicht begonnen, liegt keine Notwehrsituation vor. Wenn Sie zum Beispiel beim Vorübergehen angespuckt werden und der Täter läuft weiter, können Sie nicht mit körperlicher Gewalt reagieren. Der vermeintliche Angreifer hat die Attacke bereits eingestellt, weshalb Sie sich nicht mehr wehren müssen. Sie können ihn zur Rede stellen und eventuell rechtliche Konsequenzen einleiten, Abwehr aus Notwehr ist aber unangemessen.

Gleiches gilt in folgender Situation: Nehmen wir an, Sie begegnen nachts auf dem Nachhauseweg einer Person, die wild mit einem Stock umherschlägt. Sofort glauben Sie, dass dieser Mensch Sie überfallen wird und deshalb wirken Sie gewalttätig auf diese Person ein. Auch in diesem Fall liegt keine Notwehr vor. Sie wurden gar nicht angegriffen und Ihr Handeln ist rechtswidrig.

Verhältnismäßigkeit bei Beurteilung des Maßes der Abwehr

Die Intensität einer Abwehrhandlung muss angemessen sein. Werden Sie zum Beispiel von einem hageren Teenager angegriffen und Sie stechen den Burschen mit einem Messer ab, überschreiten Sie klar die Grenzen der Notwehr. Ein Faustschlag hätte es auch getan. Ihre Abwehr ist somit rechtswidrig und eventuell sogar strafbar. Sie dürfen auch nicht aus Rache über die Abwehr hinaus handeln. Nur wenn Sie Notwehr aus Furcht, Verwirrung oder Schrecken überschreiten, bleiben Sie selbst bei übertriebener Notwehr unbestraft (§ 33 StGB).

Fazit: Die Angemessenheit der Notwehr richtet sich nach der Bedrohlichkeit des Angriffs

Werden Sie in Konfliktsituationen verwickelt und wehren Sie sich mit körperlicher Gewalt, bleiben Sie unbestraft, wenn Sie aus Notwehr handeln und zu angemessenen Maßnahmen greifen. Welche Mittel erlaubt sind, darüber entscheidet deren Verhältnismäßigkeit und die hängt von der Bedrohlichkeit des Angriffs ab. Verletzen Sie Ihren Angreifer stark oder prügeln ihn gar zu Tode, stellt sich die Frage, ob Sie tatsächlich aus Notwehr gehandelt haben. Hätte ein Kinnhaken ausgereicht, drohen strafrechtliche Konsequenzen, da Ihre Abwehrreaktion unverhältnismäßig ist

https://guenther-pfeifer.de/grenzen-bei-notwehr/

https://www.youtube.com/watch?v=zEqFLl8O-_c Auch hier siehst du das wegstecken bei 7:06. Weil wenn sie die Waffe noch weiterhin hätten nutzen dürfen hätten sie doch auf den unbewaffneten geschossen oder nicht ?

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pmXDDD 
Fragesteller
 17.10.2021, 10:01
@Hrimthur

Apropros unmittelbarer Zwang

Um dieses Verhalten zu erzwingen, stehen den Vollzugsbeamten verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen auf die betreffenden Personen oder Sachen einzuwirken ist. Das ist zum einen die pure körperliche Gewaltanwendung, das sind Handschellen, Diensthunde, Wasserwerfer, Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Explosivmittel, Reizstoffe. Es wird immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit gelten, genauso das Verbot des Übermaßes.

https://www.juraforum.de/lexikon/unmittelbarer-zwang

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Hrimthur  17.10.2021, 13:53
@pmXDDD

Hör auf mich vollzulabern mit ellenlangen Texten und mir Worte in den Mund zu legen.

Es gibt bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit und fertig! Du verwendest den Begriff falsch!

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Hrimthur  17.10.2021, 13:56
@pmXDDD

Polizisten sind keine Soldaten.

Um dir mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung zu nennen:

Die Frau des Kommandeurs hat sich einmal der Fahrzeugkontrolle bei der Wache entzogen und ist einfach durchgefahren, der Wachsoldat hat dann das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet.

Wer unbefugt in einen militärischen Sicherheitsbereich eindringt, muss mit Schusswaffengebrauch rechnen! Der Soldar hat alles richtig gemacht!

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Hrimthur  17.10.2021, 13:58
@pmXDDD

Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit und Wahl des mindesten Mittels sind unterschiedliche Dinge. Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit!!!!!

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Hrimthur  17.10.2021, 14:01
@pmXDDD

Und nein! Jemanden mit einer Waffe bedrohen und schießen sind auch wieder zwei verschiedene Paar Schuhe!!!!! Der Polizist muss die Waffe nicht sofort wegstecken!!!! Nochmal!!! Hör auf mich vollzulabern und mach dir selber einen Kopf!!!!

Und komm mal wieder zurück zum Thema: Soldaten lernen keine Nahkampftechniken, im Gegenzug lernen sie die Anwendung des UZwGBW! Ende der Diskussion.

Ich werde jetzt nicht mehr auf derartige Kommentare antworten.

Macht mich aggressiv dieses Dummgeschwätz...

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pmXDDD 
Fragesteller
 17.10.2021, 15:24
@Hrimthur

Scheint so als hättest du selbst einfach keine Ahnung und bist hier nur um deine Aggressionen rauszulassen. Vielleicht solltest du dir mal einen Anwalt besorgen und mit ihm das dort abklären. Übrigens wäre ein Rechtschreibkurs auch zu empfehlen. Außerdem hast du mir gar nichts zu sagen was "volllabern angeht" das hier ist ein öffentliches Forum wo man zum Glück nicht jeden erschießen darf der etwas anderes ist. Komm runter von deinem hohen Ross. Und wenn du wirklich Soldat bist dann solltest du ganz schnell deinen Job wechseln denn wer von Kommentaren agressiv wird dem sollte man keine Waffe in die Hand geben vorallem nicht mit so einer verzerrten Weltanschauung. Soldaten lernen keine Nahkampftechniken. Doch tun sie zum Beispiel beim KSK oder in anderen Teilen der Bundeswehr. Scheinst ja selbst überhaupt keine Ahnung zu haben

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pmXDDD 
Fragesteller
 18.10.2021, 20:17
@Hrimthur

Also ich habe mir jetzt mal deine anderen Antworten hier ein bisschen durchgelesen und finde es enorm unverschämt wie du teilweise mit den Leuten sprichst und Leuten immer wieder den Mund verbieten willst teilweise auch sehr sehr agressiv. Das hier ist ein öffentliches Laien Forum hier kann jeder mehr oder weniger schreiben was er will. Ich finde es aber gerade sehr entäuschend wenn ein Soldat der von uns Steuerzahlern bezahlt wird sich so enorm daneben aufführt. Sei doch einfach ein bisschen netter zu den Leuten und behandle deine Mitmenschen nicht wie Dreck. Das hier ist nicht die Kaserne wo du die Soldaten unter dir anbrüllen kannst.

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Nein.

Es kann allerdings mal passieren, falls einer der Ausbilder meint, sowas zu beherrschen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

pmXDDD 
Fragesteller
 09.10.2021, 20:01

Okay vielen Dank für die Antwort

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Lernt man in der Grundausbildung bei der Bundeswehr beim Thema Wachdienst grundsätzliche Fixiertechniken?

Nein, so etwas ist nicht vorgesehen

Zu meiner Zeit war das nicht so.

Da ging es eher darum wann die Schusswaffe eingesetzt werden durfte,sollte.