Lehrer Zettel vorlesen?

10 Antworten

Nein, der Lehrer darf ihn nicht mal lesen, geschweige vorlesen.

Ich sehe das anders. Man muss sich vorstellen, jeder würde im Unterricht Zettel herumwerfen. Dann wäre kein Unterricht mehr möglich. Bei Betrachtung dieses Sachverhaltes interessiert mich ein GG-Artikel überhaupt nicht. Schüler dürfen alles. Bei Lehrern kommt man mit dem GG. Das kann's nicht sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 40 Jahre Lehrer, davon 20 Jahre Grundschul-Rektor

Der Zettel wurde während des Unterrichts erstellt. Der Lehrer kann also prüfen, ob der Inhalt was mit dem Unterricht zu tun hat.
Anstatt Zettelchen zu schreiben, solltet ihr euch auf den Unterricht konzentrieren.

Da sich hier ständig alle auf ihre Grundrechte und das Briefgeheimnis berufen, würde ich ab jetzt anders vorgehen. Es ist die Pflicht der Schüler, aktiv am Unterricht teilzunehmen. Daher kann ich als Lehrer, die im Unterricht erstellten schriftlichen Ergebnisse jederzeit bewerten. Also wird der Zettel beim nächsten Mal einfach eingesammelt und bewertet. Das Ergebnis kannst du dir sicherlich denken.

Der Lehrer darf ihn weder lesen noch vorlesen. Er kann ihn einsammeln und muss ihn am Ende der Stunde ungelesen zurückgeben. Klingt zwar komisch, der Zettel fällt aber unter das Briefgeheimnis; wie zum Beispiel auch eine Postkarte. Zitat:

"Ein Junge und ein Mädchen tauschen in der Mathestunde Liebesbriefchen aus. Die Lehrkraft sieht das, nimmt den Brief und liest ihn der Klasse vor. Ein Unding, oder?

Ja, das geht nicht. Hier werden gleich zwei Rechte der Schüler ignoriert. Zum einen unterliegen die Zettelchen dem Briefgeheimnis, auch wenn sie nicht in einem Umschlag stecken. Juristisch ist auch die Postkarte, die für jedermann einsehbar ist, vom Briefgeheimnis geschützt. Dies wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Zum anderen haben die Schüler ein Recht darauf, dass sie für ihr Verhalten nicht unwürdig behandelt werden. Das Vorlesen des vertraulichen Briefes vor der Klasse verstößt eindeutig dagegen. Als Strafe darf der Lehrer den Zettel nur einziehen, um die Störung des Unterrichts zu unterbinden. Am Ende des Schultags muss der Brief dem Besitzer aber wieder ausgehändigt werden – natürlich ohne in der Zwischenzeit gelesen worden zu sein."

Quelle: https://www.focus.de/familie/schule/recht/wie-weit-duerfen-lehrer-gehen-schulrecht_id_1731770.html

Bezüglich des Lachens wird er immer behaupten, er hätte Dich nicht aus-, sondern angelacht. Hier wird die Beweisführung, es wäre ein Auslachen gewesen, schwierig.

Gruß Matti

Nein ganz klar nein.
es gilt das Briefgeheimnis in diesem Fall.
er darf dir dein Zettel abnehmen aber nicht lesen vor allem nicht laut vor lesen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung