Grundausbildung als Wiedereinsteller Wiederholen?
Guten Tag,
Ich bin seit dem 1.04.18 aus der Bundeswehr ausgeschieden. Ich hatte am 1.04.16 dort meinen Dienstbeginn und war 2 Jahre als FWDL dort. Ich würde jetzt nun gerne wieder hingehen. Meine Frage ist jetzt, ob ich die Grundausbildung wiederholen muss oder nicht. Ich habe mal gehört nach 2 Jahren muss man sie Wiederholen. Mir ist aber unklar ob damit 2 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr gemeint war, oder 2 Jahre nach der letzten Grundausbidung.
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen :)
2 Antworten
Ich hatte einen Kameraden in meiner Staffel, der ist als Ofw abgegangen. Da lag die GA sicher 8 Jahre zurück. Er schöpfte die BFD-Maßnahmen als Z8 ab, ließ sich seine kommerzielle Pilotenlizenz bezahlen und kam dann wieder zurück, wurde später sogar Offizier im MilFD-Bereich. Da gab es nichts, was wiederholt werden musste.
Das kann dir keiner genau sagen.
Ich sag eher Unwahrscheinlich.
Dennoch möglich.
In der AGA hatte Ich einen Hauptbootsmann der seit 9 Monaten raus war und die wiederholen musste.
Da ist Köln manchmal etwas undurchsichtig.